Vorlage - RAT/0383/2005  

 
 
Betreff: Umsetzung SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
hier: Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB II über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach (BA) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) sowie den kreisangehörigen (ka.) Kommunen
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
25.04.2005 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt revidiert seinen Beschluss vom 28.02.2005 hinsichtlich des Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den kreisangehörigen Kommunen dahingehend, auf der Streichung des Wortes „mögliche“ in § 6 Abs. 2 Ziff. 5 des Vertrages nicht zu bestehen.

 

Dadurch wird dem Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2005 in Sachen Vertragsabschluss einstimmig bei einer Gegenstimme beschlossen (zusammengefasste Wiedergabe), 

 

01.

in § 6 Abs. 2 Ziff. 5 des seinerzeitigen Vertragsentwurfes das Wort „mögliche“ zu streichen, so dass die Einrichtung eines Beirates gewährleistet ist,

 

02.

hinsichtlich der Wahrnehmung der Unterhaltsangelegenheiten nach dem SGB II entgegen der Aufgabenbündelung bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, davon einen für die Gemeinden des Nordkreises im Kundenzentrum Wermelskirchen und dieses entweder im Vertrag aufzunehmen oder an geeigneter anderer Stelle abzusichern sowie

 

03.

von der Option der Übertragung der Dienstaufsicht für die im Kundenzentrum Wermelskirchen tätigen Bediensteten der Stadt auf die K-A-S Rhein-Berg abzusehen.

 

Die Räte der übrigen ka. Kommunen haben mehrheitlich dem Vertragsentwurf ohne Änderungen zugestimmt.

 

Am 10.03.2005 wurde sodann der Vertrag vom Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen beschlossen,   o h n e   dem obigen Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen Rechnung zu tragen.

 

Um die Vertragsunterzeichnung durch den Bürgermeister zu ermöglichen, ist es erforderlich, den hiesigen Ratsbeschluss zu vorstehender Ziff. 01 dahingehend zu revidieren, dass auf die Streichung des Wortes „mögliche“ verzichtet wird.

 

 

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift