Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss beschließt die Kanalisierung der Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg, und Unterwinkelhausen auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Das aktuell gültige
Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisation der Ortslagen Büschhausen,
Stolzenberg und Unterwinkelhausen für das Jahr 2005 vor. Da die Ortslagen im Außenbereich liegen, ist
ein Straßenbau nicht vorgesehen. Soweit aufgrund des Zustandes erforderlich,
wird wie in vergleichbaren Ortslagen mittels einer Tragdeckschicht über die
gesamte Straßenbreite wiederhergestellt. Die Planung des Projektes wurde im April
2004 an das Ingenieurbüro Kreißl aus Düsseldorf vergeben. Die Entwurfsplanung
liegt vor. Im April 2005 wurden die Anträge auf Befreiung von der
Wasserschutzgebietsverordnung und des Landschaftsschutzes beim Landrat des
Rhein. Berg. Kreises gestellt. Gemäß Absprache mit den Behörden ist auch hier
zeitnah mit einem Vorbescheid zu rechnen, der uns die Ausschreibung der
Maßnahme ermöglicht, wenn der Ausbaubeschluss gefasst ist. Die technische Erläuterung ist dem
nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. In der Anlage ist gemäß
Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses lediglich ein
Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der
kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen
sind in der Sitzung möglich. Städtischer
Abwasserbetrieb Wermelskirchen Kanalisation
den Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg
und Unterwinkelhausen ERLÄUTERUNGSBERICHT
1 Veranlassung und AufgabenstellungDer Städtische Abwasserbetrieb
Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht
die Ortslagen Büschhausen, Stolzenberg und Unterwinkelhausen entsprechend dem
beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren. Es ist geplant, die erwähnten
Ortschaften an die bestehende Kanalisation in Neuenflügel anzuschließen und
damit das anfallende Schmutzwasser der zentralen Abwasserbehandlungsanlage
zuzuführen. 2 Örtliche Verhältnisse2.1 Derzeitige Nutzung und Topographie des BaugeländesIm Flächennutzungsplan sind die
Ortschaften als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen. Die örtlichen
Erkundungen haben ergeben, dass die Ortslagen im Planungsabschnitt ausschließlich
zu landwirtschaftlichen und zu Wohnzwecken genutzt werden. Die hier geplanten
Entwässerungskanäle dienen ausschließlich der Ableitung von häuslichem
Schmutzwasser. Niederschlagswasser ist gemäß der gesetzlichen Regelung wie
bisher auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Das Baufeld weist insgesamt
wechselndes Gefälle auf. 2.2 Bestehende AbwasseranlagenInnerhalb der zu entwässernden
Ortslagen befinden sich außer den privaten
Grundstücksentwässerungseinrichtungen keine bekannten Abwasseranlagen. 2.3 BevölkerungsverhältnisseDie Anzahl der von der Entwässerung
betroffenen Einwohner wird aufgrund der vorliegenden Listen mit ca. 96
festgelegt. Bei der Erschließung handelt es sich
um eine weitläufige Bebauung mit großem Abstand zu den Nachbargrundstücken. 2.4 Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder IndirekteinleiterGewerbe- oder Industriebetriebe sind
nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt. 3 Technische GrundlagenDie Planung basiert auf den
aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die
örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden im
Trennverfahren entwässert. Als Materialien kommen für die
Druckleitung HD-PE PN16, und für die Freispiegelleitungen ein Steinzeug DN 200
nach DIN EN 295 in Frage. Die Entwässerungskanäle im
Freispiegelgefälle sollen in einer mittleren Tiefe von etwa 2,50 m verlegt
werden. In Einzelfällen kann sich diese Tiefe aufgrund der Geländestruktur, der
Lage der Versorgungsleitungen oder auch der Höhensituation einzelner Häuser
verändern. Die Tiefenlage der Druckrohrleitung
ist mit einer Überdeckung von ca. 1,0 bis1,2 m frostfrei vorgesehen. Die insgesamt 4 Pumpstationen werden
im Durchmesser von 1,5 m und einer Tiefe zwischen ca. 1,60 m und ca. 3,50 m
vorgesehen. Der Einbau einer Druckrohrspülanlage
zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen wird aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten als nicht notwendig angesehen. Sollten sich jedoch Probleme
ergeben, sind die Systeme so ausgelegt, dass eine Nachrüstung problemlos möglich ist. 4 Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung, Vorzugsvariante4.1 VerfahrensvariantenDie Ableitung des Schmutzwassers zur
bestehenden Vorflut im Bereich des Hauses NR 33a, südlich der L157 in
Neuenflügel ist aufgrund der Topographie ohne Abwasserhebung nicht möglich. Im Rahmen der Planung wurden
verschiedene Systeme untersucht. Diese wurden neben den allgemeinen
Verfahrensmerkmalen auch in Ihrer Wirtschaftlichkeit über dynamische
Kostenvergleichsrechnung verglichen. -
Verfahrensvariante
1 – Vakuumentässerung -
Verfahrensvariante
2 – Dezentrale Kleinkläranlagen -
Verfahrensvariante
3 – Druckentwässerung ohne Freispiegelleitung -
Verfahrensvariante
4 - Druckentwässerung mit Freispiegelleitung
Als wirtschaftlichste
Verfahrensvariante stellte sich unter Berücksichtigung der Betriebskosten das
Verfahren einer Druckentwässerung mit ergänzendem Freispiegelkanal heraus. 4.2 TrassenvariantenAufgrund der Topographie des
Einzugsgebietes und der Lage der einzelnen anzuschließenden Gebäude in den
Ortslagen ergeben sich keine Trassenvarianten. Die ursprünglich vorgesehene
Trassenführung über Oberwinkelhausen wurde aufgrund der hier erforderlichen
Sonderbauwerke mit teilweise erheblichen Herstellungskosten nicht weiter
untersucht. Dem System „Freispiegelkanal
bis zu einem Pumpwerk und von dort Abwasserhebung zum jeweils nächsten Pumpwerk
bis zum vorhandenen Vorfluter in Neuenflügel“ wird der Vorrang vor den
übrigen betrachteten Varianten gegeben, da technisch der minimale Aufwand zur
Abwasserförderung betrieben wird, betrieblich das System einfach zu warten ist
und wirtschaftlich das System aufgrund der minimierten Wartungsarbeiten das
günstigste darstellt. Hierbei wird innerhalb der Ortslagen für einen großen
Teil des Abwassertransports das „natürliche Gefälle“ genutzt und
damit für die meisten Grundstücke ein Freigefälleanschluss ermöglicht. 5 Zeit- und Kostenplanung5.1 Zeit- und AblaufplanungDie Maßnahme kann nach Ausbaubeschluss im zuständigen
Ausschuss und entsprechender Genehmigung durch die Wasser- und
Landschaftsbehörde ausgeschrieben werden. Baubeginn ist für Herbst 2005
geplant, wobei eine Bauzeit von 32 Wochen festgelegt wird. 5.2 Voraussichtliche KostenDie Baukosten für die geplante Entwässerungsanlage einschl. der Pumpstationen, der Grundstücksanschlüsse und der Planungskosten betragen nach der Kostenberechnung insgesamt ca.: 815.000,- €.
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