Vorlage - RAT/0437/2005  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung nach § 34 (3) BauGB für einen Teilbereich der Ortslage Hinterhufe
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss zu der Ergänzungssatzung
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.06.2005 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu A

 

Kein gesonderter Beschluss erforderlich

 

Zu B

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden Fassung für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Rates am 03.11.2003 für die Ortslage Vorder- und Hinterhufe insgesamt eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB zu erlassen, wurde auch die Ergänzung der Satzung im Bereich Hinterhufe durch ein Einzelgrundstück erfasst.

 

Nachdem zunächst das Verfahren zum Erlass der Klarstellungssatzung Vorder- und Hinterhufe abgewickelt und abgeschlossen wurde, ist dann das Verfahren zur 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung weitergeführt worden.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Satzungsentwurf mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB vom 04.04.2005 bis zum 06.05.2005 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden darüber informiert und ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.05.2005 gebeten.

 

Während der Auslegungsfrist sind einige Stellungnahmen und Anregungen abgegeben worden. Diese sind zu prüfen, zu bewerten und in Teilen abzuwägen.

 

Zu A

 

Abwägung der Stellungnahmen der TÖB und der Anregungen der Bürger.

 

  1. Die PLEdoc GmbH aus Essen, die die Interessen verschiedener Leitungsbetreiber vertritt, meldet mit Schreiben vom 13.04.2004 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

(sh. Anlage 1)

 

  1. Die Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) aus Wipperfürth meldet mit Schreiben vom 07.04.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

(sh. Anlage 2)

 

  1. Das Amt für Agrarordnung aus Siegburg meldet mit Schreiben vom 05.04.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

(sh. Anlage 3)

 

  1. Das Staatliche Umweltamt Köln (StUaK) meldet mit Schreiben vom 24.05.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

(sh. Anlage 4)

 

  1. Der Rheinisch-Bergische Kreis meldet mit seinen Fachabteilungen:

 

a)                  Untere Landschaftsbehörde

b)                  Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes

c)                  Amt für Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr

 

mit Schreiben vom 04.05.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

(sh. Anlage 5)

 

  1. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege aus Bonn meldet mit Schreiben vom 12.05.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

Das Amt verweist lediglich auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW und bittet darum, in der Satzung auf diese gesetzliche Vorgaben hinzuweisen.

Im Satzungstext ist ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.

 

 

 

 

  1. Frau Anita Ruddies aus 23730 Neustadt, Miteigentümerin des Flurstücks Nr. 77, Hinterhufe 33, meldet mit Schreiben vom 17.04.2005 keine Bedenken zu der Satzungsergänzung an.

Sie verweist lediglich auf die enge Erschließungssituation und die Problematik, hier ausreichend breite Wegeflächen für die Erschließung des in die Satzung einbezogenen Grundstücks sowie für das Wohngrundstück „Hinterhufe 33“ zu sichern.

Darüber hinaus verbindet sie mit ihrem Schreiben auch einen Antrag auf die Einbeziehung weiterer Grundstücksflächen (Teile von Parzelle Nr. 214) in die Ergänzungssatzung. Dies wird damit begründet, dass insgesamt die Erschließungssituation verbessert werden könnte, wenn alle Eigentümer der einbezogenen Grundstücke einen gewissen Anteil der Flächen für die Erschließungsanlagen abtreten.

(sh. Anlage 7)

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung

 

Die von Frau Ruddies vorgebrachten Anregungen haben zunächst nichts mit dem anstehenden Verfahren zu tun. Dazu hat sie im Prinzip keine Bedenken geäußert.

 

Ihr Vorschlag und Antrag, die Satzung um ein weiteres Grundstück zu ergänzen ist nachvollziehbar, muss aber gesondert beraten und entschieden werden, da dies nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens ist.

Der von Frau Ruddies vorgebrachte Antrag wird gemeinsam mit vergleichbaren Anträgen in einer der nächsten Sitzungen des Arbeitskreises für Stadtentwicklung eingebracht und beraten. Dort wird entschieden ob sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mit dem Thema befasst und ggfls. eine weitere Ergänzung der Satzung an dieser Stelle anstrebt.

 

Die von Frau Ruddies angesprochene Erschließungssituation ist für das anstehende Ergänzungsverfahren auch ohne direkten Belang. Die Frage ob ein Grundstück ausreichend erschlossen ist, wird erst im späteren Baugenehmigungsverfahren auf der Basis des § 34 BauGB geprüft und entschieden.

 

  1. Frau Irene Mastaller aus 86916 Kaufering, Miteigentümerin des Flurstücks Nr. 77, Hinterhufe 33, schließt sich in ihrem Schreiben vom 22.04.2005 den Anregungen und der Antragstellung von Frau Anita Ruddies (sh. Pkt. 7) an.

Insofern wird auch auf die unter diesem Punkt vorgenommene Prüfung und Abwägung verwiesen.

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass im Rahmen des Verfahrens keine abwägungsrelevanten Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht wurden

 

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Pkt. 1.  bis 8. vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen zur Kenntnis.

Somit ist zu A kein gesonderter Beschluss erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Zu B

 

Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zu der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen durchgeführt hat, kann er die 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe beschließen.

 

Der Satzungstext und die zugehörige Begründung liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 9. und 10. bei.

 

Da das Verfahren zu dieser Satzung vor in Kraft Setzung des derzeit gültigen Baugesetzbuches begonnen wurde, wird die Satzung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden Fassung für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1. – 8.  Stellungnahmen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

9.                  Satzungstext zur 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung / Hinterhufe

 

10.       Begründung zur 1. Nachtragssatzung / Hinterhufe