Vorlage - RAT/0399/2005  

 
 
Betreff: Verbesserung des ÖPNV/ Erneuerung von Haltestellen
hier: Sachstand
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.05.2005 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zum Thema „Erneuerung von Haltestellen“ im Stadtgebiet Wermelskirchen zur Kenntnis. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen hat in 2001 einen Förderantrag für neue Buswartehallen im Rahmen des GVFG (Verbesserung des ÖPNV) gestellt. Hierbei waren 35 Wartehallen (26 neue und 9 Erneuerungen von alten vorhandenen Wartehallen) vorgesehen. Diese Planung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 14.05.2001 bereits vorgestellt.

 

Im Jahre 2002 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass die Förderung des ÖPNV/ SPNV keine positive Entwicklung aufzeigt. In 2004 haben sich die Zuständigkeiten für Förderprogramme des ÖPNV/SPNV bei der Bezirksregierung Köln verändert.

Das Dezernat 58 ist für die Förderung des ÖPNV nicht mehr zuständig sondern neuerdings das Dezernat 57 (Kommunaler Straßenbau/Bedarfspläne Bauprogramme).

Nach Auskunft des zuständigen Dezernates der Bezirksregierung ist eine Förderung für Wartehallen mittels eines neuen GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)  Förderantrages jetzt möglich. Hierbei ist jedoch die neue Förderregelung zu beachten.  Der alte Förderantrag wies eine Förderung von 90% aus.

Die neue Regelung beinhaltet lediglich eine Förderung von 75 %. Dies bedeutet für den Antragssteller einen deutlich höheren Eigenanteil.

 

In dem Förderantrag aus dem Jahr 2001 ergab die Kostenberechnung eine Bausumme von ca. 700.000,- DM. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung von ca. 10% ergibt sich nunmehr eine Gesamtbaukostensumme von ca. 400.000,- €.  Die Zuwendung des Bundes und des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach GVFG ergibt (Förderung von 75 %) eine Fördersumme von 300.000,- € und eine Eigenbeteiligung der Stadt Wermelskirchen von ca. 100.000,- €.

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Sachverhaltes (Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für 2006) kann die Verwaltung, nach Zustimmung des Ausschusses, einen neuen Förderantrag vorbereiten. Das neue Ausbauprogramm sollte jedoch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nochmals vorgestellt und abgestimmt werden.   

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift