Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße „Am Hasselbusch“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Das
aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation der
Straße „Am Hasselbusch“ für das Jahr 2005 vor. Im
Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau
vorgesehen. Die ersten
Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2002 an das Ingenieurbüro Klee aus
Aachen vergeben. Die Bürgerinformation erfolgte am 15.07.2004. Mit Schreiben
vom 02.12.04 wurden die Bürger über die zu erwartenden Kosten und die
Abwicklung der Baumaßnahme informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau wurde
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.05.05
gefasst (RAT/403/2005). Die
Verhandlungen zur Sicherung eines Leitungsrechtes mit dem Ziel einer
kostengünstigen Weiterleitung des Regenwassers haben sich sehr lange
hingezogen. Im Ergebnis konnte jetzt jedoch eine kostengünstige
Direktverbindung zur Kenkhauser Straße erreicht werden. Damit ist nun die
Möglichkeit gegeben, nach dem Straßenbau nun auch für den Kanalbau den
Ausbaubeschluss herbeizuführen. Anschließend kann die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben
und realisiert werden. Die
technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des
Ingenieurbüros zu entnehmen. In der
Anlage ist gemäß Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses
lediglich ein Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine
Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung.
Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich. ERLÄUTERUNGSBERICHT zur Entwurfsplanung Kanal für den Ausbau eines Trennsystems
der Straße „Am Hasselbusch“ in Wermelskirchen 1.0 Darstellung der
Baumaßnahme 1.1 Planerische
Beschreibung Die Straße „Am Hasselbusch“
liegt im Nord-Osten der Stadt Wermelskirchen und ist als Sackgasse ausgebildet.
Die Anbindung an das höherrangige Straßennetz ist über die Straße Langenbusch
gewährleistet. 1.2 Beschreibung der
heutigen Entwässerung Die Entwässerung ist zum heutigen Zeitpunkt unterschiedlich geregelt. Ein Teil der vorh. Bebauung ist an den vorh. Mischwasserkanal angebunden. Hierzu gehören auf der Südseite die Häuser 1-5, die über eine private Sammelleitung angeschlossen sind, sowie die Häuser 14- 20 auf der Nordseite. Dieser Kanal ist über vorh. öffentliche Wegeparzellen angebunden an den Schmutzwasserkanal in der Heinhausstraße. Zusätzlich sind die Häuser 7-13 auf der Südseite an einen vorh. Privatkanal angebunden, der über Privatgrundstücke verlegt ist, und in den Kanal in der Kenkhauser Straße eingeleitet wird. Diese Kanalleitung ist im Trennsystem als Regen und Schmutzwasserkanal ausgebildet. Die vorh. Straßenabläufe sind ebenfalls an den vorh. Mischwasserkanal angeschlossen. Aufgrund der topographischen Verhältnisse können die vorh. Kanäle im Freispiegelgefälle entwässern Die Häuser 2-12 auf der Nordseite sind zu Zeit noch nicht an das Kanalnetz angebunden. 1.3
Träger der Baumaßnahme Der Ausbau der geplanten Kanalleitungen erfolgt im Auftrag des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen. Die Maßnahme soll gemeinschaftlich mit dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche durchgeführt werden 2.0 Notwendigkeit der
Baumaßnahme 2.1 Entwicklungsziele Die gesetzlichen Rahmenbedingen machen einen Ausbau des Kanalsystems notwendig. 3.0 Technische
Gestaltung der Baumaßnahme 3.1 Allgemeines Es ist geplant, im Bereich der
öffentlichen Verkehrsfläche Kanäle im Trennsystem für Regen und Schmutzwasser
auszubauen.
