Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 7.704.964.0.3, Bezeichnung: „RRB Pohlhausen Ost“ von 153.000,- € um 84.200,- € auf 237.200,- € gemäß § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung zu. Die Mehrausgaben werden im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit durch die Haushaltsstelle 7.705.966.0.2 „Baukosten
Bremen, Limmringhausen“ gedeckt. Diese Maßnahme verschiebt sich aufgrund
des Planungsstandes beim Straßenbau auf 2006. Sachverhalt: Nach § 12 der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb ist der Werksausschuss unverzüglich zu beteiligen, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögensplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes“ und in den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung bedürfen Mehrausgaben für eine Einzelmaßnahme des Vermögensplanes, die 10 % mindestens jedoch 50.000,- € des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten, der Zustimmung des Werksausschusses. Dies trifft im Fall des RRB Pohlhausen Ost zu. Beschreibung der Maßnahme bzw.
Begründung für die Überschreitung: Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 16.2.05 einstimmig die Umsetzung der Arbeiten zum Bau des RRB Pohlhausen Ost beschlossen. Parallel hierzu wurde wegen der engen Terminsetzung das öffentliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Nach Auswertung der Angebote und Freigabe durch das Rechnungsprüfungsamt wurden die Arbeiten Ende Februar an den Mindestbietenden erteilt. Bei den vorbereitenden Gesprächen der städtischen Bauleitung wurde dann festgestellt, dass die geplante Trasse der erforderlichen Bau- und Betriebsstraße insbesondere für den erheblichen Bodentransport nicht geeignet ist, da sie für die hier einzusetzenden Fahrzeuge zu schmal ist und zudem Strommasten die mögliche Zufahrt behindern. Eine Verbreiterung war wegen der Eigentumsverhältnisse nicht möglich. Darauf hin wurden 3 verschiedene alternative Zufahrten untersucht. - Durch den Wald (Flur 2, Flurstücke 169, 56 und 155): Dies stellte sich als unpraktikable Lösung heraus, da der Weg sehr steil ist und bei entsprechender Herrichtung Probleme mit der Landschaftsbehörde zu erwarten sind. - Über das Flurstück 691 (Flur 2): Hier hat der Eigentümer schriftlich erklärt, dass er einer Baulast nicht zustimmt. Die Lösung ist aber auch topographisch nicht ideal, weil der Geländeverlauf teilweise sehr steil ist. - Über das Flurstück 98 (Flur 17): Die Baustraße ist hier zwar länger als bei einer Führung über das Flurstück 691, jedoch ist die Längsneigung nicht so hoch. Für alle 3 Lösungen wurden die Grundstückseigentümer mit der üblichen Katasterauskunft ermittelt. Einer Lösung über das Flurstück 98 stand im Ergebnis nichts im Wege, da die anliegenden Flurstücke 2 (Flur 17), 113 (Flur 2) nach der Katasterauskunft im Eigentum der Stadt Wermelskirchen standen. Mit der Eigentümerin des Flurstückes 98 konnte gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung eine Baulasteintragung zur Errichtung der Bau und Betriebsstraße vereinbart werden. Somit stand einer Realisierung nichts mehr im Wege. Mit den Bauarbeiten wurde dann am 22.03.05 begonnen. Kurz nach Baubeginn am 22.3.2005 (auf der oben beschriebenen Trasse war der Oberboden abgeschoben) erschien ein Eigentümer auf der Baustelle und behauptete, dass die jetzt erkennbare Zufahrt zur Baustelle über seine Grundstücke verlaufen würde, und er dem auf keinen Fall zustimmen würde. Daraufhin wurden die Eigentümerauskünfte erneut eingeholt. Laut Katasterauskunft vom 22.3.2005 gehörten die von ihm angesprochenen Flurstücke 113, (Flur 2) und 2 (Flur 17) immer noch der Stadt Wermelskirchen. Mit dieser Auskunft konfrontiert wies der Eigentümer darauf hin, dass er die betroffenen Grundstücke in Verhandlungen mit dem Liegenschaftsamt der Stadt gegen die in seinem Eigentum befindlichen Flächen im Beckenbereich getauscht habe. Auf Nachfrage beim Liegenschaftsamt wurde dies bestätigt. Insofern lag das Problem darin, dass das Kataster noch nicht aktualisiert war, obwohl der Tausch schon Monate zurück lag.
