Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000 wie folgt zu ändern: § 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: Die Einladung erfolgt jeweils durch den/die Vorsitzende/n, der sie auch verfasst. § 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Der/die Schriftführer/in wird zu Beginn jeder Sitzung vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte bestimmt.“ § 7 erhält folgende neue Fassung: „Anfallende Verwaltungsarbeiten für den Seniorenbeirat werden mit Ausnahme der Schriftführertätigkeit (siehe § 6 Satz 2) vom Bürgermeister - Sozialamt - der Stadt Wermelskirchen übernommen.“ Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der neuen Organisationsstruktur des Sozialamtes (siehe dazu gesonderter Tagesordnungspunkt in der heutigen Sozialausschusssitzung) hat die Verwaltung entschieden, die Seniorenberatung nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit zum Jahresende 2004 und dem Wechsel der weiteren Mitarbeiterin in das künftige SGB II-Kundenzentrum ab 01.07.2005 wieder als Vollzeitstelle zu führen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Schwerpunkt der Arbeit bei der Beratung und Betreuung der Klientel liegen muss! Im einzelnen bedeutet dies, dass folgende Aufgaben wahrgenommen, gelegentlich oder nicht mehr geleistet werden: Vorrangige und stets wahrzunehmende Aufgaben durch die
Seniorenberatung (die Aufzählung ist gleichzeitig Priorität):
Gelegentlich wahrzunehmende Aufgaben durch die
Seniorenberatung:
Nicht mehr wahrzunehmende Aufgaben durch die
Seniorenberatung:
Zur Erledigung der nicht mehr von der Seniorenberatung oder anderen Sachgebieten wahrzunehmenden Aufgaben stellt die Verwaltung Raumkapazitäten sowie PC-Hard- und Software zur Verfügung (gemeinsame Nutzung eines Büros im Sozialamt durch SuBS und Seniorenbeiratsmitglieder). Die Seniorenbeiratsordnung ist zur Umsetzung der vorstehenden Regelungen lt. Beschlussvorschlag zu ändern (die bisher gültige Ordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt). Im Vorfeld der politischen Beratungen und Entscheidungen dazu wurden die beabsichtigten Neuerungen mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Sozialausschuss und Seniorenbeirat in mehreren Gesprächen ausgiebig erörtert. Nach Einschätzung der Verwaltung konnte uneingeschränkte Zustimmung zugunsten von Beratung und Betreuung der Klientel erreicht werden. Anlage/n: Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000
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