Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Vorentwurf zur Umgestaltung der Kölner Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine erste Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.04.2005 wurden verschiedene Anregungen zur Überprüfung der Planung für den Umbau der Kölner Straße gegeben. Außerdem wurden starke Bedenken hinsichtlich einer möglichen Abkehr von wesentlichen Gestaltungskriterien bei der Vorplanung zum Projekt „Kölner Straße“ laut, u.a. dadurch, dass die gutachterliche Stellungnahme des Büros Lanicca zur Pflasterthematik noch fehlte. Diese Stellungnahme liegt nunmehr vor. Außerdem wurden in der Zwischenzeit die bereits längerfristig anberaumten Abstimmungstermine mit Vertretern der Ordnungs- und Polizeibehörden sowie Trägern des ÖPNV durchgeführt. Die Planungsgruppe MWM hat in Zusammenarbeit mit den Fachämtern die Ergebnisse der vorgenannten Abstimmungstermine sowie Anregungen aus der Ausschusssitzung in den Vorentwurf eingearbeitet. Insofern existieren Unterschiede zwischen dem überarbeiteten Vorentwurf (siehe Anlage 1) und derjenigen Fassung, die in der StuV-Sitzung am 09.05.2005 vorgestellt wurde. Vorgaben
Verkehrskonzept Das vom Rat der Stadt beschlossene Verkehrskonzept enthält für die Kölner Straße u.a. folgende Vorgaben: · Einbahnverkehr bergab · Stellplätze und Bäume in Fahrtrichtung rechts anordnen (-> siehe auch „Stellplätze“) · Kölner Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ( Zone Tempo 20) · Trennung Fahrbahn/Gehweg durch Flachbord (Höhenunterschied ca. 2 cm) · Kreuzungsbereich Kölner Straße/Schillerstraße: Rechts-Vor-Links-Regelung · Kreuzung Kölner Straße/Markt: Vorfahrt für Markt - Stockhauser Straße · Öffnung der Schillerstraße für Zweirichtungsverkehr · Abbindung der Oberen Remscheider Straße für den Kfz-Verkehr · Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen Die vorgenannten Kriterien werden vom vorliegenden Vorentwurf mit Ausnahme des letzten Punktes (-> siehe hierzu „Radverkehr“) erfüllt. Vorgaben
Gestaltungskonzept Das vom Rat der Stadt beschlossene Gestaltungskonzept enthält für die Umgestaltung der innerstädtischen Straßenräume u.a. folgende Vorgaben: · Lineare Fahrbahnführung ·
Einordnung der Kölner Straße in den Bereich mit hochwertiger
Gestaltung: - Gehweg + Stellplätze : Natursteinmaterialien; - Bordstein: Betonstein mit Splittvorsatz (beschlossene Einsparung Betonsteinbord statt Natursteinbord); - Fahrbahn: Betonsteinpflaster · Gehwegbereich mit Gehbändern · Bepflanzung/Begrünung: Amberbäume · Beleuchtung: „Innenstadt-Leuchte“ und Bodenstrahler · Möblierung gem. Gestaltungskonzept (Bänke, Mülleimer, Poller etc.) · Buswartehäuschen: Marbeg-Wartehäuschen (wie in der Taubengasse) Abgrenzung
der Maßnahme Die Umgestaltungsmaßnahme Kölner Straße umfasst den Straßenbereich von Haus Nr. 47 bis Haus Nr. 2. Die Abgrenzung wurde so gewählt, dass die Einbindepunkte in den Knotenpunkt Loches-Platz und in den Bereich Markt nicht berührt werden. Gleichwohl wurden hier bereits als Rahmenparameter Annahmen zur Grundsatzgeometrie getroffen: · Loches-Platz: verschwenkte Einfahrt von der zukünftigen Hauptverbindung Obere Eich / Brückenweg zur Geschwindigkeitsdämpfung, durchlaufender Bord Obere Eich / Brückenweg zur Verdeutlichung der Unterordnung · Gestalterisch durchlaufender nördlicher Bord im Bereich des Marktes, hierdurch fahrgeometrischer Verschwenk in Richtung Berliner Straße Die Einmündung der Schillerstraße wird bis hinter die Eckausrundung in die Umgestaltung der Kölner Straße einbezogen. Die Gesamtfläche der Maßnahme beträgt ca. 3.900 qm Fahrbahnbreiten Die Fahrbahnbreiten in der Kölner Straße sollen weitmöglichst minimiert werden, um zum einen zu hohe Geschwindigkeiten zu verhindern, zum andern, um die Gehwegbereiche deutlich verbreitern zu können. Vorgaben: verkehrsberuhigter Geschäftsbereich; Einbahnstraße mit Bus- und LKW-Verkehr · Überwiegend Fahrbahnbreite 4,00 m, in Teilbereichen 3,50 m (-> siehe Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung) · Sonderfälle: - Aufweitung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Schillerstraße auf ca. 5,00 m für die Abbiegevorgänge von der Schillerstraße in die Kölner Straße (Schleppkurven von LKW's mit Anhänger -> insbes. Anlieferverkehr Kaufpark) - Fahrbahnbreite im Bereich der Ladezone in der Oberen Kölner Straße ca. 5,50 m, damit gewährleistet werden kann, dass Busse an Lieferfahrzeugen (LKW) vorbeifahren können. - Leichte Aufweitung im Bereich der Rechtskurve (Untere Kölner Straße) notwendig (Schleppkurve Gelenkbusse) Gehwege Der vorliegende Vorentwurf sieht eine Verbreiterung der Gehwege im gesamten Planungsbereich vor (Ausnahme: vor dem Gebäude Kölner Straße 10 „Top-Foto“ wird in einem ca. 5 m langen Bereich die heutige Gehwegkante beibehalten). Die Breiten der Gehwege betragen auf beiden Straßenseiten durchschnittlich 2,80 m; an der schmalsten Stelle wird noch eine Gehwegbreite von ca. 2,50 m erreicht. So können die Gehwegflächen bei Bedarf auch für Sondernutzungen (Verkaufs- und Auslageflächen, in Teilbereichen auch Außengastronomie) freigegeben werden. Im Bereich von Gebäuderücksprüngen und Sondersituationen (z.B. Buswartestelle) werden Gehwegbreiten von über 3,00 m erreicht. Durch die geplanten Gehwegbreiten kann das im Gestaltungskonzept definierte Laufband-System fast durchgängig eingehalten werden. Unterbrechungen der Gehbänder sind vorrangig in Einfahrtsbereichen, dem Kreuzungsbereich Schillerstraße sowie im Bereich des Buswartehäuschens notwendig bzw. sinnvoll. Detaillierte Aussagen hierzu können jedoch erst im Rahmen der Detail- und Ausführungsplanung getroffen werden. Stellplätze · Verlagerung der Stellplätze auf die rechte Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung) - von Fahrdynamik (gewohntes Einparken) her günstiger - der Abbiegevorgang (LKW's) von Schillerstraße in Kölner Straße verlangt einen entsprechenden Radius, durch den sich der linke Fahrbahnrand in der Kölner Straße ergibt. Bei Anordnung von Stellplätzen auf der linken Seite müsste die Gehwegbreite hier deutlich gegenüber heute verringert werden. (widerspräche u.a. dem Prinzip der Gleichbehandlung beider Straßenseiten sowie den Zielen der Städtebauförderung) - Lage der Versorgungsleitungen auf der rechten Seite etwas günstiger (-> Bäume) - Die Anzahl der freizuhaltenden Zufahrten sind auf der rechten Straßenseite geringer · Stellplatzabmessungen: Die geplanten Stellplätze weisen eine Breite von 2,00 m und eine Länge von ca. 5,75 m auf · Anzahl Stellplätze heute : ca. 26 (bei enger Aufstellung : max. 29) · Anzahl der geplanten Stellplätze : bis zu 21 *) *) Voraussetzung : Fortfall von 2 Ladezonen oder zeitl. Kombination Parken
/ Andienung bei zwei der drei geplanten Ladezonen (-> siehe Ladezonen) · Warum entfallen Stellplätze? - im Bereich der Bushaltestelle (Länge ca. 30 m gegenüber heute 20 m) sind keine Stellplätze möglich, auf Grund des Fahrbahnquerschnitts auch nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. - Verringerung der Stellplatzzahl auch aus fördertechnischen Gründen notwendig · Behindertenstellplatz - nur im Bereich der Unteren Kölner
Straße sinnvoll (ansonsten Gefälle zu stark!) - Behindertenstellplatz sinnvoll im Bereich des Sanitätshauses Bauer (das Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs mit den Eheleuten Bauer am 25.05.2005 wird in Sitzung mündlich vortragen) - alternativer Standort für einen Behindertenparkplatz außerhalb des Umbaubereichs: Schillerstraße in der Nähe der Kreuzung Kölner Straße (durch entsprechende Markierung) - Ggfs. wäre die Unterbringung eines Behindertenstellplatzes im Bereich der Einmündung Loches-Platz/Kölner Straße denkbar (wird im Rahmen der Ausbauplanung Kreuzungsbereich Loches-Platz überprüft) · Städtebauförderung - Stellplatzflächen werden grundsätzlich
nicht gefördert. Begründung: Förderung zielt auf
Verbesserung der Situation für Fußgänger. Zudem weist die Bezirksregierung
darauf hin, dass der Stadt grundsätzlich die Möglichkeit offen steht, die
Kosten für die Erstellung der Stellplätze durch Einnahmen aus einer
Parkraumbewirtschaftung zu decken) - Die Förderung einer Kombination aus
Ladezone und Stellplätzen (zeitliche Befristung) ist zumindest fraglich, da die
Stellplatznutzung zeitlich überwiegen dürfte. - Seitens der Bezirksregierung wurde bei
Abstimmungsgesprächen mehrfach darauf hingewiesen, dass bei förderfähigen
Projekten die Stellplatzzahl im Vergleich zum Bestand deutlich verringert
werden müsste, um dem Förderziel (Verbesserung der Situation für die Fußgänger)
Rechnung zu tragen. Zudem seien die geplanten Stellplätze durch gestalterische
Maßnahmen so zu integrieren, dass sie optisch kein Übergewicht im Straßenraum
bilden (z.B. Baumpflanzungen, Eingrünungen). Ladezonen In der Kölner Straße sind zurzeit drei Ladezonen markiert (Kölner Straße 62: vor Eiscafé Venezia; Kölner Straße 38/40: vor Lager der Metzgerei Daum; Kölner Straße 16: vor Sanitätshaus Bauer). Der Vorentwurf sieht ebenfalls drei Ladezonen vor: · Ladezone 1: Vor den Gebäuden Kölner Straße 58/60 wird eine 25 m lange Ladezone auf der linken Straßenseite vorgesehen. Durch die Verschiebung der heutigen Ladezone um ca. 15 m kann im Einfahrtsbereich der Kölner Straße vom Loches-Platz aus eine geschwindigkeitsreduzierende Einengung der Fahrbahnbreite (3,50 m) geschaffen werden. Gleichzeitig wird der Gehwegbereich vor dem Eiscafé großzügig aufgeweitet, sodass hier künftig Außengastronomie möglich ist. · Ladezone 2: Die zweite Ladezone wird auf der rechten Fahrbahnseite vor den Gebäuden Kölner Straße 27/29, und somit gegenüber dem Lager der Metzgerei Daum vorgesehen. Die neue Ladezone weist (entsprechend dem Bestand) eine Länge von ca. 16 m auf. Es ist daran gedacht, Andienung zeitlich zu befristen und die Ladezone für die übrige Zeit für den ruhenden Verkehr freizugeben (3 Stellplätze). · Ladezone 3: Die dritte Ladezone wird in der Unteren Kölner Straße (vor Gebäude 13, und somit gegenüber dem Sanitätshaus Bauer) eingerichtet. Die Länge beträgt ca. 22,50 m. Auch diese Fläche kann außerhalb der Anlieferzeit für den ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden (4 Stellplätze). Die Ladezonen 2 und 3 erhalten denselben Ausbaustandard wie die Stellplätze. Die spätere Nutzung (Stellplatz oder Ladezone bzw. zeitliche Kombination aus beidem) wird über Beschilderung geregelt. Entsprechend besteht hier auch noch nach Fertigstellung der Baumaßnahme Flexibilität. Die Andienung des Kaufparks kann weiterhin über die Ladezone in der Schillerstraße erfolgen. Radverkehr Das Verkehrskonzept sieht ursprünglich