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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
den Ausbau der Straße "Hufer Weg" auf der Basis des beigefügten und
in der Sitzung näher erläuterten Entwurfsplanes, und beauftragt den
Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren
Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen . Sachverhalt: In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2005 der Kanal- und Straßenbau “Hufer Weg“ vorgesehen. Die Planung für die Kanalisation wurde 2002 und für den Straßenbau 2003 an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Bürgerinformationsveranstaltung mit den Anwohnern/Eigentümern fand am 17.11.2004 statt. Die Anlieger stimmten im Allgemeinen der vorgelegten Ausbauplanung zu. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die Ausbaubreite von 4,75 m auf 4,25 verringert werden kann. Dies wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da die Regelbreite gemäß EAE 85 für Erschließungsstraßen die Breite von 4,75 m vorsieht, was einem Begegnungsfall von PKW und LKW bei geringer Geschwindigkeit ermöglicht. Alle Anliegerstraßen in Wermelskirchen entsprechen weitestgehend der EAE 85. Der Änderungswunsch aus der Bürgerversammlung bezüglich der Verlegung des Wendehammers von Haus Nr. 13 nach Haus Nr. 10 wurde berücksichtigt. Die Regenwasserversickerung der Straßenoberfläche war bisher auf einer privaten Gartenanlage vorgesehen. Der Eigentümer des dahinter liegenden landwirtschaftlichen Grundstückes hat jedoch die Bereitschaft signalisiert, das Sickerbecken auf seiner Fläche anzulegen. Hier sind noch Abstimmungsgespräche zu führen. Der Bereich “Hufer Weg“ ist eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 209.785,- Euro. Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist für Sommer 2005, der Baubeginn für Herbst 2005 vorgesehen.
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