Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt von der Organisationsstruktur des Sozialamtes ab 01.07.2005 Kenntnis und ist der Auffassung, dass der Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2005 betr. soziale Betreuungsdienste in den Bereichen Familien-, Senioren- und Wohnberatung sowie der Betreuung ausländischer Flüchtlinge, Aussiedler und Obdachloser durch die organisatorischen Vorgaben Berücksichtigung gefunden hat. Sachverhalt: Die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) – Hartz IV – „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erfolgt im Rheinisch-Bergischen durch die Gründung der Kooperation Arbeit und Soziales Rhein-Berg (K-A-S) zwischen der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den 8 kreisangehörigen Kommunen. Es wird eine Geschäftsstelle der K-A-S in Bergisch Gladbach eingerichtet sowie Kundenzentren in jeder kreisangehörigen Gemeinde. In letzteren wird das neue Gesetz für die sich aus Sozialhilfeempfängern und Beziehern von Arbeitslosenhilfe zusammensetzende Klientel ab 01.07.2005 umgesetzt. Derzeit befindet sich die Bearbeitung in einer Übergangsphase. Auf die Berichte der Verwaltung in den Sitzungen des Sozialausschusses wird Bezug genommen. Im Kundenzentrum Wermelskirchen werden Mitarbeitende der Verwaltung tätig sein, die bis zum 31.12.2004 im Sozialamt die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bearbeitet haben. Dieses wurde ab 01.01.2005 durch das neue Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) abgelöst, welches unter der Generalüberschrift Sozialhilfe u. a. die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege usw. regelt. Die Grundsicherung ist dabei vom eigenständigen Gesetz in das SGB XII überführt worden. Vornehmlich diese gesetzlichen Neuregelungen in Verbindung mit dem ins Kundezentrum wechselnden Personal ziehen organisatorische Konsequenzen nach sich, die zu einer Neugestaltung der Organisationsstruktur des Sozialamtes ab 01.07.2005 führen. Diese Neugestaltung der Organisation wurde gleichzeitig als Chance begriffen, die Aufgabenfelder der Sozialverwaltung insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen und sie somit auch weiteren geänderten Bedingungen anzupassen sowie in entscheidenden Gesichtspunkten den Grundsätzen von Sparsamkeit und Verschlankung Rechnung zu tragen. Das „Sozialamt neu ab 01.07.2005“ präsentiert sich als eine Organisationseinheit der Verwaltung mit 3 Abteilungen, wobei das Kundenzentrum in den Räumlichkeiten der Arbeitsagentur in der Dabringhauser Straße nach wie vor dienstaufsichtsrechtlich und organisatorisch als eine Abteilung des Sozialamtes anzusehen ist; die Fachaufsicht liegt bei der K-A-S. Der als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2005 betr. soziale Betreuungsdienste ging zu einem Zeitpunkt bei der Verwaltung ein, zu dem weitestgehend die Vorüberlegungen zur Neustruktur des Sozialamtes bereits abgeschlossen waren. Die Verwaltung hat aber festgestellt, dass der Antragsinhalt in das neue Organigramm eingeflossen ist. In der Sitzung wird das ab 01.07.2005 gültige Organigramm des Sozialamtes von der Verwaltung erläutert. Es ist dieser Vorlage beigefügt. Die Aufgabenfelder sowie die Stellenanteile wurden dargestellt. Bei dieser Gelegenheit wird die Verwaltung auch punktuell zum SPD-Antrag Stellung nehmen. Anlagen: - Antrag der SPD-Fraktion vom 30.04.2005 betr. soziale Betreuungsdienste - Organigramm Sozialamt ab 01.07.2005
*) Die ins Kundenzentrum verlagerten Stellen zur Wahrnehmung der Aufgaben
des SGB II werden vom Bund refinanziert. |
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