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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt revidiert seinen Beschluss vom
28.02.2005 hinsichtlich des Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages
über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft zwischen der Agentur für
Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den
kreisangehörigen Kommunen dahingehend, auf der Streichung des Wortes
„mögliche“ in § 6 Abs. 2 Ziff. 5 des Vertrages nicht zu bestehen. Dadurch wird dem Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2005 in Sachen Vertragsabschluss einstimmig bei einer Gegenstimme beschlossen (zusammengefasste Wiedergabe), 01. in § 6 Abs. 2 Ziff. 5 des seinerzeitigen Vertragsentwurfes das Wort „mögliche“ zu streichen, so dass die Einrichtung eines Beirates gewährleistet ist, 02. hinsichtlich der Wahrnehmung der Unterhaltsangelegenheiten nach dem SGB II entgegen der Aufgabenbündelung bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, davon einen für die Gemeinden des Nordkreises im Kundenzentrum Wermelskirchen und dieses entweder im Vertrag aufzunehmen oder an geeigneter anderer Stelle abzusichern sowie 03. von der Option der Übertragung der Dienstaufsicht für die im Kundenzentrum Wermelskirchen tätigen Bediensteten der Stadt auf die K-A-S Rhein-Berg abzusehen. Die Räte der übrigen ka. Kommunen haben mehrheitlich dem Vertragsentwurf ohne Änderungen zugestimmt. Am 10.03.2005 wurde sodann der Vertrag vom Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen, o h n e dem obigen Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen Rechnung zu tragen. Um die Vertragsunterzeichnung durch den Bürgermeister zu ermöglichen, ist es erforderlich, den hiesigen Ratsbeschluss zu vorstehender Ziff. 01 dahingehend zu revidieren, dass auf die Streichung des Wortes „mögliche“ verzichtet wird.
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