Vorlage - RAT/0365/2005  

 
 
Betreff: Beratung von Anträgen und sonstigen Satzungsergänzungen nach § 34 (4) 3 BauGB für die Ortslagen Oberwinkelhausen, Osminghausen,Lüffringhausen, Lüdorf und Preyersmühle
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
18.04.2005 
4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Aufstellung und Einleitung von Ergänzungssatzungen nach § 34 (4) 3 BauGB für Teilbereiche der Ortslagen Oberwinkelhausen, Osminghausen, Lüffringhausen, Lüdorf und Preyersmühle gemäß den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellungen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Jahre 2004 eine Vielzahl von Beschlüssen zur Einleitung unterschiedlicher Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB gefasst hat, sind darüber hinaus in Teilen Anträge vom StuV in den Arbeitskreis für Stadtentwicklung verwiesen und dort beraten worden.

 

Dies waren insbesondere zwei Anträge zu Satzungsergänzungen in den Ortslagen Oberwinkelhausen und Osminghausen.

 

Der Antrag Oberwinkelhausen (Antragsteller: Podzuck) wurde am 09.02.2004 und der Antrag Osminghausen (Antragsteller: Pohlmann) wurde am 10.05.2004 zur weiteren Beratung in den Arbeitskreis Stadtentwicklung verwiesen.

 

Der Arbeitskreis hat sich mit den Anträgen am 15.07.2004 befasst und nach eingehender Diskussion (mit Gegenstimmen Bd90/Grüne, SPD ) empfohlen, die Anträge erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung zu beraten und eine entsprechende Einleitung zur Satzungsergänzung nach § 34 (4) 3  BauGB zu beschließen.

 

Beide Ergänzungsbereiche wurden im Rahmen der Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln vor Ort bewertet.

Die Satzungsergänzung im Bereich Oberwinkelhausen wurde seinerzeit von der Bez. Reg. Köln als kritisch betrachtet (Landschaftsschutz) und eine Genehmigung wurde nicht in Aussicht gestellt.

Die Satzungsergänzung im Bereich Osminghausen wurde von der Bez. Reg. Köln als weniger kritisch betrachtet. Hier sprechen eher Gründe der schwierigen Topograhie und der aufwändigen Erschließung aus Sicht der Verwaltung gegen eine Ergänzung in diesem Bereich.

 

Im Folgenden sind die Auszüge der Protokolle der Bereisung und Bewertung zu den Anträgen durch die Bez. Reg. Köln sowie die Beschlüsse aus dem jeweiligen StuV und dem AK Stadtentwicklung aufgeführt.

 

1.1        Oberwinkelhausen / Bereisung Bez.Reg. Köln / StuV Vorlage 09.02.04

 

Antrag Marga Podzuck

 

Frau Podzuck hat beantragt, im Anschluss an ihr Grundstück und an die bestehende Innenbereichssatzung in Oberwinkelhausen  weitere Grundstücksflächen in die Satzung nach § 34 BauGB einzubeziehen (Ergänzungssatzung).

 

Die Vertreter der Bez. Reg. sehen hier nicht den Ansatz für eine Ergänzungssatzung, da der angrenzende Bereich nicht baulich so vorgeprägt ist, dass eine Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in die bestehende Satzung begründet werden kann.

 

Allein durch die Prägung der örtlichen Situation (Hohlweg/starker topographischer Versprung) verbietet sich aus Gründen des Landschaftsschutzes eine Erweiterung der Satzung an dieser Stelle.

 

Ergebnis:       der Antrag Podzuck ist zurückzuweisen.

 

(Antrag und Plan Ergänzungsbereich sh. Anlage 1)

 

Beschluss StuV vom 09.02.04:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, UWG, WNK, FDP, BüFo) bei 4 Gegenstimmen (SPD), den Antrag auf Satzungsergänzung der Ehel. Podzuck zurückzustellen und im AK Stadtentwicklung zu beraten.

 

 

1.2.            Oberwinkelhausen / AK Stadtentwicklung / Beschluss 15.07.04

 

Oberwinkelhausen / Antrag Podzuck

 

Der AK diskutierte eingehend die Situation (städtebauliche Vorprägung/vorh. Hohlweg) und entschied bei 3 Gegenstimmen (Bd90/Grüne, SPD, - ? -), für die beantragte Fläche dem StuV vorzuschlagen, eine Satzungsergänzung nach § 34 BauGB einzuleiten, auch wenn die Bez. Reg. Köln eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt hat.

 

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Aus Sicht der Stadt Wermelskirchen hat sich an der grundsätzlichen negativen Bewertung zur Ergänzung der Innenbereichssatzung aus sachlicher Sicht nichts verändert.

Neu ist im formellen Verfahren, dass es inzwischen nach Novellierung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 kein Genehmigungserfordernis für Satzungen nach § 34 (4) und (5) BauGB mehr gibt.

Insofern liegt es primär in der Verantwortung der Gemeinde, sachlich begründete und gesetzeskonforme Satzungen aufzustellen.

 

Unverändert ist das Erfordernis, im Verfahren die Fachbehörden (hier u.a. die Untere Landschaftsbehörde) mit einzubeziehen und die Belange des Landschaftsschutzes in dieser Hinsicht abzuklären und ggfls. zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, gemäß Empfehlung des AK Stadtentwicklung, die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 34 (4) 3 BauGB zur Ergänzung der Innenbereichssatzung von Oberwinkelhausen gem. Antrag der Ehel. Podzuck.

 

2.1.            Osminghausen / Bereisung der Bez. Reg. Köln / StuV Vorlage vom 10.05.2004

 

            Antrag: Pohlmann

 

Die von Herrn Pohlmann beantragte Ergänzung der besteh. Innenbereichssatzung wurde von Seiten der Bez. Reg. aus städtebaulichen Gesichtspunkten für vertretbar angesehen.

Unabhängig von wasserschutzrechtlichen Belangen und der vorh. Erschließungssituation (Zone II B / LS ist nicht betroffen) sieht die Bez. Reg. durch die vorh. Wegerschließung eine gewisse Zäsur und die eigentliche Abgrenzung zum Außenbereich, so dass es durchaus begründet werden kann, die beantragten Flächen in die Satzung nach § 34 einzubeziehen.

 

 

Ergebnis:       Eine Satzungsergänzung würde von Seiten der Bez. Reg. mitgetragen.

(Antrag und Plan Ergänzungsbereich sh. Anlage 2)

 

 

            Beschluß StuV vom 10.05.2004

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 WNK, 2 UWG, 2 BüFo, 1 FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, 1 CDU), den Punkt 5 D in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.

 

 

2.2              Osminghausen / AK Stadtentwicklung / Beschluss 15.07.04

 

Osminghausen  /  Antrag Pohlmann

 

Bei diesem Antrag wurde nochmals über die besondere topographische und die vorh. Erschließungssituation diskutiert.

Unabhängig von der wasserrechtlichen Situation wurde bei 2 Gegenstimmen (Bd90/Grüne, SPD) dem StuV empfohlen, für die beantragte Fläche ein Verfahren zur Ergänzung der Satzung nach § 34 BauGB einzuleiten.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Aus Sicht der Stadt Wermelskirchen ist die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich nach wie vor nicht unkritisch zu bewerten. Die von den Eheleuten Pohlmann angesprochenen Ergänzungsflächen wurden bereits im Zusammenhang mit der 1. allgemeinen Satzungsergänzung der Ortslage Osminghausen geprüft und bewusst nicht in die damalige Ergänzung einbezogen.

Grund dafür war neben einer weiteren baulichen Entwicklung in der Wasserschutzzone II b u.a. der nicht unerhebliche Erschließungsaufwand für diese Tiefenerschließung  in einer auch schwierigen topographischen Situation.

Unabhängig davon ist zwischenzeitlich der Kanal und das vorh. Wegesystem in der Ortslage Osminghausen im Rahmen der bestehenden Straßenbreiten in Teilen ausgebaut worden. Der besagte Stichweg wurde in Teilen privat ausgebaut, da hier bereits ein Wohnhaus genehmigt worden ist. Der Weg erfüllt aber nicht in seiner Dimensionierung den Anspruch an eine ausreichend breite öffentliche Straße mit notwendigen Nebeneinrichtungen, wie u.a. öffentl. Stellplätzen und einer Wendemöglichkeit.

Bei einem erweiterten öffentlichen Ausbau bis zum Wegeabschluss wären entsprechende Qualitätsmerkmale nachzuweisen, denn neben der Darstellung und Einbeziehung einer Grundstücksfläche in eine Satzung ist eine wichtige Voraussetzung zur Erteilung  einer Baugenehmigung die gesicherte und ausreichend dimensionierte Erschließung.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, gemäß Empfehlung des AK Stadtentwicklung, die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 34 (4) 3 BauGB zur Ergänzung der Innenbereichssatzung von Osminghausen gem. Antrag der Ehel. Pohlmann

 

 

3.1              Verschiedene Satzungsergänzungen

 

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung und Aufstellung verschiedener Klarstellungssatzungen wurde im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung festgestellt, dass einige Randbereiche in den Ortslagen Lüffringhausen, Lüdorf und Preyersmühle nicht ohne ein Zusatzverfahren in die jeweilige Innenbereichssatzung aufgenommen werden können.

 

Es handelt sich dabei um so genannte Außenbereichsflächen, die in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden sollen.

 

Diese Einbeziehung unterliegt einem Satzungsverfahren nach § 34 (4) 3 BauGB.

 

Diese Verfahrensform lässt es aber auch zu, dass für diese Bereiche städtebauliche Festsetzungen getroffen werden können, so dass hier ein entsprechender planerischer Einfluss auf die künftige Bebauung getroffen werden kann.

 

Die Bereiche in Lüffringhausen und in der Preyersmühle sind im FNP der Stadt als „Wohnbau- bzw. als Gewerbefläche“, der Bereich in Lüdorf als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

Aus Sicht  der Verwaltung sollten diese Verfahren für die jeweiligen Ergänzungssatzungen eingeleitet und durchgeführt werden, damit einerseits die Bereiche in die Gesamtsatzung der Ortslagen einbezogen werden können und hier eine entsprechende Siedlungsabrundung, auf einem planungsrechtlich korrekten Verfahren basierend, erfolgen kann.

 

Der Umfang der Ergänzungsbereiche ist aus den in der Anlage 3 - 5 beigefügten Plandarstellungen zu entnehmen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Aufstellung von Ergänzungssatzungen nach § 34 (4) 3 BauGB für die in der Plananlage dargestellten Bereiche in den Ortslagen Lüffringhausen, Lüdorf und Preyersmühle.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Antrag Podzuck

Antrag Pohlmann

und

Plandarstellungen zu den Ergänzungssatzungsbereichen