vor, den Radverkehr in der Kölner Straße in beiden Richtungen zuzulassen. Entsprechend müsste bergauf eine separate Radspur (Breite mind. 1,50 m) eingerichtet werden. Dies ginge jedoch einerseits zu Lasten der gewünschten Gehwegverbreiterungen, andererseits würde die Fahrbahn optisch breiter wirken und so die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung in Frage stellen. Insbesondere unter Berücksichtigung einer Radverkehrsführung in beiden Richtungen in der Telegrafenstraße sowie der Maßgabe, dass die Obere Remscheider Straße (unterer Abschnitt) sowie die Carl-Leverkus-Straße für den Radfahrer in beiden Richtungen zur Verfügung gestellt werden kann, erscheint der Verzicht auf eine Radspur entgegen der Einbahnrichtung in der Kölner Straße vertretbar und sinnvoll. Die deutlich verbreiterten Gehbereiche erlauben ggf. eine untergeordnete Radverkehrsführung auf dem nördlichen Gehweg bergauf. Die Straßenverkehrsbehörde / Polizei sieht eine entsprechende Ausweisung (Fußgängerfläche / Radfahrer frei) jedoch eher kritisch. (Anm.: Fahrrad fahrende Kinder unter 8 Jahren müssen Gehwegbereiche benutzen, Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen dies.) Bergab wird der Radverkehr im Fahrbereich mitgeführt. Dies ist auf Grund der Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Zone 20) unproblematisch. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Die Kölner Straße soll lt. Verkehrskonzept als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich hergestellt werden (= Zone 20). Das verhältnismäßig schmale Lichtraumprofil der Straße kommt dieser Planung entgegen. Negativ auf die erwünschte Geschwindigkeitsreduzierung wirkt sich jedoch das starke Gefälle der Kölner Straße aus. Geplante Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung: · Minimierung des Fahrbahnquerschnitts in den Mündungsbereichen Loches-Platz/Obere Eich und Markt/Stockhauser Straße auf das geringstmögliche Maß (3,5 m wegen Busverkehr) · Anbindung der Kölner Straße an den Kreuzungspunkt Loches-Platz/Obere Eich rechtwinklig. Daher wird ein schnelles „Geradeaus-Fahren“ von der Oberen Eich in die Kölner Straße verhindert (Dieser Bereich befindet sich außerhalb des Vorentwurfs
Kölner Straße und wird erst im Zusammenhang mit dem Umbau des Kreuzungsbereich
Loches-Platz detailliert überplant) · Unmittelbar vor der Bushaltestelle verringert sich der Fahrbahnquerschnitt um ca. 1,5 m. Im Zusammenhang mit der vor der Bushaltestelle angeordneten Ladezone ergibt sich so eine Fahrbahnverschwenkung, die sich geschwindigkeitsreduzierend auswirkt. · Das Verkehrskonzept sieht für den Kreuzungsbereich Kölner Straße/Schillerstraße eine Rechts-Vor-Links-Lösung vor. Um diese Situation zu verdeutlichen, wird vorgeschlagen, in dem entsprechenden Bereich einen Materialwechsel in der Fahrbahn vorzunehmen. Es ist daran gedacht, das Natursteinmaterial (Basalt, der die Gehbänder umrahmt) niveaugleich über die Fahrbahn zu ziehen. Dadurch entsteht in der Fahrbahn eine Aufpflasterung von ca. 2 cm, die sich zusätzlich zum deutlichen Farbunterschied (helles Betonsteinpflaster -> anthrazitfarbener Basalt) geschindigkeitsreduzierend auswirkt. Alternativ besteht die Möglichkeit, statt des Natursteinpflasters ein dunkles Betonsteinpflaster einzusetzen. Bushaltestellen · Bushaltestelle im Bereich der Oberen Kölner Straße - Der heutige Standort der Bushaltestellen wird in etwa beibehalten. Das Verkehrskonzept sah eine Verschiebung um ca. 30 m Richtung Loches-Platz vor. Diese Überlegung wird jedoch wegen eines möglichen Rückstaus in den Kreuzungsbereich Loches-Platz verworfen. - Die Länge des Buscabs beträgt ca. 30 m. Die Fahrbahn weist hier eine Breite von 4,0 m auf, sodass nachfolgende Kraftfahrzeuge hinter dem Bus warten müssen. - Der Bordstein wird im Bereich des Buscabs zum Erreichen der Einstiegshöhe (Niederflurbusse) auf 16 cm angehoben. Ob dies über die gesamte Länge des Buscabs oder nur partiell erfolgt, wird im Rahmen der Detail- und Ausbauplanung geklärt. - Der
