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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
den Ausbau der Straßen "Am Hasselbusch" auf der Basis der beigefügten
und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den
Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren
Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2005 der Kanal- und Straßenbau “Am Hasselbusch“ vorgesehen. Die Planung des Straßenausbaus wurde in 2002, für den Kanalbau in 2004 an das Ingenieurbüro Klee vergeben, und den Anwohnern/Eigentümern am 15.07.2004 mit zwei verschiedenen Varianten vorgestellt. Die 1. Variante sah eine ca. 4,60 m breite Fahrbahn mit einseitigem 1,25 m breitem Gehweg auf der südlichen Seite, die 2. Variante eine Fahrbahn mit beidseitigem 75 cm breiten Mehrzweckstreifen (Bankett) vor. Die Mehrzahl der Anwesenden entschied sich für die Variante 1. Die Verwaltung unterstützt diese Entscheidung, da auf der gegenüberliegenden Seite des Gehweges die höhere Zahl an Zufahrten liegt und hier von den Anliegern zusätzliche Stellplätze angelegt werden sollen. Auf der Gehwegseite kann aufgrund der geringeren Zahl der Zufahrten am Fahrbahnrand geparkt werden. Zwei Vertreter der Mehrfamilienhäuser, welche auf der Gehwegseite liegen, entschieden sich gegen diese Variante. Die Straße “Am Hasselbusch“ ist eine Anliegerstraße. Sie liegt gemäß dem Flächennutzungsplan im Wohngebiet und ist als Innenbereich festgelegt. Der vorh. Mischwasserkanal mündet in die Heinhausstraße in einen reinen Schmutzwasserkanal und führt dort ständig zu Überstauungen. Daher wird in der Straße „Am Hasselbusch“ ein neuer Regenwasserkanal gebaut. Da hier sowohl das Oberflächenwasser der Straße als auch das Regenwasser der Grundstücke eingeleitet wird, werden die Kosten zu 50 % vom Städtischen Abwasserbetrieb getragen. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG NW beteiligt. Dies bedeutet, dass nach Abzug des Gemeindeanteils von 40 - 50 % (je nach Teileinrichtung) der umlagefähigen Kosten der verbleibende Aufwand von den Anliegern getragen wird. Über die zu erwartenden Kostenbeiträge und über den weiteren Bauablauf haben die Anlieger ein Informationsschreiben erhalten. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 220.000,00 Euro, von denen ca. 9.000,00 € bereits in 2002 bereitgestellt wurden. Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist im Sommer 2005 geplant und soll im Spätsommer/Herbst 2005 begonnen werden. Anlage: Entwurfsplan
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