Vorlage - RAT/0433/2005  

 
 
Betreff: Kanalbau Büschhausen, Stolzenberg und Unterwinkelhausen
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
29.06.2005 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss beschließt die Kanalisierung der Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg, und Unterwinkelhausen auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisation der Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg und Unterwinkelhausen für das Jahr 2005 vor.  Da die Ortslagen im Außenbereich liegen, ist ein Straßenbau nicht vorgesehen. Soweit aufgrund des Zustandes erforderlich, wird wie in vergleichbaren Ortslagen mittels einer Tragdeckschicht über die gesamte Straßenbreite wiederhergestellt.

 

Die Planung des Projektes wurde im April 2004 an das Ingenieurbüro Kreißl aus Düsseldorf vergeben. Die Entwurfsplanung liegt vor. Im April 2005 wurden die Anträge auf Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung und des Landschaftsschutzes beim Landrat des Rhein. Berg. Kreises gestellt. Gemäß Absprache mit den Behörden ist auch hier zeitnah mit einem Vorbescheid zu rechnen, der uns die Ausschreibung der Maßnahme ermöglicht, wenn der Ausbaubeschluss gefasst ist.

 

Die technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist gemäß Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses lediglich ein Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen

Kanalisation den Ortslagen Büschhausen,

Stolzenberg und Unterwinkelhausen

ERLÄUTERUNGSBERICHT


1          Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht die Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg und Unterwinkelhausen entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren.

Es ist geplant, die erwähnten Ortschaften an die bestehende Kanalisation in Neuenflügel anzuschließen und damit das anfallende Schmutzwasser der zentralen Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.

 

2          Örtliche Verhältnisse

2.1        Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Im Flächennutzungsplan sind die Ortschaften als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen. Die örtlichen Erkundungen haben ergeben, dass die Ortslagen im Planungsabschnitt ausschließlich zu landwirtschaftlichen und zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Niederschlagswasser ist gemäß der gesetzlichen Regelung wie bisher auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf.

 

2.2        Bestehende Abwasseranlagen

Innerhalb der zu entwässernden Ortslagen befinden sich außer den privaten Grundstücksentwässerungseinrichtungen keine bekannten Abwasseranlagen.

 

2.3        Bevölkerungsverhältnisse

Die Anzahl der von der Entwässerung betroffenen Einwohner wird aufgrund der vorliegenden Listen mit ca. 96 festgelegt.

Bei der Erschließung handelt es sich um eine weitläufige Bebauung mit großem Abstand zu den Nachbargrundstücken.

 

2.4        Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Gewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt.

 

3          Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.

Als Materialien kommen für die Druckleitung HD-PE PN16, und für die Freispiegelleitungen ein Steinzeug DN 200 nach DIN EN 295 in Frage.

Die Entwässerungskanäle im Freispiegelgefälle sollen in einer mittleren Tiefe von etwa 2,50 m verlegt werden. In Einzelfällen kann sich diese Tiefe aufgrund der Geländestruktur, der Lage der Versorgungsleitungen oder auch der Höhensituation einzelner Häuser verändern.

Die Tiefenlage der Druckrohrleitung ist mit einer Überdeckung von ca. 1,0 bis1,2 m frostfrei vorgesehen.

Die insgesamt 4 Pumpstationen werden im Durchmesser von 1,5 m und einer Tiefe zwischen ca. 1,60 m und ca. 3,50 m vorgesehen.

Der Einbau einer Druckrohrspülanlage zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als nicht notwendig angesehen. Sollten sich jedoch Probleme ergeben, sind die Systeme so ausgelegt, dass eine Nachrüstung  problemlos möglich ist.

 

4          Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung, Vorzugsvariante

4.1        Verfahrensvarianten

Die Ableitung des Schmutzwassers zur bestehenden Vorflut im Bereich des Hauses NR 33a, südlich der L157 in Neuenflügel ist aufgrund der Topographie ohne Abwasserhebung nicht möglich.

 

Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Systeme untersucht. Diese wurden neben den allgemeinen Verfahrensmerkmalen auch in Ihrer Wirtschaftlichkeit über dynamische Kostenvergleichsrechnung verglichen.

 

-          Verfahrensvariante 1 – Vakuumentässerung

-          Verfahrensvariante 2 – Dezentrale Kleinkläranlagen

-          Verfahrensvariante 3 – Druckentwässerung ohne Freispiegelleitung

-          Verfahrensvariante 4 -  Druckentwässerung mit Freispiegelleitung

 

Als wirtschaftlichste Verfahrensvariante stellte sich unter Berücksichtigung der Betriebskosten das Verfahren einer Druckentwässerung mit ergänzendem Freispiegelkanal heraus.

4.2        Trassenvarianten

Aufgrund der Topographie des Einzugsgebietes und der Lage der einzelnen anzuschließenden Gebäude in den Ortslagen ergeben sich keine Trassenvarianten. Die ursprünglich vorgesehene Trassenführung über Oberwinkelhausen wurde aufgrund der hier erforderlichen Sonderbauwerke mit teilweise erheblichen Herstellungskosten nicht weiter untersucht.

Dem System „Freispiegelkanal bis zu einem Pumpwerk und von dort Abwasserhebung zum jeweils nächsten Pumpwerk bis zum vorhandenen Vorfluter in Neuenflügel“ wird der Vorrang vor den übrigen betrachteten Varianten gegeben, da technisch der minimale Aufwand zur Abwasserförderung betrieben wird, betrieblich das System einfach zu warten ist und wirtschaftlich das System aufgrund der minimierten Wartungsarbeiten das günstigste darstellt. Hierbei wird innerhalb der Ortslagen für einen großen Teil des Abwassertransports das „natürliche Gefälle“ genutzt und damit für die meisten Grundstücke ein Freigefälleanschluss ermöglicht.

5          Zeit- und Kostenplanung

5.1        Zeit- und Ablaufplanung

Die Maßnahme kann nach Ausbaubeschluss im zuständigen Ausschuss und entsprechender Genehmigung durch die Wasser- und Landschaftsbehörde ausgeschrieben werden. Baubeginn ist für Herbst 2005 geplant, wobei eine Bauzeit von 32 Wochen festgelegt wird.

5.2        Voraussichtliche Kosten

Die Baukosten für die geplante Entwässerungsanlage einschl. der Pumpstationen, der Grundstücksanschlüsse und der Planungskosten betragen nach der Kostenberechnung insgesamt

 

ca.:      815.000,- €.



 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

7.704.961.0.1/7.704.962.0.9/

7.704.970.0.0/7.910.510.0.2

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

815.000,-

EUR

702.000,-

EUR

113.000.-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift