Vorlage - RAT/0429/2005  

 
 
Betreff: Kanalbau Am Hasselbusch
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
29.06.2005 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße „Am Hasselbusch“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation der Straße „Am Hasselbusch“ für das Jahr 2005 vor. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen.

 

Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2002 an das Ingenieurbüro Klee aus Aachen vergeben. Die Bürgerinformation erfolgte am 15.07.2004. Mit Schreiben vom 02.12.04 wurden die Bürger über die zu erwartenden Kosten und die Abwicklung der Baumaßnahme informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.05.05 gefasst (RAT/403/2005).

 

Die Verhandlungen zur Sicherung eines Leitungsrechtes mit dem Ziel einer kostengünstigen Weiterleitung des Regenwassers haben sich sehr lange hingezogen. Im Ergebnis konnte jetzt jedoch eine kostengünstige Direktverbindung zur Kenkhauser Straße erreicht werden. Damit ist nun die Möglichkeit gegeben, nach dem Straßenbau nun auch für den Kanalbau den Ausbaubeschluss herbeizuführen. Anschließend kann die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben und realisiert werden.

 

Die technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist gemäß Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses lediglich ein Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT

 

zur Entwurfsplanung Kanal

für den Ausbau eines Trennsystems der Straße „Am Hasselbusch“

in Wermelskirchen

 

 

1.0     Darstellung der Baumaßnahme

 

1.1     Planerische Beschreibung

 

Die Straße „Am Hasselbusch“ liegt im Nord-Osten der Stadt Wermelskirchen und ist als Sackgasse ausgebildet. Die Anbindung an das höherrangige Straßennetz ist über die Straße Langenbusch gewährleistet.

 

1.2     Beschreibung der heutigen Entwässerung

 

Die Entwässerung ist zum heutigen Zeitpunkt unterschiedlich geregelt. Ein Teil der vorh. Bebauung ist an den vorh. Mischwasserkanal angebunden. Hierzu gehören auf der Südseite die Häuser 1-5, die über eine private Sammelleitung angeschlossen sind, sowie die Häuser 14- 20 auf der Nordseite. Dieser Kanal ist über vorh. öffentliche Wegeparzellen angebunden an den Schmutzwasserkanal in der Heinhausstraße.

Zusätzlich sind die Häuser 7-13 auf der Südseite an einen vorh. Privatkanal angebunden, der über Privatgrundstücke verlegt ist, und in den Kanal in der Kenkhauser Straße eingeleitet wird. Diese Kanalleitung ist im Trennsystem als Regen und Schmutzwasserkanal ausgebildet.

Die vorh. Straßenabläufe sind ebenfalls an den vorh. Mischwasserkanal angeschlossen.

Aufgrund der topographischen Verhältnisse können die vorh. Kanäle im Freispiegelgefälle entwässern

 

Die Häuser 2-12 auf der Nordseite sind zu Zeit noch nicht an das Kanalnetz angebunden.

 

1.3         Träger der Baumaßnahme

 

Der Ausbau der geplanten Kanalleitungen erfolgt im Auftrag des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen. Die Maßnahme soll gemeinschaftlich mit dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche durchgeführt werden

 

2.0     Notwendigkeit der Baumaßnahme

 

2.1     Entwicklungsziele

 

          Die gesetzlichen Rahmenbedingen machen einen Ausbau des Kanalsystems notwendig.

 

3.0     Technische Gestaltung der Baumaßnahme

 

3.1 Allgemeines

 

          Es ist geplant, im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Kanäle im Trennsystem für Regen und Schmutzwasser auszubauen.

 

Die Straße „Am Hasselbusch“ ist als Sackstraße ausgebildet. Wie bereits unter 1.2 beschrieben, besteht eine schmale Wegeanbindung zur im Norden gelegenen Heinhausstraße. Infolge der topographischen Verhältnisse fällt die Straße in westliche Richtung ab. Hierdurch ist die Entwässerungsrichtung für einen Kanal im Freispiegelgefälle vorgegeben.

 

3.2 Schmutzwasserkanal

 

Der neue Schmutzwasserkanal wird lage- und höhenmäßig so verlegt, dass alle Häuser im Freispiegelgefälle angeschlossen werden können. Die Gesamtlänge des Kanals im Bereich der Straße „Am Hasselbusch“ beträgt ca. 150 m.

