Vorlage - RAT/0380/2005  

 
 
Betreff: Erschließungsvertrag im Bereich Hünger
hier: Abschluss des Vertrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
18.04.2005 
4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, einen Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger, der Evangelischen Kirchengemeinde Wermelskirchen, Markt 6, 42929 Wermelskirchen, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Erschließungsträger, die Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich Hünger eine Wohnbebauung mit ein- bzw. zweigeschossigen Wohnhäusern mit Satteldach zu errichten.

Die vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bereich der Südostseite der Straße Hünger / Landstraße  L 157 befindlichen Bebauung und liegt in der Satzung nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist aufgrund dessen insgesamt nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Derjenige Grundstücksbereich, der für die Bebauung vorgesehen ist, liegt im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Wermelskirchen und soll an die Erwerber verkauft bzw. teilweise im Erbbaurecht vergeben werden. Der Bereich der öffentlichen Erschließungsanlage wird von der Evangelischen Kirchengemeinde im Rahmen dieses Erschließungsvertrages an die Stadt übertragen. Die Erschließung der Wohnhäuser von der Straße Hünger / Landstraße L 157 hat ausschließlich über den geplanten Stichweg nach diesem Vertrag zu erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken. Um eine geordnete Erschließung für diesen Bereich umzusetzen und die generellen städtebaulichen und baurechtlichen Ziele zu verwirklichen, empfiehlt die Verwaltung, den Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.

Die vertraglichen Inhalte des vorliegenden Erschließungsvertrages wurden mit dem Erschließungsträger einvernehmlich abgestimmt.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Städtebaulicher Vertrag

Lageplan des Erschließungsgebietes

Auszug Deutsche Grundkarte

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift