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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, einen Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger, der Evangelischen Kirchengemeinde Wermelskirchen, Markt 6, 42929 Wermelskirchen, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen. Sachverhalt: Der Erschließungsträger, die Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich Hünger eine Wohnbebauung mit ein- bzw. zweigeschossigen Wohnhäusern mit Satteldach zu errichten. Die vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bereich der Südostseite der Straße Hünger / Landstraße L 157 befindlichen Bebauung und liegt in der Satzung nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist aufgrund dessen insgesamt nach § 34 BauGB zu beurteilen. Derjenige Grundstücksbereich, der für die Bebauung vorgesehen ist, liegt im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Wermelskirchen und soll an die Erwerber verkauft bzw. teilweise im Erbbaurecht vergeben werden. Der Bereich der öffentlichen Erschließungsanlage wird von der Evangelischen Kirchengemeinde im Rahmen dieses Erschließungsvertrages an die Stadt übertragen. Die Erschließung der Wohnhäuser von der Straße Hünger / Landstraße L 157 hat ausschließlich über den geplanten Stichweg nach diesem Vertrag zu erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken. Um eine geordnete Erschließung für diesen Bereich umzusetzen und die generellen städtebaulichen und baurechtlichen Ziele zu verwirklichen, empfiehlt die Verwaltung, den Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen. Die vertraglichen Inhalte des vorliegenden Erschließungsvertrages wurden mit dem Erschließungsträger einvernehmlich abgestimmt.
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag Lageplan des Erschließungsgebietes Auszug Deutsche Grundkarte
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