Die Vorflut erfolgt wie heute beim Mischwasserkanal in den vorh. Schutzwasserkanal in der Heinhausstraße. Die Nennweite des Kanals beträgt DN 200. Es ist geplant, Steinzeugrohre zu verlegen. Im Bereich der Wegeparzelle ist noch zu prüfen, ob eine Sanierung mit einem Inliner erforderlich ist, oder die vorhandene Leitung weiter genutzt werden kann.

 

3.3 Regenwasserkanal

 

Der geplante Regenwasserkanal dient als Sammelleitung für die Straßenentwässerung. Der gewählte Durchmesser beträgt innerhalb der Straßenparzelle DN 300. Es ist die Verlegung von Betonrohren geplant. Aufgrund der schwierigen örtlichen Verhältnisse für den Anschluss des Regenwasserkanals an das übergeordnete Kanalnetz, wurden mehrere Varianten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht.

 

Variante I

Verbindung über die Wegeparzelle zur Heinhausstraße

 

Wie schon unter 3.2 beschrieben, schließt der neue Schmutzwasserkanal an den vorh. Kanal in der Wegeparzelle an. Von hier führt die Leitung in den Kanal in der Heinhausstraße. Zusätzlich wäre ein Regenwasserkanal zu verlegen.

Da die vorhandene Wegeparzelle nur eine Breite von ca. 2 m hat, und die beidseitigen Einfriedungen den nutzbaren Raum zusätzlich einschränken, ist die Verlegung nur unter äußerst beengten Verhältnissen durchführbar. Einsatz von großem Gerät ist nicht möglich. Im Bereich der Heinhausstraße ist eine vorh. Treppenanlage abgängig und wiederherzustellen.

 

Variante II

Verbindung über Privatgrundstück in den Kanal in der Kenkhauser Straße

 

Bei Variante II ist die Verbindung der Regenwasserleitung über ein Privatgrundstück (Parzelle 71) an den Kanal in der Kenkhauser Straße geplant.

Hierzu würde auf der Privatparzelle ein Kanal verlegt. Ebenfalls wären wie bei Variante I Arbeiten unter beengten Verhältnissen erforderlich.

 

Variante III

Verbindung über Privatgrundstück in den Kanal in der Kenkhauser Straße

unter Nutzung einer vorhandenen Regenwassersammelleitung

 

Wie unter 1.2 beschrieben, entwässern die Häuser 7-13 über einen Kanal im Trennsystem über die Parzelle 760 an den Kanal in der Kenkhauser Straße. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde geprüft, ob eine Ableitung der Regenwässer über diese vorhandene Sammelleitung möglich ist.

 

Die durchgeführte hydraulische Berechnung hat ergeben, dass das vorhandene Rohr von DN 150 durch das gegebene Gefälle genügend Reserve hat, um zusätzlich das Oberflächenwasser der Straße abzuleiten. Zur Sicherung und Sanierung der vorhandenen Leitung soll ein Inliner eingezogen werden.

Der Anschluss an den Kanal in der Kenkhauser Straße wird ebenfalls neu hergestellt.

Auf dem privaten Grundstück sind nur punktuelle Arbeiten notwendig. Der Aufwand ist vergleichbar mit dem Ausbau einer Hausanschlussleitung.

 

 

4.0     Erläuterung zur Kostenberechnung

 

4.1     Kosten für den Schmutzwasserkanal

 

          Die Kosten für den Schmutzwasserkanal betragen nach Kostenberechnung ohne Hausanschlussleitungen  ca. 64.000,00 €.

 

4.2         Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in die Heinhausstraße über die Wegeparzelle

 

Die Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in Richtung Heinhausstraße über die schmale Wegeparzelle betragen nach Kostenberechnung ca. 92.000,- €.

 

4.3   Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in die Kenkhauser Straße über die Par-     zelle 71 wurden nicht mehr ermittelt, weil eine Einigung mit dem Eigentümer nicht zu erreichen war.

 

4.4    Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in die Kenkhauser Straße über die Parzelle 760 unter Nutzung der vorhandenen Sammelleitung einschl. Inliner

 

          Die Kosten für diesen RW-Kanal betragen nach Kostenberechnung ca. 70.000,- €.  Da der Eigentümer der Lösung nach intensiven Verhandlungen zugestimmt hat, ist damit auch die kostengünstigste Variante realisierbar.

 

 

 

 

 

Aufgestellt:

Aachen, 03.  Juni 2005  - kl/je –

 

 

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

7.707.967.0.9

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

125.000,-

EUR

125.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift