Beschlussvorschlag: zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. zu B) Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Sachverhalt: Wichtige Ansatzpunkte für eine effektive und marktorientierte städtische Wirtschaftsförderung sind zunehmend Handlungsspielräume, die erlauben, auf die individuellen Bauvorstellungen von interessierten Unternehmern einzugehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Ostringhausen fasst diese Spielräume mit den seinerzeit festgelegten örtlichen Gestaltungsvorschriften für die zukünftigen Gewerbebauten zu eng. Hintergrund für die anspruchsvollen planerischen Vorgaben ist der ursprünglich angestrebte Charakter des neuen Unternehmensparks. Inzwischen ist der Leitgedanke eines optisch homogenen Unternehmensparks aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die gestalterischen Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Dachneigung und Dachgestaltung, werden heute von Investoren und Architekten als erhebliche Einschränkung empfunden. Ziel der angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es deshalb, vor dem Hintergrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation und im Interesse von Akzeptanz und praktischer Umsetzbarkeit der Vorschriften, die Regelungsdichte der gestalterischen Festsetzungen zu lockern. Zu diesem Zweck fasst der vorliegende Änderungsentwurf die gestalterischen Festsetzungen weniger restriktiv. Dies betrifft die Vorschriften bezüglich: 1. der zulässigen Dachneigung 2. der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen Der räumliche Geltungsbereich dieser 2. Änderung entspricht dem Geltungsbereich der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ und schließt den Planbereich der 1. Änderung, d. h. die Teilgebiete 15 und 15a, ein (siehe Anlage 9a). Nach Prüfung der Sachlage berührt die angestrebte Aufweitung der gestalterischen Festsetzungen nicht die Grundzüge der Planung. Die Bebauungsplanänderung wird daher im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Details
des 2. Änderungsentwurfs sind in folgenden Unterlagen/Auszügen dargestellt: · Teil A, Planzeichnung * - siehe Ausschnitt „Teilgebietstabelle“, geändert – 2. Änderung grau hinterlegt - die Planzeichnung wird in der Sitzung ausgelegt (hier Anlage I, relevanter Ausschnitt = „Teilgebietstabelle, Dachneigungen“) · Teil B, Textliche Festsetzungen * - siehe IV „örtliche Bauvorschriften“, ersatzlos gestrichen - 2. Änderung grau hinterlegt (Anlage II, relevanter Auszug = S. 9, Punkte 1. – 6.) · Begründung * - siehe 4. „Planinhalte“– geändert, gestrichen - 2. Änderung grau hinterlegt (Anlage III, relevanter Auszug = S. 6, Punkt 4.4 „Gestaltungsvorschriften“) - siehe Anlage 9 + 9a der Begründung: „Erläuterungen zur 2. Änderung“, = gesamthafte Darstellung der Änderungen (Anlage 9 + 9a: Erläuterungen
zur 2. Änderung) Anlage/n: Anlage I: Ausschnitt aus der Planentwurfszeichnung: „Teilgebietstabelle, Dachneigung“ Anlage II: Auszug aus den Textlichen Festsetzungen: „Örtliche Bauvorschriften“ Anlage III Auszug aus der Begründung: „Gestaltungsvorschriften“ Anlage 9: Auszug aus der Begründung: „Anlage 9, Erläuterungen zur 2. Änderung“ (gesamthafte Darstellung der Änderungen) Anlage 9a: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes Ostringhausen Hinweis: Die
beiliegenden Auszüge beschränken sich auf die im Sinne der 2. Änderung
vorgesehenen Ergänzungen. Die vollständigen Unterlagen können jederzeit im
Planungsamt eingesehen werden. |
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