überarbeitete Vorentwurf sieht eine Verschiebung des Buswartehäuschens zur
Fahrbahn hin vor, sodass wartende Fahrgäste die Fahrbahn einsehen können. Gleichzeitig
werden Passanten hinter dem Wartehäuschen ohne Verschwenkung vorbeigeführt. · Bushaltestelle im Bereich der Unteren Kölner Straße - Das
Verkehrskonzept sah in der Kölner Straße eine zweite Bushaltestelle (unmittelbar
vor Einmündung in den Markt) vor. In diesem Bereich ist das Lichtraumprofil der
Kölner Straße extrem schmal, sodass die Errichtung eines Wartehäuschens hier
nicht möglich ist; für eine größere Zahl wartender Fahrgäste fehlt zudem ein
ausreichend dimensionierter, sicherer Wartebereich. Aus diesem Grund sieht der
Vorentwurf keine zweite Bushaltestelle in der Kölner Straße vor. - Mit dem Standort Taubengasse steht in nur geringer Entfernung eine weitere Bushaltestelle zur Verfügung. Diese wird künftig von allen Buslinien, die über die Kölner Straße zum Bahnhof führen, angefahren. - Aktuell gibt es aus Sicht der Verkehrsbetriebe keine konkreten Erfordernisse für eine weitere Haltestelle in der Unteren Kölner Straße bzw. am Markt. Als alternativer Standort für ein Buswartehäuschen in der Unteren Kölner Straße wird derzeit jedoch ein Standort am Markt/Berliner Straße geprüft. Im Rahmen der Umgestaltung des Marktes kann dann für ggfs. künftige Erfordernisse einer anderen Linienführung die Option einer Haltestelle offen gehalten werden. Aus den zuvor geschilderten Gründen wird vorgeschlagen, auf die Planung einer Bushaltestelle im Bereich der Unteren Kölner Straße zu verzichten. Diese kann bei Bedarf im Laufe der weiteren Planung im Bereich des Marktes vorgesehen werden. Baumstandorte · Baumstandorte wie Stellplätze auf der rechten Straßenseite (in Fahrtrichtung) · Ziel: durch das Anpflanzen einer Baumreihe soll das Straßenbild belebt, gleichzeitig die ansonsten durchgehende Stellplatzreihe in annähernd gleichmäßigen Abständen unterbrochen und gegliedert werden. · In der Kölner Straße liegen diverse Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Gas, Strom, Wasser, Telekom). Die Baumanordnung auf der rechten Fahrbahnseite ist diesbezüglich etwas günstiger. In der Detail- und Ausbauplanung sind jedoch auch hier noch intensive Abstimmungen durchzuführen, die zu Änderungen führen können (Verlegung einzelner Hausanschlüsse, ggfs. Verlegung einer Gasleitung in Teilbereichen oder Änderung von Baumstandorten). Material
Fahrbahn Ziel: Das vorrangige Ziel der Verwaltung war und ist, das im Gestaltungskonzept beschlossene Fahrbahnmaterial 'Pflaster' für die Kölner Straße zu verwenden! IVP 2005: Ende 2004/Anfang 2005 gab es intensive Diskussionen über Einsparpotenziale zur Kostenreduktion des Gesamtprojektes 'Umbau Innenstadt'. Neben konkreten Beschlüssen wurde wiederholt der Anspruch deutlich, jede weitere Innenstadtmaßnahme auf weitere Einsparpotenziale im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und zur Entlastung der privaten Haushalte hin zu überprüfen und ggf. der Politik vorzuschlagen. In der Vorlage RAT/0276/2004 wurde die Verwendung von Asphalt anstelle von Pflaster in der Fahrbahn z.B. der Kölner Straße als Einsparpotenzial und Alternative benannt, aber verwaltungsseitig nicht befürwortet. Vorentwurfsplanung: Zu Beginn jeder einzelnen Innenstadtmaßnahme werden maßnahmebezogen und zeitnah detaillierte Untersuchungen für die detaillierte Planung durchgeführt: - Bestandsvermessung - Bodenuntersuchung - Überprüfung der Kanal- und
Hausanschlüsse - Abstimmung mit den Versorgungsträgern Anhand dieser Ergebnisse wurde für die Kölner Straße überprüft, welche Anforderungen an die technischen Ausführungen der Straße erfüllt werden müssen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf das Pflaster gelegt, damit sichergestellt ist, dass das Pflaster technisch so ausgeführt werden kann, dass es dauerhaft hält. Damit soll vermieden werden, dass das Pflaster aufgrund von Schäden ausgetauscht und Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, weil es evtl. erforderlich wurde das Pflaster nachträglich (!) gegen Asphalt auszutauschen. Aussagen zum Fahrbahnmaterial: Die Belastung der Kölner Straße (Busverkehr) sowie die Gefällesituation (max. 8,7 %) verlangen besondere technische Ausführungen für die geplante Pflasterung. Die Straße ist gemäß geltendem Richtlinienwerk als Bauklasse II eingestuft. Die Einstufung nach Bauklassen wird gemäß der RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) durchgeführt. Die neue RStO hat sich bezüglich der Belastungsannahmen (Verkehrsbeanspruchung) grundlegend verändert. Eine Standardbauweise für Pflaster gibt es für die genannte. Belastungen nicht. In den Richtlinien werden in der Bauklasse II und I Pflasterbauweisen nicht empfohlen. Um trotzdem eine zuverlässige Konstruktion in Pflaster für die Fahrbahn zu erhalten, wurde eine gutachterliche Stellungnahme (Sachverständiger Erich Lanicca) eingeholt. Diese führt aus, dass grundsätzlich ungebundene Bauweisen und gebundene Bauweisen mit jeweiligen Vor- und Nachteilen möglich sind. Wichtige Kriterien sind dabei vor allem Haltbarkeit, Herstellungskosten, Unterhaltungsaufwand und Verhalten bei Aufbrüchen. Nähere Angaben siehe in der gutachterlichen Stellungnahme. Bei der Entscheidung für eine Fahrbahn mit Pflaster empfiehlt die Stellungnahme unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile die Ausführung in ungebundener Bauweise (16 - 18 cm starkes Betonpflaster mit formschlüssiger Verzahnung im unteren Steinbereich). Bei der Herstellung des Unterbaus und den Pflasterarbeiten ist besonders sorgfältig zu arbeiten. Es ist davon auszugehen, dass alle Pflasterungen – insbesondere aber im anspruchsvollen Gefällebereich in der Kölner Straße – regelmäßig, vor allem innerhalb der ersten 2 Jahre, zu pflegen sind (Nachsanden, Fugeninstandhaltung). Der erhöhte Pflegeaufwand rechtfertigt sich, wenn man bedenkt, dass die Kosten insgesamt niedriger sind als bei der gebundenen Bauweise, punktuelle Reparaturen oder Aufbrüche gestalterisch einwandfrei und ohne sichtbare „Flicken“ durchgeführt und der größte Anteil des Steinmaterials bei Aufbrüchen wiederverwendet werden kann. Der Pflasterpreis je qm mit Unterbau 'fertig verlegt' beträgt brutto zwischen 140 und 160 €. Die gebundene Bauweise ist in der Regel ca. 15 - 25 € teurer, insbesondere, wenn frühfeste Mörtel und Fugenvergussmaterialien gewählt werden (Befahrbarkeit nach wenigen Tagen gefordert). Einfache bituminöse Bauweisen sind preiswerter. Werden jedoch aus gestalterischen Gründen kunststoffmodifizierte Bitumina und hochwertige Gussasphalte gewählt, können auch hier die Kosten deutlich über 100 - 120 € / qm liegen, obwohl Teile des Unterbaus wiederverwendet werden. Aus gestalterischer Sicht weist die Asphaltbauweise eine zusätzliche Problematik auf: Bei nachträglichen Aufbrüchen kann nur bedingt gewährleistet werden, dass alter und neuer Belag optisch identisch sind („Flickenteppich“). Der Umgestaltungsvorschlag geht davon aus, dass die im IVP genannte Gesamtbausumme für die Realisierung der Maßnahme mit Betonsteinpflaster in ungebundener Bauweise einzuhalten ist. Das Fahrbahnpflaster wird entsprechend den Entscheidungen des Rates für die Oberflächengestaltung und den bautechnischen Erforderlichkeiten ausgesucht bzw. später ausgeschrieben. Zeitschiene · Projekt Kölner Straße im Rahmen der Umsetzung des Masterplans
Die bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.01.2005 vorgestellte Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ (Masterplan) ist in Anlage 3 grafisch dargestellt. Sie bildete eine Grundlage für das vom Rat der Stadt am 28.02.2005 im Rahmen der Haushaltsplanung 2005 beschlossene Investionsprogramm (IVP). Das beschlossene IVP sieht den Umbau der Kölner Straße für das Jahr 2006, und somit vor der Telegrafenstraße (2007/08) vor. · Umbaumaßnahme Kölner Straße Die wesentlichen Baumaßnahmen des Projekts Kölner Straße sollen möglichst vor dem Weihnachtsgeschäft 2006 beendet sein. Entsprechend ist ein Baubeginn im Frühjahr nächsten Jahres anzustreben. Unter dieser Voraussetzung ergibt sich folgende Zeitschiene für die Planungs- und Vorbereitungsphase: - Mitte Juni 2005 Durchführung einer ersten Bürgerinformationsveranstaltung - Ende Juni HuFA 20.6.: Beratung Haushaltsmittel 2006 (Kölner Straße) in Rat verweisen StuV 27.6.: Vorstellung und Beratung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung; Auftrag zur Erstellung einer detaillierten Entwurfsplanung - Ende Juni 2005 Mittelanmeldung 2006 bei der Bezirksregierung Köln - Anfang Juli Rat 4.7.: Beschluss, 2006 Haushaltsmittel für das Projekt „Kölner Straße“ bereitzustellen - Sommerpause Ausarbeitung einer detaillierten Entwurfsplanung einschl. Kostenschätzung - September 2005 Vorstellung des Entwurfs in den städtischen Gremien (StuV 19.9. / Rat 26.09) - September / Oktober 2005 Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung - Oktober 2005 Abgabe des Städtebauförderantrags bei der Bezirksregierung Köln - Oktober / November 2005 Erstellung der Ausbauplanung - November / Dezember 2005 Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung (Fördermittel) - Dezember 2005 Ausbaubeschluss (HuFA 28.11 / StuV 5.12. / Rat 12.12) - Januar / März 2006 Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung - April 2006 anvisierter Baubeginn Durchführung
einer ersten Bürgerinformationsveranstaltung Um die oben aufgezeigte Zeitschiene einhalten zu können, ist es notwendig, noch Mitte Juni eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, sodass deren Ergebnis sowie daraus resultierende Änderungen am Vorentwurf in der StuV-Sitzung am 27.06.2005 vorgestellt werden können. Über die Sommerpause können die beauftragten Büros dann den eigentlichen Entwurf (detaillierte Planung einschließlich Kostenschätzung) erstellen. Anlagen: Anlage 1: Vorentwurf Kölner Straße (unmaßstäbliche Verkleinerung auf DIN-A-4) Anlage 2: Gutachterlichen Stellungnahme des Büros Lanicca (Pflasterthematik) Anlage 3: Zeitschiene Realisierung Masterplan Anlage 4: Auszug aus dem Verkehrskonzept |
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