Beschlussvorschlag: zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge. zu B) Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 28.02.05 nach § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen. Ziel des Änderungsentwurfes ist es, für ein Teilgebiet es Bebauungsplanes den Ansiedelungsspielraum für die Unternehmen behutsam zu erweitern und eine gewisse Flexibilität bei der Zulassung der Betriebe zu gewinnen. Entsprechend beziehen sich die Inhalte der 1. Änderung auf die Art der baulichen Nutzung bzw. die Gliederung der Gewerbeflächen. Für ein neues Teilgebiet des Bebauungsplanes soll die "ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen und Betrieben der Abstandsklasse VII, sofern sie keine verfahrensbedingte Ableitung geruchsintensiver Stoffe zur Folge haben", ermöglicht werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" einschließlich der Textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung lag vom 14.03.2005 bis zum 20.04.2005 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 11.03.05 entsprechend angeschrieben und aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20. April 2005 vorzulegen. zu
A) Beschluss über Anregungen aus
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB a) Behörden: · von zwei Behörden sind Stellungnahmen ohne Anregungen abgegeben worden: 1.1 Der Rheinisch Bergische Kreis (RBK), Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, meldet mit Schreiben v. 19.04.05 keine Bedenken an (Anlage I): Die Abteilungen des RBK im Einzelnen: - Die Untere Landschaftsbehörde erklärt, dass auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen Beeinträchtigungen der Belange des Naturschutzes durch die Änderung nicht zu erkennen seien und Bedenken nicht bestünden. - Eine Beteiligung des Landschaftsbeirats sei nicht erforderlich. - Die Abteilung Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr meldet nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde ebenfalls keine Bedenken an. 1.2 Das Staatliche Umweltamt Köln bringt mit Schreiben vom 28.04.05 keine Anregungen vor (Anlage II). Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 + 1.2 eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. b) Bürger: · von einem Bürger sind Anregungen eingegangen: 1.3 Herr Uwe Thomas, Bollinghausen 20, 42929 Wermelskirchen (Schreiben mit Eingang vom 19.04.05, Anlage III) -
Herr Thomas führt an, er fühle sich durch die
vorgesehene Bebauungsplanänderung beschwert und erhebe deswegen mit oben
genanntem Schreiben Einspruch. -
Hr. Thomas weist darauf hin, dass er nach
Rechtskraft (Anmerkung der Verwaltung: Datum der Rechtskraft = 04.04.03)
des Bebauungsplanes feststellen musste, dass er durch die Änderung des
Teilbereiches 3 in den jetzigen Teilbereich 4 erheblich beeinträchtigt würde. Des
Weiteren regt Herr Thomas an, dass das jetzige Teilgebiet 4 wieder in
Teilgebiet 3 abgeändert werden solle, wie es im ehemals ausgelegten
überarbeiteten Planentwurf am 03.05.1993 vorgestellt worden sei. -
Wenn der vorgenannte Aspekt gegenüber der
ursprünglichen Fassung zurückgenommen würde, wäre sein Einspruch gegenüber der
1. Änderung verhandelbar. Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu 1.3: -
Die von Herrn Thomas ohne Begründung vorgebrachte
Beschwerung kann so nicht nachvollzogen werden. Es fehlt jegliche Erläuterung,
inwieweit ihn die aktuell vorgesehene Bebauungsplanänderung beschwert. Auch
unter dem Gesichtspunkt etwaiger nachbarschaftlicher Interessen, ist aus Sicht
der Planung keine Betroffenheit des Herrn Thomas durch die geplante Bebauungsplanänderung
erkennbar. -
Die von Herrn Thomas geäußerten
Feststellungen beziehen sich auf Aspekte, die außerhalb des Geltungsbereichs
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 liegen und somit für die Prüfung im
Rahmen des jetzigen Verfahrens nicht relevant sind. Die angeführten Aspekte
betreffen die Teilgebiete 3+4 und nicht die aktuell in Rede stehenden Teilgebiete
15/15a (vormals Teilgebiete 11/11a) und können daher nicht berücksichtigt
werden. Herr Thomas beruft sich mit seiner vorgebrachten Anregung auf Planinhalte
eines Entwurfes von 1993, d. h. auf einen Stand der Planung zum Zeitpunkt der frühzeitigen
Beteiligung. Herr Thomas hat von der Möglichkeit, im Rahmen früherer
Beteiligungen entsprechende Anregungen zu äußern, keinen Gebrauch gemacht. -
Der von Herrn Thomas vorgeschlagene Weg, seinen
zur geplanten 1. Änderung pauschal formulierten, nicht näher begründeten
Einspruch mit seinen Anregungen, die sich auf Inhalte früherer, bereits
überarbeiteter Entwurfsstadien des Bebauungsplanes beziehen, in Form eines
„Handels“ zu verknüpfen, ist formal-rechtlich unzulässig. Dies
widerspräche der sachgerechten Vorgehensweise im Rahmen dieses
Änderungsverfahrens. Zu der
aufgeworfenen Fragestellung bezüglich der Teilgebiete 3 bzw. 4 wird die
Verwaltung außerhalb dieses Verfahrens in einem gesonderten Schreiben Stellung
nehmen. Beschlussvorschlag: Bezogen auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt entsprechend der Abwägung die Bedenken zurückzuweisen, da sie in der vorliegenden Form keinen Bezug auf das laufende Änderungsverfahren nehmen. Die Bebauungsplanänderung wird in der vorliegenden Form weitergeführt. zu
B) Satzungsbeschluss Nach dem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschließen und der Begründung in der Fassung vom 06.06.2005 zustimmen (Anlage II). Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt. Anlage/n: Anlage I Schreiben/Stellungnahme des Rhein.
Bergischen Kreises, Bergisch Gladbach Anlage II Schreiben/Stellungnahme des Staatlichen
Umweltamtes, Köln Anlage III Schreiben/Anregung des Herrn Uwe Thomas,
Wermelskirchen Anlage IV 1. Änderung des B-Planes Nr. 48
„Ostringhausen“ zum Satzungsbeschluss -
Planzeichnung (Teil A) - Textliche Festsetzungen (Teil B) Ergänzungen der 1. Änderung sind grau hinterlegt -
Begründung Ergänzungen der 1. Änderung sind grau hinterlegt einschließlich
der Erläuterungen zur 1. Änderung (Anlage 9) sowie der
grafischen Darstellungen „Geltungsbereich der 1. Änderung“ (9a),
„Teilgebiete/neue Teilgebiete“ (9b) und „Gliederung
Gewerbegebiet“ (9c) Hinweis zur Begründung: Die zur Begründung gehörigen Anlagen 1 - 8a*
sind mit denen in der Fassung zum Ursprungsplan Nr. 48 identisch. Da es sich
hierbei zu Teil um seitenstarke Fachbeiträge handelt, die unverändert
Gültigkeit haben, wird an dieser Stelle auf das Beifügen dieser Beiträge
verzichtet und auf die Ursprungsfassung verwiesen. * Anlagen 1 – 8a: 1 - Übersichtsplan, Maßstab 1:25.000 2 - Lageplan, Maßstab 1:5.000 3 - Ausschnitt aus dem
Flächennutzungsplan, Maßstab 1:5.000 4 - Lageplan Landschaftsschutzgebiet,
Maßstab 1:5.000 5 - Flächenbilanz 6 - Landschaftspflegerischer Begleitplan 7 - Geohydrologisches Gutachten 8 - Beispielhafte Berechnung der
Niederschlagsversickerung 8a - Grafische Darstellung zu Anlage 8 |
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