Die Straße „Am Hasselbusch“ ist als Sackstraße ausgebildet. Wie bereits unter 1.2 beschrieben, besteht eine schmale Wegeanbindung zur im Norden gelegenen Heinhausstraße. Infolge der topographischen Verhältnisse fällt die Straße in westliche Richtung ab. Hierdurch ist die Entwässerungsrichtung für einen Kanal im Freispiegelgefälle vorgegeben. 3.2
Schmutzwasserkanal Der neue Schmutzwasserkanal wird lage- und höhenmäßig so verlegt, dass alle Häuser im Freispiegelgefälle angeschlossen werden können. Die Gesamtlänge des Kanals im Bereich der Straße „Am Hasselbusch“ beträgt ca. 150 m. Die Vorflut erfolgt wie heute beim Mischwasserkanal in den vorh. Schutzwasserkanal in der Heinhausstraße. Die Nennweite des Kanals beträgt DN 200. Es ist geplant, Steinzeugrohre zu verlegen. Im Bereich der Wegeparzelle ist noch zu prüfen, ob eine Sanierung mit einem Inliner erforderlich ist, oder die vorhandene Leitung weiter genutzt werden kann. 3.3 Regenwasserkanal Der geplante Regenwasserkanal dient als Sammelleitung für die Straßenentwässerung. Der gewählte Durchmesser beträgt innerhalb der Straßenparzelle DN 300. Es ist die Verlegung von Betonrohren geplant. Aufgrund der schwierigen örtlichen Verhältnisse für den Anschluss des Regenwasserkanals an das übergeordnete Kanalnetz, wurden mehrere Varianten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht. Variante I Verbindung über die Wegeparzelle zur
Heinhausstraße Wie schon unter 3.2 beschrieben, schließt
der neue Schmutzwasserkanal an den vorh. Kanal in der Wegeparzelle an. Von hier
führt die Leitung in den Kanal in der Heinhausstraße. Zusätzlich wäre ein
Regenwasserkanal zu verlegen. Da die vorhandene Wegeparzelle nur eine
Breite von ca. 2 m hat, und die beidseitigen Einfriedungen den nutzbaren Raum
zusätzlich einschränken, ist die Verlegung nur unter äußerst beengten
Verhältnissen durchführbar. Einsatz von großem Gerät ist nicht möglich. Im
Bereich der Heinhausstraße ist eine vorh. Treppenanlage abgängig und
wiederherzustellen. Variante II Verbindung über Privatgrundstück in den Kanal in
der Kenkhauser Straße Bei Variante II ist die Verbindung der
Regenwasserleitung über ein Privatgrundstück (Parzelle 71) an den Kanal in der
Kenkhauser Straße geplant. Hierzu würde auf der Privatparzelle ein
Kanal verlegt. Ebenfalls wären wie bei Variante I Arbeiten unter beengten
Verhältnissen erforderlich. Variante III Verbindung über Privatgrundstück in den Kanal in
der Kenkhauser Straße unter Nutzung einer vorhandenen
Regenwassersammelleitung Wie unter 1.2 beschrieben, entwässern die
Häuser 7-13 über einen Kanal im Trennsystem über die Parzelle 760 an den Kanal
in der Kenkhauser Straße. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde geprüft, ob eine
Ableitung der Regenwässer über diese vorhandene Sammelleitung möglich ist. Die durchgeführte hydraulische Berechnung
hat ergeben, dass das vorhandene Rohr von DN 150 durch das gegebene Gefälle genügend
Reserve hat, um zusätzlich das Oberflächenwasser der Straße abzuleiten. Zur
Sicherung und Sanierung der vorhandenen Leitung soll ein Inliner eingezogen
werden. Der Anschluss an den Kanal in der Kenkhauser
Straße wird ebenfalls neu hergestellt. Auf dem privaten Grundstück sind nur punktuelle
Arbeiten notwendig. Der Aufwand ist vergleichbar mit dem Ausbau einer
Hausanschlussleitung. 4.0 Erläuterung zur
Kostenberechnung 4.1 Kosten für den
Schmutzwasserkanal Die Kosten für den Schmutzwasserkanal betragen nach Kostenberechnung ohne Hausanschlussleitungen ca. 64.000,00 €. 4.2
Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in
die Heinhausstraße über die Wegeparzelle Die Kosten für den RW-Kanal mit Ableitung in Richtung Heinhausstraße über die schmale Wegeparzelle betragen nach Kostenberechnung ca. 92.000,- €. 4.3 Kosten für den RW-Kanal
mit Ableitung in die Kenkhauser Straße über die Par- zelle 71 wurden nicht mehr ermittelt, weil
eine Einigung mit dem Eigentümer nicht zu erreichen war. 4.4 Kosten für den RW-Kanal
mit Ableitung in die Kenkhauser Straße über die Parzelle 760 unter Nutzung der
vorhandenen Sammelleitung einschl. Inliner Die Kosten für
diesen RW-Kanal betragen nach Kostenberechnung ca. 70.000,- €. Da der Eigentümer der Lösung nach
intensiven Verhandlungen zugestimmt hat, ist damit auch die kostengünstigste
Variante realisierbar. Aufgestellt: Aachen, 03. Juni 2005 - kl/je –
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