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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die geänderte Planung des Wendehammers der in der Anlage der dargestellten Form, im Zusammenhang mit der Straßenausbauplanung der Straße “Schürholz Stichweg HS 4 – 14“, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit der Fortführung der weiteren Arbeiten. Sachverhalt: Im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes und des gültigen Straßenausbauprogrammes ist der Ausbau der Straße Schürholz vorgesehen. Die Planung wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.12.2001 vorgestellt und von diesem beschlossen. Die Baumaßnahme begann in 2004 und wird voraussichtlich im Frühsommer 2005 beendet werden. Die Planung sieht im genannten Stichweg Haus 4 – 14 am Ende einen Wendehammer vor. Die Planung der Wendeanlage bzw. des Wendehammers entspricht dem Wendeanlagentyp Nr. 3 der EAE 85 (Richtlinie zum Ausbau von Straßen). Dieser Wendanlagentyp beinhaltet jedoch eine große Flächeninanspruchnahme. Der Eigentümer stimmt der Planvariante einer großen Wendeanlage nicht zu. Um hier eine Kostenreduzierung für die Anlieger zu erzielen, wurde der Wendehammer umgeplant. Diese neue Wendehammerplanung entspricht dem Wendanlagentyp des Typ KÖWI. Dieser neue Wendeplatztyp beinhaltet eine geringere Flächeninanspruchnahme und somit eine Kostenreduzierung der Gesamtbaukosten. Voraussetzung für die Errichtung dieses Wendehammertypes ist jedoch eine Verschiebung entgegen der Sackgassenrichtung, so dass ein Versorgungsfahrzeug wie in einer T-Kreuzung in den Wendehammer einfährt, rückwärts zum Sackgassenende herausfährt und damit wieder vorwärts gerichtet weiterfahren kann. Die Verschiebung der geänderten Wendeanlage wurde mit dem Eigentümer vorabgestimmt. Dieser Wendeanlagentyp kommt den betroffenen Anliegern, betreffs der Erschließbarkeit des Restgrundstückes (z. Zt. Wiese) entgegen. Der Anlieger von HS Nr. 8 ist als unmittelbarer Nachbar der Wendeanlage gegen eine Verschiebung des Wendehammers. Da der Wendehammer nach der veränderten Planung etwas näher an das Haus Nr. 8 rückt, liegt hierin nach Aussage des Anliegers eine Beeinträchtigung vor. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Stichweg eine geringe Verkehrsbelastung aufweist, beinhaltet die Verschiebung der Wendeanlage keine verkehrstechnische Beeinträchtigung. Die veränderte Planung in diesem Bereich ist in dem beigelegten Lageplanausschnitt dargestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die geänderte Planung des Wendehammers in der in der Anlage dargestellten Form im Zusammenhang mit der Straßenausbauplanung der Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit der Fortführung der weiteren Arbeiten. Anlage/n: Planausschnitt: Neue Planung Planausschnitt: Alte Planung
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