Da dem Eigentümer hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse stattgegeben werden musste, wurde mit ihm intensiv über eine Zustimmung zur Trassenführung über sein Grundstück verhandelt. Die von ihm geforderten Zugeständnisse im Bereich von Pohlhausen hatten jedoch mit der Sache nichts zu tun, und waren auch so nicht akzeptabel. Insofern war eine Einigung nicht zu erzielen. Da er nach Scheitern der Verhandlung mit gerichtlicher Stilllegung der Baustelle drohte, musste schnell gehandelt werden. Die Baustelle wurde zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst bis einschließlich Dienstag, den 29.3.2005 stillgelegt. Die hiermit verbundenen Stillstandskosten wurden seitens der beauftragten Firma mit netto ca. 5.300,-€ angemeldet. Hierüber ist jedoch noch nicht abschließend entschieden. In der genannten Stillstandszeit wurde intensiv mit anderen Eigentümern über eine alternative Trassenführung verhandelt. Dabei war zu berücksichtigen, dass große Auswahlmöglichkeiten aufgrund der Eigentumssituation und der Topographie nicht mehr zur Verfügung standen. Glücklicherweise konnte dann mit der bereits oben genannten Eigentümerin eine weitere Baulasteintragung vereinbart werden, die die Zuwegung zum Becken dann endgültig sicherstellte. Auf Grund der geänderten Grundstücks- und Zufahrtssituation musste in Folge dann aber auch das Becken angepasst werden.
Die vorstehenden Veränderungen konnten in intensiven Verhandlungen mit der Unteren Wasserbehörde unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde zum Glück sehr schnell abgestimmt werden. Hier ist den beiden Behörden für ihre Hilfsbereitschaft zu danken. Gleiches gilt auch für die Eigentümerin, die durch ihre Bereitschaft zur Baulasteintragung ein komplettes Scheitern des Projektes verhindert hat. Die ausführende Firma hat die zusätzlichen Leistungen inzwischen per Nachtrag angeboten. Darüber hinaus ergeben sich durch den Stillstand, die Anpassung der Genehmigungsunterlagen, die Entschädigungen an die Eigentümerin und die zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen (durch die notwendige Verschiebung und die geänderte Zufahrt erhöht sich der Eingriff in die Landschaft deutlich) weitere Mehrkosten. Danach berechnen sich die neuen Gesamtkosten wie folgt:
Veröffentlichungskosten 300,- € Ingenieurkosten Planung und Bauleitung 11.000,- € Ingenieurkosten LPB 6.500,- € Genehmigungskosten Kreis 6.500,- € Ausgleichskosten Landschaftseingriff 31.500,- € Baukosten (einschl. Stillstand) 160.000,- € Entschädigung für Zufahrt 2.200,- € zusätzliche Genehmigungskosten geschätzt 2.000,- € zusätzlicher Ausgleich (Ergänzung LpB) 17.200,- € neue Gesamtkosten: 237.200,- € Veranschlagung im Vermögensplan: 153.000,- € Erhöhung: 84.200,- € Deckung der Mehrausgaben: Die Mehrausgaben in Höhe von 84.200,- können im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit über die Haushaltsstelle 7.705.966.0.2 –
Baukosten Bremen, Limmringhausen- gedeckt werden. Die Maßnahme wird sich
aufgrund des aktuellen Planungsstandes (Straßenbau) in das Jahr 2005
verschieben. Hinweis zur Frage der Haftung: Bei den jetzt genannten Mehrkosten handelt es sich im Wesentlichen um so genannte „Sowieso-Kosten“. Wäre die jetzt festgestellte Grundstückssituation und die Haltung der dort betroffenen Eigentümer in vollem Umfang schon zu Beginn der Maßnahme bekannt gewesen, hätte das Becken schon sehr viel früher etwa in der jetzt ausgeführten Form geplant und ausgeschrieben werden müssen, da Alternativen definitiv nicht mehr existieren. Damit sind die technisch erforderlichen Maßnahmen und damit der Großteil der Mehrkosten nicht als Schaden anzusehen. Gleiches gilt auch für die Entschädigungen. Anders ist dies für den Bereich des Stillstandes und der
zusätzlichen Genehmigungs- und Ausgleichskosten zu sehen. Hier wird die
Werkleitung prüfen, ob das planende Büro (Zufahrtsproblematik) oder der
inzwischen nicht mehr im Dienst befindliche Projektleiter der Stadt das Problem
hätten vermeiden können. Sollte dies zutreffen, wäre entweder die Eigenschadensversicherung
der Stadt oder aber der Haftpflichtversicherer des Büros in Anspruch zu nehmen.
Über das Ergebnis dieser Prüfung wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichtet.
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