Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen (Entgelteordnung) in der als Anlage beigefügten Fassung. Sachverhalt: Die Ordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen (Entgelteordnung) wurde in den vergangenen Jahren durch mehrere Ämter nicht immer gleich angewendet; es gab zahlreiche Sonderregelungen und Auslegungen unterschiedlichster Art. Durch die Zusammenführung aller Vermietungen der städtischen Räume in das Amt für Gebäudewirtschaft im Jahr 2004 wurden die unterschiedlichen Anwendungen der Entgelteordnung transparent. Das Amt für Gebäudewirtschaft hat seit Übernahme dieser Aufgaben die Entgelteordnung einheitlich für alle städtischen Gebäude vollzogen. Diese konsequente und korrekte Auslegung der städtischen Entgelteordnung hat in Einzelfällen zu deutlich höheren Entgelten für einzelne Veranstalter geführt. Es ist jedoch bisher festzustellen, dass sich hierdurch die Nutzungsintensität des Bürgerzentrums nicht geändert hat. Bei der Anwendung der Entgelteordnung kommt es gelegentlich zu Fragen der Veranstalter hinsichtlich des anzuwendenden Tarifs. Deshalb ist die beigefügte Neufassung der Entgelteordnung textlich ergänzt worden, um die Einstufung von Veranstaltungen in den jeweiligen Tarif eindeutiger und transparenter zu machen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um redaktionelle Änderungen ohne inhaltliche Änderungen (Ausnahme: Tarif 2.3). Die Höhe der Entgelte bleibt bei diesem Vorschlag unverändert. In Ziffer 2.3 wird für die Benutzung des Klaviers/Flügels ein Entgelt von 35,- € erhoben. Tatsächlich entstehen für das Stimmen vor jeder Veranstaltung Eigenkosten von rund 60,- €, so dass faktisch kein Entgelt, sondern ein Verlust bei jeder Vermietung des Klaviers/Flügels entstanden ist. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, hier die Kosten des Klavierstimmens zusätzlich zum Entgelt zu erheben. Die vorgeschlagene neue Entgelteordnung ist als Anlage beigefügt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen textlichen Ergänzungen sind jeweils unterstrichen dargestellt. Zur Information sind außerdem die Tarife zur Entgelteordnung der Anlage beigefügt. |
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