Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Rettungszentrum Eickerberg“ Teil B nach § 2 BauGB für den dieser Sitzungsvorlage in der Plananlage dargestellten Planbereich. Sachverhalt: Am 25.02.1985 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen die Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 35 „Feuerwache Eickerberg“ beschlossen. Hauptinhalt und städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes war, die Realisierung einer neuen Feuer- und Rettungswache planungsrechtlich vorzubereiten und sicherzustellen. Dieser Bebauungsplan wurde in den darauf folgenden Jahren bearbeitet. Nachdem klar war, welchen Platzbedarf die neue Feuerwehr beansprucht und in Bezug auf die unklare Situation für die mögliche Anbindung und Lage der L 409 an die in Planung befindliche B 51 n, wurde am 20.06.1988 vom Rat der Stadt beschlossen, den Plan in verschiedene Planbereiche aufzuteilen und die Verfahren der Teilbereiche unterschiedlich weiterzuführen. Der Teilbereich A, mit der Feuerwache, wurde zu Ende geführt und rechtskräftig. Der Teilbereich B wurde nicht weiter beplant, da bislang keine städtebaulich klaren Zielvorstellungen für dieses Areal bestanden. (sh. Übersichtplan in der Anlage) Nachdem nun die seinerzeit geplante B 51 n mit seiner Anbindung der L 409 nahezu fertiggestellt ist, und der Bauhof zwischenzeitlich einen Standort im Bereich Belten gefunden hat, soll nun für das verbleibende Gelände eine adäquate Nutzung als neues städtebauliches Ziel an dieser Stelle formuliert und festgeschrieben werden. Die zwischenzeitlich diskutierte Variante, hier einen Discount-Markt zu etablieren, hat gezeigt, dass doch sehr große Probleme bei der Umsetzung damit verbunden waren. Diese Probleme lagen vor allem in der verkehrstechnischen Anbindung, dem nach wie vor großen Platzbedarf der Feuerwache und der räumlichen Einengung des Jugendzentrums „Bahndamm“. Auch wenn hier bereits vertragliche Vereinbarungen mit einem Investor getroffen worden sind, hat sich dieses Investitionsziel nicht als tragfähig erwiesen, so dass eine neue, standortgerechte städtebauliche Planung das erklärte Ziel für die Weiterführung des Planverfahrens die Grundlage sein soll. Wie auch bereits bei der ursprünglichen Zielsetzung des Planes soll hier im Teil B ebenfalls eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden mit dem Ziel, das bereits vorhandene Rettungszentrum der Feuerwehr zu ergänzen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen von 1992 hat hier bereits die Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf. Auf den ehemaligen Bauhofflächen sollen nun Einrichtungen des Roten Kreuzes und des Technischen Hilfswerkes untergebracht werden. Um diese Nutzung planungsrechtlich zu sichern und um das Verfahren rechtssicher zu machen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes neu zu beschließen, da der ursprüngliche Beschluss bereits über 20 Jahre zurückliegt. Der Arbeitstitel sollte dabei in „Rettungszentrum Eickerberg“ umgewandelt werden.
Anlage/n: Übersichtsplan des Planbereiches Bebauungsplan Nr. 35 „Feuerwache Eickerberg“ Teil A und Teil B |
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