Vorlage - RAT/0366/2005  

 
 
Betreff: Abschluß von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) nach § 34 (4) 1 BauGB für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
18.04.2005 
4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen     
Rat der Stadt Entscheidung
25.04.2005 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Innenbereichssatzungen für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen als Klarstellungssatzungen nach § 34 (4) 1 BauGB gemäß den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage für die jeweiligen Ortslagen beigefügten Abgrenzungspläne und Satzungstexte.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in den Sitzungen am 09.02.2004 und am 05.07.2004 die  Aufstellung und Einleitung von Verfahren für verschiedene Satzungen nach § 34 (4) 1 BauGB als „Klarstellungssatzungen“  beschlossen hat, wurde für die Satzungsbereiche das verwaltungsinterne Verfahren durchgeführt und abgeschlossen.

 

Weitere externe Anhörungen, wie Beteiligung der Bürger oder der Träger öffentlicher Belange, sind bei diesem Verfahren einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen und erforderlich.

 

Auf Grund der verwaltungsinternen Abstimmung haben sich noch kleine Korrekturen und auch einige Einschränkungen einiger Satzungsabgrenzungen ergeben.

Die kleinen Veränderungen in Bezug auf die Abgrenzung wurden in die nun vorliegenden Plandarstellungen der Satzungsbereiche aufgenommen und eingearbeitet.

 

Auch die Eingrenzungen der Satzungsbereiche in drei Ortslagen (Lüffringhausen, Lüdorf und Preyersmühle) wurden in die Pläne übernommen. Darüber hinaus sind in einer gesonderten Sitzungsvorlage für diese Bereiche entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für Ergänzungssatzungen im StuV eingebracht worden.

 

Der Rat der Stadt kann nunmehr die in dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Satzungen für die Ortslagen Preyersmühle, Lüffringhausen, Hoffnung, Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen mit den dazu gehörenden Abgrenzungsplänen als Innenbereichssatzungen nach § 34 (4) 1 BauGB beschließen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Plandarstellungen der Abgrenzung der Satzungsbereiche

Satzungstext der Klarstellungssatzungen