Vorlage - RAT/0401/2005  

 
 
Betreff: Straßenbau "Herrlinghausen 77 - 91"
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.05.2005 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Herrlinghausen 77 - 91" auf der Basis des beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfsplanes, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenbau Herrlinghausen, Bereich Haus Nr. 77 - 91,   für 2005 vorgesehen.

 

Die Planung für die Kanalisation wurde 2002, für den Straßenbau 2003 an ein Ingenieurbüro  vergeben, und den Anwohnern/Eigentümern am 18.11.2004 vorgestellt. Diese stimmen im Allgemeinen der vorgelegten Planung zu und haben dies nachträglich schriftlich bestätigt. Ein Anlieger hat nachträglich angeregt, die Straße nach dem erforderlichen Kanalbau in den gegenwärtigen Zustand wieder herzustellen. Der Änderungswunsch der Anlieger statt einer 3-zeiligen Rinne eine 1-zeilige Rinne (Platte) mit Kantenstein als Wasserführung vorzusehen, wird bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Das Oberflächenwasser der Straße wird in Teilbereichen wie bisher breitflächig auf einem Grundstück mit Baumbestand über die belebte Zone abgeleitet und versickert. Der übrige Bereich entwässert über eine Sickermulde. Die Bereitschaft der Eigentümer zur Nutzung der notwendigen Flächen wurde signalisiert. Die abschließenden Verhandlungen müssen noch geführt werden.

 

Der Bereich “Herrlinghausen 77 - 91“ ist eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet.

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG NW beteiligt. Dies bedeutet, dass nach Abzug des Gemeindeanteils von 40 - 50 % (je nach Teileinrichtung) der  beitragsfähigen Kosten der verbleibende Aufwand von den Anliegern getragen wird.

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,  erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 199.894 Euro.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist für Sommer 2005, der Baubeginn für Herbst  2005 vorgesehen.

 

Anlage: Entwurfsplan

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.635.963.0.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

199.894,-

EUR

25.000,-

EUR

170.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift