Vorlage - RAT/0358/2005/1  

 
 
Betreff: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen"

A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 48 "Ostringhausen"
gemäß § 10 (1) BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge.

 

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.05 nach § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

 

In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen.

 

Ziel des Änderungsentwurfes ist es, für ein Teilgebiet es Bebauungsplanes den Ansiedelungsspielraum für die Unternehmen behutsam zu erweitern und eine gewisse Flexibilität bei der Zulassung der Betriebe zu gewinnen. Entsprechend beziehen sich die Inhalte der 1. Änderung auf die Art der baulichen Nutzung bzw. die Gliederung der Gewerbeflächen. Für ein neues Teilgebiet des Bebauungsplanes soll die "ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen und Betrieben der Abstandsklasse VII, sofern sie keine verfahrensbedingte Ableitung geruchsintensiver Stoffe zur Folge haben", ermöglicht werden.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" einschließlich der Textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung lag vom 14.03.2005 bis zum 20.04.2005 öffentlich aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 11.03.05 entsprechend angeschrieben und aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20. April 2005 vorzulegen.

 

 

 

 

 

zu A) 

Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

 

 

a) Behörden:

·         von zwei Behörden sind Stellungnahmen ohne Anregungen abgegeben worden:

 

1.1       Der Rheinisch Bergische Kreis (RBK), Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, meldet mit Schreiben v. 19.04.05 keine Bedenken an (Anlage I):

Die Abteilungen des RBK im Einzelnen:

-          Die Untere Landschaftsbehörde erklärt, dass auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen Beeinträchtigungen der Belange des Naturschutzes durch die Änderung nicht zu erkennen seien und Bedenken nicht bestünden.

-          Eine Beteiligung des Landschaftsbeirats sei nicht erforderlich.

-          Die Abteilung Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr meldet nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde ebenfalls keine Bedenken an.

 

1.2       Das Staatliche Umweltamt Köln bringt mit Schreiben vom 28.04.05 keine Anregungen vor (Anlage II).

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 + 1.2 eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

b) Bürger:

·         von einem Bürger sind Anregungen eingegangen:

1.3       Herr Uwe Thomas, Bollinghausen 20, 42929 Wermelskirchen

(Schreiben mit Eingang vom 19.04.05, Anlage III)

 

 

-          Herr Thomas führt an, er fühle sich durch die vorgesehene Bebauungsplanänderung beschwert und erhebe deswegen mit oben genanntem Schreiben Einspruch.

-          Hr. Thomas weist darauf hin, dass er nach Rechtskraft (Anmerkung der Verwaltung: Datum der Rechtskraft = 04.04.03) des Bebauungsplanes feststellen musste, dass er durch die Änderung des Teilbereiches 3 in den jetzigen Teilbereich 4 erheblich beeinträchtigt würde. Des Weiteren regt Herr Thomas an, dass das jetzige Teilgebiet 4 wieder in Teilgebiet 3 abgeändert werden solle, wie es im ehemals ausgelegten überarbeiteten Planentwurf am 03.05.1993 vorgestellt worden sei.

-          Wenn der vorgenannte Aspekt gegenüber der ursprünglichen Fassung zurückgenommen würde, wäre sein Einspruch gegenüber der 1. Änderung verhandelbar.

 

 

Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu 1.3:

-          Die von Herrn Thomas ohne Begründung vorgebrachte Beschwerung kann so nicht nachvollzogen werden. Es fehlt jegliche Erläuterung, inwieweit ihn die aktuell vorgesehene Bebauungsplanänderung beschwert. Auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger nachbarschaftlicher Interessen, ist aus Sicht der Planung keine Betroffenheit des Herrn Thomas durch die geplante Bebauungsplanänderung erkennbar.

-          Die von Herrn Thomas geäußerten Feststellungen beziehen sich auf Aspekte, die außerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 liegen und somit für die Prüfung im Rahmen des jetzigen Verfahrens nicht relevant sind. Die angeführten Aspekte betreffen die Teilgebiete 3+4 und nicht die aktuell in Rede stehenden Teilgebiete 15/15a (vormals Teilgebiete 11/11a) und können daher nicht berücksichtigt werden. Herr Thomas beruft sich mit seiner vorgebrachten Anregung auf Planinhalte eines Entwurfes von 1993, d. h. auf einen Stand der Planung zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung. Herr Thomas hat von der Möglichkeit, im Rahmen früherer Beteiligungen entsprechende Anregungen zu äußern, keinen Gebrauch gemacht.

-          Der von Herrn Thomas vorgeschlagene Weg, seinen zur geplanten 1. Änderung pauschal formulierten, nicht näher begründeten Einspruch mit seinen Anregungen, die sich auf Inhalte früherer, bereits überarbeiteter Entwurfsstadien des Bebauungsplanes beziehen, in Form eines „Handels“ zu verknüpfen, ist formal-rechtlich unzulässig. Dies widerspräche der sachgerechten Vorgehensweise im Rahmen dieses Änderungsverfahrens.

 

Zu der aufgeworfenen Fragestellung bezüglich der Teilgebiete 3 bzw. 4 wird die Verwaltung außerhalb dieses Verfahrens in einem gesonderten Schreiben Stellung nehmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt entsprechend der Abwägung die Bedenken zurückzuweisen, da sie in der vorliegenden Form keinen Bezug auf das laufende Änderungsverfahren nehmen. Die Bebauungsplanänderung wird in der vorliegenden Form weitergeführt.

 

 

 

 

 

 

zu B)  Satzungsbeschluss

 

Nach dem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschließen und der Begründung in der Fassung vom 06.06.2005 zustimmen (Anlage II).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage I          Schreiben/Stellungnahme des Rhein. Bergischen Kreises, Bergisch Gladbach

 

Anlage II         Schreiben/Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes, Köln

 

Anlage III        Schreiben/Anregung des Herrn Uwe Thomas, Wermelskirchen

 

Anlage IV        1. Änderung des B-Planes Nr. 48 „Ostringhausen“ zum Satzungsbeschluss

-          Planzeichnung (Teil A)

-          Textliche Festsetzungen (Teil B)

Ergänzungen der 1. Änderung sind grau hinterlegt

-          Begründung

Ergänzungen der 1. Änderung sind grau hinterlegt

einschließlich der Erläuterungen zur 1. Änderung (Anlage 9) sowie der grafischen Darstellungen „Geltungsbereich der 1. Änderung“ (9a), „Teilgebiete/neue Teilgebiete“ (9b) und „Gliederung Gewerbegebiet“ (9c)

 

Hinweis zur Begründung:

Die zur Begründung gehörigen Anlagen 1 - 8a* sind mit denen in der Fassung zum Ursprungsplan Nr. 48 identisch. Da es sich hierbei zu Teil um seitenstarke Fachbeiträge handelt, die unverändert Gültigkeit haben, wird an dieser Stelle auf das Beifügen dieser Beiträge verzichtet und auf die Ursprungsfassung verwiesen.

 

* Anlagen 1 – 8a:        

1          -           Übersichtsplan, Maßstab 1:25.000

2          -           Lageplan, Maßstab 1:5.000

3          -           Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, Maßstab 1:5.000

4          -           Lageplan Landschaftsschutzgebiet, Maßstab 1:5.000

5          -           Flächenbilanz

6          -           Landschaftspflegerischer Begleitplan

7          -           Geohydrologisches Gutachten

8          -           Beispielhafte Berechnung der Niederschlagsversickerung

8a         -           Grafische Darstellung zu Anlage 8