Vorlage - RAT/0402/2005  

 
 
Betreff: Straßenbau "Herrlinghausen 139 - 163"
hier Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.05.2005 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Herrlinghausen 139 - 163" auf der Basis des beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfsplanes, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenbau Herrlinghausen, Bereich Haus Nr. 139 - 163,   für 2005 vorgesehen.

 

Die Planung für die Kanalisation wurde 2002, für den Straßenbau 2003 an ein Ingenieurbüro  vergeben, und den Anwohnern/Eigentümern am 16.11.2004 vorgestellt. Diese stimmen im Allgemeinen der vorgelegten Planung zu. Änderungs- und Ergänzungswünsche  der Anlieger werden bei der weiteren Planung und Ausschreibung berücksichtigt. Bei Bedarf können diese in der Sitzung erläutert werden.

 

Der Bereich “Herrlinghausen 139 - 163“ ist eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet.

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG NW beteiligt. Dies bedeutet, dass nach Abzug des Gemeindeanteils von 40 - 50 % (je nach Teileinrichtung) der  beitragsfähigen Kosten der verbleibende Aufwand von den Anliegern getragen wird.

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,  erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 168.240 Euro.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist für Sommer 2005, der Baubeginn für Herbst  2005 vorgesehen.

 

Anlage: Entwurfsplan

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.635.964.0.7

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

168.240,00

EUR

28.000,00

EUR

135.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift