Vorlage - RAT/0435/2005  

 
 
Betreff: Umgestaltung der Kölner Straße
a) Beauftragung der Entwurfsplanung
b) Mittelbereitstellung im Haushalt 2006
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

zu a)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Vorentwurfs und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der ersten Bürgerinformationsveranstaltung mit der Erstellung eines Entwurfs für die Umgestaltung der Kölner Straße.

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2006 für das Projekt „Kölner Straße“ entsprechend des IVP 2005 Mittel in Höhe von 753.000 €, davon 153.000 € als VE 2007, bei der Haushaltsstelle 1.615.969.1.4 (Vermögenshaushalt) einzuplanen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

zu a)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Verwaltung in seiner Sondersitzung am 06.06.2005 beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs für die Umgestaltung der Kölner Straße eine erste Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

In dieser Veranstaltung, die am 13.06.2005 um 19:00 Uhr im kleinen Ratssaal stattfand, konnten die von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern gestellten Fragen durchweg beantwortet werden (siehe beiliegendes Protokoll). Anregungen zur Planung wurden dagegen nur wenige vorgebracht. Diese bezogen sich auf die Themenbereiche „Parkraum / Stellplätze“, „Bushaltestelle“ und „Zeitschiene / Bauausführung“:

 

 

Parkraum / Stellplätze

 

Es wurde angeregt, so viele Stellplätze wie möglich in der Kölner Straße vorzusehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Erstellung des Vorentwurfs musste diversen Vorgaben und technischen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden, u.a. den beschlossenen Konzeptplanungen (Verkehrs- und Gestaltungskonzept), Schleppkurven für Busse und LKWs,  Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Zufahrten zu Privatgrundstücken.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorgaben konnte im Vorentwurf eine Anzahl von 21 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Dies ist nach derzeitigem Stand unter Beibehaltung der 10 Baumstandorte die maximal zu erreichende Stellplatzzahl.

Heute vermag die Kölner Straße maximal 29 PKWs aufzunehmen. Gegenüber der geplanten Anordnung der Stellplätze muss berücksichtigt werden, dass die derzeitigen Parkstreifen keine Einzelmarkierungen (5,75 m pro Stellplatz) aufweisen.

Insofern sieht der Vorentwurf gegenüber der heutigen Situation eine Verringerung der Stellplatzzahl vor. Dies erscheint aus Sicht der Verwaltung vertretbar. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Bezirksregierung Köln als Förderbehörde bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Straßenbereichen eine deutliche Reduzierung der Stellplatzzahl fordert.

 

 

 

Bushaltestelle

 

Es wurde angeregt, an der ursprünglich im unteren Bereich der Kölner Straße angedachten Bushaltestelle festzuhalten. Diese sei sowohl für Schüler als auch den Einzelhandel von Bedeutung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen des Vorentwurfs wurde festgestellt, dass selbst bei minimierter Fahrbahnbreite (3,5 m) im unteren Bereich der Kölner Straße keine ausreichend groß dimensionierte und sichere Aufstellfläche für wartende Fahrgäste erreicht werden kann. Die Errichtung einer Wartehalle ist hier ebenfalls nicht möglich. Zudem verschärft die starke Fußgängerfrequentierung dieses Bereichs (u.a. Querung Carl-Leverkus-Straße / Marktpassage und Schulweg) die Engpass-Situation.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, diese Problematik im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung nochmals mit den Betreibern des ÖPNV zu besprechen und abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird auch eingehend geprüft, ob der Bereich Markt als alternativer Haltestellenstandort in Frage kommt.

 

Zeitschiene / Bauausführung

 

Es wurde angeregt, im Rahmen der späteren Realisierung Bauabschnitte, von denen Anlieger und ansässige Geschäftsleute beeinträchtigt werden, frühzeitig bekannt zu geben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Sobald nach der Submission das ausführende Bauunternehmen feststeht, wird dieses in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bauzeitenplan erstellen, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Des Weiteren sollen Informationen zu wesentlichen Ereignissen in Form von Bürgerbriefen oder ortsnahem Aushang publik gemacht werden. Zudem soll das Beratungsangebot im Bürgerinfobüro (Telegrafenstraße 30) bestehen und bei Bedarf erweitert werden.

 

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zudem rechtliche Bedenken hinsichtlich der Einordnung der Kölner Straße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ bei gleichzeitiger Festsetzung einer „Tempo-20-Zone“ vorgebracht. Diese Bedenken konnten im Rahmen der Veranstaltung nicht endgültig geklärt werden. Die Verwaltung prüft diese Problematik zurzeit; das Ergebnis wird in der Ausschuss-Sitzung bekannt gegeben.

 

 

Fazit:

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurden keine Anregungen vorgebracht, die aus Sicht der Verwaltung zu einer wesentlichen Änderung des Vorentwurfs zur Umgestaltung der Kölner Straße führen.

 

Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wird die mögliche Stellplatzzahl erneut überprüft werden. Außerdem wird die Frage einer zweiten Haltestelle in der Kölner Straße (Alternative: Markt) nochmals mit den Betreibern des ÖPNV erörtert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Planungsgruppe MWM über die Sommerpause auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs eine detaillierte Entwurfsplanung einschließlich Kostenschätzung erstellt, die den zuständigen städtischen Gremien im September vorgestellt wird.

 

 

 

 

zu b)

 

Zum 30.06. eines jeden Jahres ist der Bezirksregierung Köln mitzuteilen, in welcher Höhe die Stadt im Folgejahr Fördermittel für neu begonnene Maßnahmen abrufen wird (Mittelanmeldung).  Die Bezirksregierung benötigt diese Anmeldungen für die Haushaltsberatungen 2006 (Fördermittel Bund / Land).

 

Im Rahmen der Mittelanmeldung ist nachzuweisen, dass die Stadt über die erforderlichen Mittel für die Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen verfügen wird.

 

Für das Jahr 2006 ist mit der Realisierung des Projektes „Kölner Straße“ nur eine der Bezirksregierung neu anzumeldende Maßnahme vorgesehen.

 

Um der Bezirksregierung nachweisen zu können, dass die Stadt Wermelskirchen im Jahr 2006 über ausreichende Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme verfügen wird, empfiehlt die Verwaltung einen entsprechenden Ratsbeschluss.

 

Für das Projekt „Kölner Straße“ existiert auf Grund des frühen Planungsstandes (Vorentwurf) noch keine genaue Kostenschätzung. Eine überschlägige Kostenermittlung hat jedoch ergeben, dass die im Haushalt 2005 (IVP) beschlossenen Mittel voraussichtlich auskömmlich sein werden. *)

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die im IVP bereits eingeplanten bzw. vorgesehenen Mittel (2004: 40.000 €; 2005: 50.000 €; 2006: 600.000 € und 2007: 153.000 €) als Grundlage für den Ratsbeschluss heranzuziehen.

 

Die Ratssitzung am 04.07.2005 liegt zeitlich nach Abgabefrist der Mittelanmeldung (30.06.). Aus diesem Grund muss der Ratsbeschluss nachgereicht werden. Dies ist gängige Praxis bei der Bezirksregierung und insofern unproblematisch.

 

 

 

 

*)         Anmerkung:

 

Sollte sich im Rahmen des weiteren Planungsprozesses herausstellen, dass sich Änderungen an den Gesamtkosten des Projektes „Kölner Straße“ ergeben, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Höhe der Fördermittel. Die Umgestaltung der Kölner Straße wird mit 75 €/m², höchstens aber mit 70 % der entstehenden Kosten (ohne Stellplätze), gefördert.

 

Bedeutende Änderungen der Fördersumme können sich somit nur ergeben, wenn sich

 

-           der Ausbaubereich wesentlich vergrößert oder verkleinert oder

-           die Anzahl der Stellplätze wesentlich ändert.

 

Aus diesem Grund wurden bei bisherigen Mittelanmeldungen die Quadratmeteransätze (Ausbaufläche abzüglich Stellplätze) stets großzügig angesetzt.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift