Vorlage - RAT/0420/2005  

 
 
Betreff: Änderung der Seniorenbeiratsordnung
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
30.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
26.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000 wie folgt zu ändern:

 

§ 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Einladung erfolgt jeweils durch den/die Vorsitzende/n, der sie auch verfasst.

 

§ 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Der/die Schriftführer/in wird zu Beginn jeder Sitzung vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte bestimmt.“

 

§ 7 erhält folgende neue Fassung:

 

„Anfallende Verwaltungsarbeiten für den Seniorenbeirat werden mit Ausnahme der Schriftführertätigkeit (siehe § 6 Satz 2) vom Bürgermeister - Sozialamt - der Stadt Wermelskirchen übernommen.“

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der neuen Organisationsstruktur des Sozialamtes (siehe dazu gesonderter Tagesordnungspunkt in der heutigen Sozialausschusssitzung) hat die Verwaltung entschieden, die Seniorenberatung nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit zum Jahresende 2004 und dem Wechsel der weiteren Mitarbeiterin in das künftige SGB II-Kundenzentrum ab 01.07.2005 wieder als Vollzeitstelle zu führen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Schwerpunkt der Arbeit  bei der Beratung und Betreuung der Klientel liegen muss!

 

Im einzelnen bedeutet dies, dass folgende Aufgaben wahrgenommen, gelegentlich oder nicht mehr geleistet werden:

 

Vorrangige und stets wahrzunehmende Aufgaben durch die Seniorenberatung (die Aufzählung ist gleichzeitig Priorität):

                                                                                                                    

  • Regelmäßige Sprechstunden der Senioren- und Pflegeberatung
  • Durchführung von Hausbesuchen zur Beratung und Betreuung
  • Organisation und Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Kommunale Altenarbeit (3 x jährlich)
  • Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft der Seniorenberater im Rheinisch-Bergischen Kreis (3 bis 4 x jährlich)
  • Teilnahme an der Pflegekonferenz im Rheinisch-Bergischen Kreis (2 x jährlich)
  • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Seniorenveranstaltungen des Seniorenbeirates (2 x jährlich)

 

Gelegentlich wahrzunehmende Aufgaben durch die Seniorenberatung:

 

  • Fachvorträge bei Organisationen/Verbänden

 

Nicht mehr wahrzunehmende Aufgaben durch die Seniorenberatung:

 

  • Verfassen der Einladungen zu den Sitzungen des Seniorenbeirates, Protokollführung während der Sitzungen, Verfassen der Niederschriften (Die Verwaltung steht zur Abstimmung der Tagesordnungen für die Einladungen sowie das Drucken und Versenden der Einladungen und späteren Niederschriften sowie das Anfertigen der Auszüge aus den Niederschriften zur Verfügung. Die Seniorenberatung nimmt an den Sitzungen teil, bei Bedarf auch der AL 50.)

 

  • Separate Sozialkonferenzen (Diese gehen bei Bedarf als Schwerpunktthemen in die Sitzungen des Sozialausschusses ein.)

 

  • Koordinationsaufgaben für den SuBS (werden bei Bedarf vom Sekretariat  erledigt)

 

  • Organisation und Durchführung der Arbeitstreffen der SuBS-Helfer (Nur im Bedarfsfalle steht die Verwaltung nach Sammlung von Themen und Fragen beratend zur Verfügung.)

 

  • Beteiligung an Organisation und Durchführung des Arbeitskreises Demenz (Diese Aufgabe obliegt der Wohnberatung. EineTeilnahme der Seniorenberatung am Arbeitskreis hängt im Einzelfall von den Beratungspunkten ab.)

 

  • Kostenabwicklung „Haus der Begegnung“ (werden vom Sekretariat erledigt)

 

Zur Erledigung der nicht mehr von der Seniorenberatung oder anderen Sachgebieten wahrzunehmenden Aufgaben stellt die Verwaltung Raumkapazitäten sowie PC-Hard- und Software zur Verfügung (gemeinsame Nutzung eines Büros im Sozialamt durch SuBS und Seniorenbeiratsmitglieder).

 

Die Seniorenbeiratsordnung ist zur Umsetzung der vorstehenden Regelungen lt. Beschlussvorschlag zu ändern (die bisher gültige Ordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt).

 

Im Vorfeld der politischen Beratungen und Entscheidungen dazu wurden die beabsichtigten Neuerungen mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Sozialausschuss und Seniorenbeirat in mehreren Gesprächen ausgiebig erörtert. Nach Einschätzung der Verwaltung konnte uneingeschränkte Zustimmung zugunsten von Beratung und Betreuung der Klientel erreicht werden.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift