Vorlage - RAT/0425/2005  

 
 
Betreff: Erschließungsvertrag im Bereich Wüstenhof
Hier: Abschluss des Vertrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Erschließungsträger, der Firma Reakon GmbH & Co. Wohnpark Wüstenhof KG, Langenhaus 31, 42369 Wuppertal, einen Erschließungsvertrag in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Erschließungsträger, die Firma Reakon GmbH & Co. Wohnpark Wüstenhof KG, beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich Wüstenhof eine Wohnbebauung mit ein- bis dreigeschossigen Wohnhäusern mit Satteldach sowie Garagen zu errichten. Die vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bebauung im Bereich der Nordostseite der Straße Wüstenhof / Kreisstraße K 3. Die geplante Wohnbebauung liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist insoweit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Derjenige Grundstücksbereich, der für die Bebauung vorgesehen ist, liegt im Eigentum verschiedener Eigentümer und soll an die jeweiligen Erwerber verkauft werden. Der Bereich der öffentlichen Erschließungsanlage wird im Rahmen des Erschließungsvertrages an die Stadt übertragen. Soweit es sich um die Bebauung entlang der bestehenden K 3 handelt, ist die Erschließung grundsätzlich gesichert.  Die Erschließung der in die Tiefe hineingehenden Bebauung im Bereich Wüstenhof an der K 3 hat über den geplanten Stichweg nach diesem Vertrag zu erfolgen.

 

Der Erschließungsträger hat den vertraglichen Regelungen zum Abschluss dieses Erschließungsvertrages zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken. Um eine geordnete Erschließung insbesondere für die in die Tiefe hineingehende Bebauung für diesen Bereich zu gewährleisten und die generellen städtebaulichen und baurechtlichen Ziele zu verwirklichen, empfiehlt die Verwaltung, den Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Städtebaulicher Vertrag

Lageplan des Erschließungsgebietes

Auszug Deutsche Grundkarte