Vorlage - RAT/0422/2005  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"

A) Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
B) Beschluss, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wichtige Ansatzpunkte für eine effektive und marktorientierte städtische Wirtschaftsförderung sind zunehmend Handlungsspielräume, die erlauben, auf die individuellen Bauvorstellungen von interessierten Unternehmern einzugehen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Ostringhausen fasst diese Spielräume mit den seinerzeit festgelegten örtlichen Gestaltungsvorschriften für die zukünftigen Gewerbebauten zu eng. Hintergrund für die anspruchsvollen planerischen Vorgaben ist der ursprünglich angestrebte Charakter des neuen Unternehmensparks.

Inzwischen ist der Leitgedanke eines optisch homogenen Unternehmensparks aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die gestalterischen Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Dachneigung und Dachgestaltung, werden heute von Investoren und Architekten als erhebliche Einschränkung empfunden.

Ziel der angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es deshalb, vor dem Hintergrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation und im Interesse von Akzeptanz und praktischer Umsetzbarkeit der Vorschriften, die Regelungsdichte der gestalterischen Festsetzungen zu lockern.

Zu diesem Zweck fasst der vorliegende Änderungsentwurf die gestalterischen Festsetzungen weniger restriktiv. Dies betrifft die Vorschriften bezüglich:

1.         der zulässigen Dachneigung

2.         der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser 2. Änderung entspricht dem Geltungsbereich der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ und schließt den Planbereich der 1. Änderung, d. h. die Teilgebiete 15 und 15a, ein (siehe Anlage 9a).

 

Nach Prüfung der Sachlage berührt die angestrebte Aufweitung der gestalterischen Festsetzungen nicht die Grundzüge der Planung. Die Bebauungsplanänderung wird daher im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

 

Die Details des 2. Änderungsentwurfs sind in folgenden Unterlagen/Auszügen dargestellt:

·         Teil A, Planzeichnung *

-          siehe Ausschnitt „Teilgebietstabelle“, geändert – 2. Änderung grau hinterlegt

-          die Planzeichnung wird in der Sitzung ausgelegt

(hier Anlage I, relevanter Ausschnitt = „Teilgebietstabelle, Dachneigungen“)

 

·         Teil B, Textliche Festsetzungen *

-          siehe IV „örtliche Bauvorschriften“, ersatzlos gestrichen - 2. Änderung grau hinterlegt

            (Anlage II, relevanter Auszug = S. 9, Punkte 1. – 6.)

 

·         Begründung *

-          siehe 4. „Planinhalte“– geändert, gestrichen - 2. Änderung grau hinterlegt

      (Anlage III, relevanter Auszug = S. 6, Punkt 4.4 „Gestaltungsvorschriften“)

-          siehe Anlage 9 + 9a der Begründung: „Erläuterungen zur 2. Änderung“, = gesamthafte Darstellung der Änderungen

(Anlage 9 + 9a: Erläuterungen zur 2. Änderung)

 

 

(* Stand: Entwurf Offenlage, Juni 05)

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage I:         Ausschnitt aus der Planentwurfszeichnung: „Teilgebietstabelle, Dachneigung

 

 

Anlage II:        Auszug aus den Textlichen Festsetzungen: „Örtliche Bauvorschriften

 

 

Anlage III        Auszug aus der Begründung: „Gestaltungsvorschriften

 

 

Anlage 9:        Auszug aus der Begründung: „Anlage 9, Erläuterungen zur 2. Änderung

                                                                         (gesamthafte Darstellung der Änderungen)

 

 

Anlage 9a:      Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes Ostringhausen

 

 

 

Hinweis:

Die beiliegenden Auszüge beschränken sich auf die im Sinne der 2. Änderung vorgesehenen Ergänzungen. Die vollständigen Unterlagen können jederzeit im Planungsamt eingesehen werden.