Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Zielvorgaben zur Kenntnis. Sachverhalt: Gemäß der Anfrage in der letzten Sozialausschusssitzung vom 07.04.2005 berichtet die Verwaltung über den aktuellen Stand der Zielvorgaben des Unterbringungs- und Betreuungskonzeptes für den Bereich der Asylbewerber und Aussiedler. Generell ist festzuhalten und
wird von der Verwaltung nochmals ausdrücklich betont, dass die Zielvorgaben
laufendes Geschäft der Verwaltung sind! Sie beschäftigen die Betreuer täglich
in verschiedenen Bereichen und in unterschiedlichster Intensität! Unter anderem ist schwerpunktmäßig nochmals folgendes hervorzuheben: Im Bereich der Aussiedler erfolgt weiterhin die Vermittlung in die Sprach- bzw. Integrationskurse der VHS. Sofern einzelfallbezogen keine Kostenübernahme durch den Bund erfolgt, wird ein Zuschuss aus Betreuungsmitteln gewährt, um allen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen. Weiterhin läuft die Sprachförderung in den Grundschulen fortlaufend mit vier Stunden wöchentlich, um Sprachproblemen bei einem Übergang zu weiterführenden Schulen vorzubeugen. Durch die Umstellung der Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II und die Neueinrichtung des Kundencenters ab 01.07.2005 muss bzgl. der Förderung und Vermittlung in Arbeit die endgültige Struktur und Erfolgsquote noch abgewartet werden. Ebenfalls sind die aus dem Zuwanderungsgesetz entstehenden Folgen noch nicht abzusehen, wie z.B. die Zeitschiene der Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigungen. Die Verwaltung wird u. a. diese und weitere Punkte in einen Folgebericht einfließen lassen. Im Bereich der Asylbewerber konnte durch intensive Gespräche mit den Eltern ein fast vollständiger Schul- bzw. Kindergartenbesuch erreicht werden. Hierzu einige Zahlen: Von den Asylbewerberkindern besuchen 12 den Kindergarten, 11 die Grundschule, 14 die Hauptschule, 7 die Sonderschule, 13 den Alphabetisierungskurs und 4 eine Kollegschule. Zwei Jugendliche absolvieren derzeit ihre Ausbildung, wobei hier das Problem die Vermittlung in Ausbildungsplätze ist. Aufenthaltspapiere mit einer max. Gültigkeit von 6 Monaten reichen den meisten Firmen nicht aus, um die Sicherheit eines Ausbildungsabschlusses zu geben – unabhängig von dem Problem der Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Von den Erwachsenen besuchen derzeit 3 Personen einen Deutschkurs und 1 Person einen Alphabetisierungskurs. Da hier keine Förderung durch die Integrationsmaßnahmen des Landes für geduldete Asylbewerber erfolgt, wird aus Betreuungsmitteln ein Teil der Kosten übernommen und den Personen die Möglichkeit gegeben, den Eigenanteil in kleinen Raten abzuzahlen (ca. 5 € monatlich). Weiterhin findet die Asylbewerberkinderbetreuung der Kirchengemeinden in den Häusern Beltenerstr. 15/17 und Südstr. 5 statt.
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