Beschlussvorschlag: zu a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Vorentwurfs und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der ersten Bürgerinformationsveranstaltung mit der Erstellung eines Entwurfs für die Umgestaltung der Kölner Straße. zu b) Der Rat der Stadt beschließt, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2006 für das Projekt „Kölner Straße“ entsprechend des IVP 2005 Mittel in Höhe von 753.000 €, davon 153.000 € als VE 2007, bei der Haushaltsstelle 1.615.969.1.4 (Vermögenshaushalt) einzuplanen. Sachverhalt: zu a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Verwaltung in seiner Sondersitzung am 06.06.2005 beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs für die Umgestaltung der Kölner Straße eine erste Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. In dieser Veranstaltung, die am 13.06.2005 um 19:00 Uhr im kleinen Ratssaal stattfand, konnten die von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern gestellten Fragen durchweg beantwortet werden (siehe beiliegendes Protokoll). Anregungen zur Planung wurden dagegen nur wenige vorgebracht. Diese bezogen sich auf die Themenbereiche „Parkraum / Stellplätze“, „Bushaltestelle“ und „Zeitschiene / Bauausführung“: Parkraum
/ Stellplätze Es wurde angeregt, so viele Stellplätze wie möglich in der Kölner Straße vorzusehen. Stellungnahme
der Verwaltung: Bei
der Erstellung des Vorentwurfs musste diversen Vorgaben und technischen Rahmenbedingungen
Rechnung getragen werden, u.a. den beschlossenen Konzeptplanungen (Verkehrs-
und Gestaltungskonzept), Schleppkurven für Busse und LKWs, Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie
Zufahrten zu Privatgrundstücken. Unter
Berücksichtigung der vorgenannten Vorgaben konnte im Vorentwurf eine Anzahl von
21 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Dies ist nach
derzeitigem Stand unter Beibehaltung der 10 Baumstandorte die maximal zu
erreichende Stellplatzzahl. Heute
vermag die Kölner Straße maximal 29 PKWs aufzunehmen. Gegenüber der geplanten
Anordnung der Stellplätze muss berücksichtigt werden, dass die derzeitigen
Parkstreifen keine Einzelmarkierungen (5,75 m pro Stellplatz) aufweisen. Insofern
sieht der Vorentwurf gegenüber der heutigen Situation eine Verringerung der
Stellplatzzahl vor. Dies erscheint aus Sicht der Verwaltung vertretbar. In
diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Bezirksregierung Köln
als Förderbehörde bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Straßenbereichen eine
deutliche Reduzierung der Stellplatzzahl fordert. Bushaltestelle Es wurde angeregt, an der ursprünglich im unteren Bereich der Kölner Straße angedachten Bushaltestelle festzuhalten. Diese sei sowohl für Schüler als auch den Einzelhandel von Bedeutung. Stellungnahme
der Verwaltung: Im
Rahmen des Vorentwurfs wurde festgestellt, dass selbst bei minimierter Fahrbahnbreite
(3,5 m) im unteren Bereich der Kölner Straße keine ausreichend groß dimensionierte
und sichere Aufstellfläche für wartende Fahrgäste erreicht werden kann. Die Errichtung
einer Wartehalle ist hier ebenfalls nicht möglich. Zudem verschärft die starke Fußgängerfrequentierung
dieses Bereichs (u.a. Querung Carl-Leverkus-Straße / Marktpassage und Schulweg)
die Engpass-Situation. Aus
diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, diese Problematik im Rahmen der weiteren
Entwurfsplanung nochmals mit den Betreibern des ÖPNV zu besprechen und abzustimmen.
In diesem Zusammenhang wird auch eingehend geprüft, ob der Bereich Markt als
alternativer Haltestellenstandort in Frage kommt. Zeitschiene / Bauausführung Es wurde angeregt, im Rahmen der späteren Realisierung Bauabschnitte, von denen Anlieger und ansässige Geschäftsleute beeinträchtigt werden, frühzeitig bekannt zu geben. Stellungnahme
der Verwaltung: Sobald
nach der Submission das ausführende Bauunternehmen feststeht, wird dieses in
Abstimmung mit der Verwaltung einen Bauzeitenplan erstellen, der der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Des Weiteren sollen Informationen zu
wesentlichen Ereignissen in Form von Bürgerbriefen oder ortsnahem Aushang
publik gemacht werden. Zudem soll das Beratungsangebot im Bürgerinfobüro
(Telegrafenstraße 30) bestehen und bei Bedarf erweitert werden. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zudem rechtliche Bedenken hinsichtlich der Einordnung der Kölner Straße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ bei gleichzeitiger Festsetzung einer „Tempo-20-Zone“ vorgebracht. Diese Bedenken konnten im Rahmen der Veranstaltung nicht endgültig geklärt werden. Die Verwaltung prüft diese Problematik zurzeit; das Ergebnis wird in der Ausschuss-Sitzung bekannt gegeben. Fazit: Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurden keine Anregungen vorgebracht, die aus Sicht der Verwaltung zu einer wesentlichen Änderung des Vorentwurfs zur Umgestaltung der Kölner Straße führen. Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wird die mögliche Stellplatzzahl erneut überprüft werden. Außerdem wird die Frage einer zweiten Haltestelle in der Kölner Straße (Alternative: Markt) nochmals mit den Betreibern des ÖPNV erörtert werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass
die Planungsgruppe MWM über die Sommerpause auf Grundlage des vorliegenden
Vorentwurfs eine detaillierte Entwurfsplanung einschließlich Kostenschätzung
erstellt, die den zuständigen städtischen Gremien im September vorgestellt
wird. zu b) Zum 30.06. eines jeden Jahres ist der Bezirksregierung Köln mitzuteilen, in welcher Höhe die Stadt im Folgejahr Fördermittel für neu begonnene Maßnahmen abrufen wird (Mittelanmeldung). Die Bezirksregierung benötigt diese Anmeldungen für die Haushaltsberatungen 2006 (Fördermittel Bund / Land). Im Rahmen der Mittelanmeldung ist nachzuweisen, dass die Stadt über die erforderlichen Mittel für die Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen verfügen wird. Für das Jahr 2006 ist mit der Realisierung des Projektes „Kölner Straße“ nur eine der Bezirksregierung neu anzumeldende Maßnahme vorgesehen. Um der Bezirksregierung nachweisen zu können, dass die Stadt Wermelskirchen im Jahr 2006 über ausreichende Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme verfügen wird, empfiehlt die Verwaltung einen entsprechenden Ratsbeschluss. Für das Projekt „Kölner Straße“ existiert auf Grund des frühen Planungsstandes (Vorentwurf) noch keine genaue Kostenschätzung. Eine überschlägige Kostenermittlung hat jedoch ergeben, dass die im Haushalt 2005 (IVP) beschlossenen Mittel voraussichtlich auskömmlich sein werden. *) Die Verwaltung schlägt daher vor, die im IVP bereits eingeplanten bzw. vorgesehenen Mittel (2004: 40.000 €; 2005: 50.000 €; 2006: 600.000 € und 2007: 153.000 €) als Grundlage für den Ratsbeschluss heranzuziehen. Die Ratssitzung am 04.07.2005 liegt zeitlich nach Abgabefrist der Mittelanmeldung (30.06.). Aus diesem Grund muss der Ratsbeschluss nachgereicht werden. Dies ist gängige Praxis bei der Bezirksregierung und insofern unproblematisch. *) Anmerkung: Sollte sich
im Rahmen des weiteren Planungsprozesses herausstellen, dass sich Änderungen an
den Gesamtkosten des Projektes „Kölner Straße“ ergeben, hat dies
grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Höhe der Fördermittel. Die
Umgestaltung der Kölner Straße wird mit 75 €/m², höchstens aber mit 70 %
der entstehenden Kosten (ohne Stellplätze), gefördert. Bedeutende
Änderungen der Fördersumme können sich somit nur ergeben, wenn sich - der Ausbaubereich wesentlich
vergrößert oder verkleinert oder - die Anzahl der Stellplätze wesentlich
ändert. Aus diesem
Grund wurden bei bisherigen Mittelanmeldungen die Quadratmeteransätze
(Ausbaufläche abzüglich Stellplätze) stets großzügig angesetzt.
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