Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss beschließt die Restkanalisation der Ortslage Herrlinghausen und den Bau des dort erforderlichen Regenrückhaltebeckens auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Das
aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation in der
Ortslage Herrlinghausen für das Jahr 2005 vor. Das Regenrückhaltebecken war für
2004 vorgesehen, musste jedoch aufgrund der Projektfülle in das Jahr 2005
verschoben werden. Im Straßenausbauprogramm ist in Teilen zeitgleich der
entsprechende Straßenausbau vorgesehen. Die
ersten Planungen des Gesamtobjektes wurde in 2001 (Kanal/RRB) und 2003 (Straße)
an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Die Bürgerinformationen
zum Straßenausbau fanden am 16.11. bis 18.11.04 statt. Der Ausbaubeschluss zum
Straßenbau wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr am 09.05.05 gefasst (Hufer Weg
„RAT/0400/2005“; Herrlinghausen 74-94 „RAT/0401/2005“;
Herrlinghausen 139-163 „RAT/0402/2005“). Die
erforderlichen Genehmigungsverfahren zum Wasser- und Landschaftsschutzrecht für
das RRB sind mit der jeweiligen Genehmigung abgeschlossen. Für einzelne
Maßnahmen des Straßenbaus ist noch Grunderwerb erforderlich. Für das
Versickerungsbecken am Hufer Weg konnte der Grunderwerb bis heute ebenfalls
noch nicht angeschlossen werden. Erst wenn die erforderlichen Grundstücke
erworben sind, können für dieses Becken die erforderlichen
Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Insofern ist davon auszugehen, dass
die Maßnahmen nach der Entscheidung über den Bau in unterschiedlichen
Zeiträumen ausgeschrieben werden. Damit soll verhindert werden, dass
„geklärte“ Bereiche unter der Problematik anderer Bereiche
„leiden“ müssen. Die
technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des
Ingenieurbüros zu entnehmen. In der
Anlage ist gemäß Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses
lediglich ein Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine
Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung.
Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich. ERLÄUTERUNGSBERICHT 1 Veranlassung und Aufgabenstellung1.1 Träger der MaßnahmeTräger der Maßnahme ist der Städtische
Abwasserbetrieb (Kanal und RRB) sowie die Stadt Wermelskirchen (Straße). 1.2 VeranlassungDer Städtische Abwasserbetrieb
Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner
Abwasserbeseitigungspflicht Teilbereiche der Ortslage Herrlinghausen entsprechend
dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren. Es ist geplant, die noch nicht kanalisierten Bereiche mittels geeigneter
Entwässerungsverfahren an die in Teilen bereits bestehende Kanalisation
anzuschließen, und damit das anfallende Schmutzwasser der
Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen. 1.3 RechtsfragenDie Abwasseranlagen sollen mit Ausnahme des
Regenrückhaltebeckens planmäßig im öffentlichen Straßenland bzw. auf
städtischen Grundstücken erstellt werden.
Für die Ortskanalisation gilt die Satzung der Stadt
Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke
an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der letztgültigen
Fassung. Für das RRB wurde die wasserrechtliche Genehmigung
erteilt. Für das Sickerbecken ist sie nach Klärung des Grunderwerbs noch zu
beantragen. Gem. § 45
Bauordnung NW sind die bestehenden Abwasseranlagen auf den Privatgrundstücken,
da diese durch die städtische Maßnahme geändert werden, auf Dichtheit prüfen zu
lassen. Die Eigentümer sind hierüber zu
informieren. Wasserschutzzone Das Vorhaben liegt außerhalb von
Wasserschutzgebieten. 2 Örtliche Verhältnisse2.1 Derzeitige Nutzung und Topographie des BaugeländesHerrlinghausen wird baurechtlich als Gewerbegebiet
betrachtet. Im Zentrum von Herrlinghausen befindet sich das Unternehmen
TENTE-Rollen. Außer diesem Unternehmen ist „Kleingewerbe“ wie z.B.
eine Schreinerei oder ein Grafik-Design Betrieb vorhanden. Der übrige Bereich
von Herrlinghausen dient zu etwa 50 % reinen Wohnzwecken. Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen
ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Das geplante
Regenbecken dient hauptsächlich der Ableitung von Niederschlagswasser der Haupterschließungsstraße.
Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle
auf. 2.2 UntergrundverhältnisseIm Dezember 2002 wurden durch das geologische Büro
Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, Bodenuntersuchungen durchgeführt und ein
Baugrundgutachten erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens sind in der Planung
berücksichtigt. 2.3 Bestehende und geplante Anlagen DritterDie vorhandenen Versorgungsleitungen sind in die
Entwurfspläne auf Grundlage der Bestandspläne der Versorgungsunternehmen
eingetragen. Nur im Hufer Weg müssen vorhandene
Versorgungsleitungen aufgrund ihrer mittigen Lage im Weg nach heutigem Stand
neu verlegt werden. Dies betrifft die dort vorhandene Wasserleitung. Es sind
insgesamt rd. 125 m Wasserleitung DN 80 aufzunehmen und in neuer Trasse zu
verlegen. Ansonsten wurde die Lage der Schachtbauwerke so gewählt, dass weitere Verlegungen
nicht erforderlich bzw. absehbar sind. 2.4 Bestehende AbwasseranlagenDie bestehenden Anlagen wurden im September 2002 auf
Ihren baulichen Zustand hin untersucht. Danach besteht im Bereich des
Flurstücks 243 insofern ein Missstand, dass Regenwasserkanäle gemeinsam mit den
Schmutzwasserkanälen durch die Schachtbauwerke mit offenen Gerinnen
durchgeführt werden. Die Planung sieht hier eine bauliche Trennung durch Neubau
des Schmutzwasserkanals mit neuen Schächten vor. Der Zustand des Regenwasserkanals ist bis auf die
Tatsache, dass alle Stutzen unsachgemäß angeschlossen sind, optisch in Ordnung.
Es ist noch zu entscheiden, ob hier eine „Stutzensanierung“
durchgeführt werden muss. 2.5 BevölkerungsverhältnisseDas Vorhaben teilt sich in der Vorzugsvariante in
insgesamt drei Teilbereiche auf. Die Bevölkerungsdichte wird jeweils wie folgt festgelegt: Vorhandene Situation mit Baulücken: ·
Abschnitt 1
Hufer Weg: 66
EW ·
Abschnitt 2
Herrlinghausen 52-94 156 EW ·
Abschnitt 3
Herrlinghausen 139-163 90 EW Summe aller Abschnitte: = 312 Ew Die Annahme von Baulücken erfolgt als Abschätzung
über die Grundstückssituation und derzeitige Nutzung und hat keine
baurechtliche Relevanz. Sie dient alleine als Vorsorgemaßnahme für eventuelle
weitere Nutzungen oder den Schluss von sog. Baulücken. 2.6 Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder IndirekteinleiterEs bestehen Gewerbe- oder Industriebetriebe. Die
geplanten Anlagen zur Schmutzwasserableitung sind davon nicht betroffen. Das Niederschlagswasser von einem Teil der
Erschließungsstraße wird in Abstimmung mit der Wasserbehörde direkt in ein
oberirdisches Gewässer eingeleitet. 2.7 VorfluterverhältnisseAls oberirdisches Gewässer steht im Bereich des geplanten
Regenrückhaltebeckens der sog. „Untere Braunsberger Siefen“ zur
Verfügung. Der Abstand zum Gewässer vom bestehenden Ende des
Regenwasserkanals beträgt. ca. 100 m. Die offene Zuleitung zum Gewässer hat
sich als Rinne ausgebildet, die im Trockenwetterfalle kein Wasser führt. Die Einleitungsstelle liegt im Außenbereich und
bedarf der Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde. 3 Technische GrundlagenDie Planung basiert auf den aktuellen technischen
Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen
Gegebenheiten 3.1 EntwässerungsverfahrenDie Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.
Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß die Übernahme des häuslichen
Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden
Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken zu besorgen und liegt
im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Hiermit wird,
soweit es sich um eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer handelt,
den Forderungen des § 51a Landeswassergesetz NW entsprochen. Die Ableitung des Niederschlagswassers von rd. 6000
m2 befestigter öffentlicher Strassen- und Dachfläche soll gem. § 51.a
Landeswassergesetz NW ortsnah in ein Gewässer erfolgen. Die Varianten für die Ableitung von Schmutzwasser in
Freispiegelkanalisation, Vakuumkanalisation und Drucksystem wurden im Rahmen
der Vorplanung untersucht. Die Ableitung des Schmutzwassers ohne Abwasserhebung
ist aufgrund der Topographie nicht möglich. 3.2 Hydraulische Auslegung3.2.1 Schmutzwasserableitung – FreispiegelkanäleDie Schmutzwasserkanäle sollen nach ATV-Arbeitsblatt A 110 und A118 ausgelegt
sein. Als Regelquerschnitt für die einzelnen Stränge ist die Nennweite DN 200
vorgesehen. 3.2.2 RegenwasserableitungFür die Ableitung des Regenwassers wurden im Rahmen
der Vorplanung gemäß Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die ortsnahe
Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer oder die Versickerung
untersucht. Die Drosselung der Abflüsse auf die zulässigen Werte
soll zur Vergleichmäßigung durch eine schwimmergesteuerte Drossel erfolgen. 4 Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung4.1 SchmutzwasserableitungIm Rahmen der Vorplanung wurden für die
Schmutzwasserableitung folgende Entwässerungsverfahren auf Ihre
Durchführbarkeit in der Variantenuntersuchung erörtert: -
Freispiegelkanal
bis zu einem zentralen Pumpwerk und von dort Abwasserhebung zum Vorfluter -
Vakuumsystem -
Drucksystem Dabei wurden zur Ableitung des
Abwassers verschiedene Systeme mit Abwasserhebung untersucht. Diese wurden
neben den allgemeinen Verfahrensmerkmalen auch in Ihrer Wirtschaftlichkeit
verglichen. In Abwägung der Vor- und Nachteile der
Verfahrensvarianten untereinander und der Kostenvergleichsrechnung über den
Projektkostenbarwert, wurde für die Schmutzwasserableitung die
Freispiegelkanalisation mit Abwasserhebung als Vorzugsvariante der
Entwurfsplanung und Ausführung zugrunde gelegt. Weiterhin wurden Trassenvarianten für die
Schmutzwassersammelkanäle untersucht. Die in der Planung nun festgelegten
Trassen entsprechen der Vorzugsvariante der Vorplanung. 4.2 RegenwasserableitungFür die Regenwasserableitung wurden die Varianten
Regenwasserrückhaltung, gedrosselte Gewässereinleitung und
Regenwasserversickerung untersucht. Eine Regenwasserversickerung ist aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Standortvarianten ergeben sich
aufgrund des bestehenden Regenwassersystems und der Topographie nicht. 5 Bauliche Gestaltung, Ausrüstung und Betrieb5.1 EntwässerungskanäleDie
Entwässerungskanäle sollen mit einer Tiefenlage von rd. 2,30 m verlegt werden. In
Einzelfällen kann sich aufgrund der Geländestruktur, der noch zu ermittelnden
Lage von Versorgungsleitungen oder eventuell auch der Lage einzelner
Häuser eine andere Tiefenlage ergeben. Als Material
kommen Steinzeugrohre gemäß DIN EN 295 oder Gussrohre mit ZM-Auskleidung und
Tytonmuffe gemäß DIN EN 598 in Frage.
Kunststoffrohre sollen wegen der möglichen Gefahr von Unterbögen bei
nachlässiger Verlegung insbesondere bei minimalen Gefällen nicht verwendet
werden. 5.2 Kontroll- und SpülschächteDie
Schachtbauwerke sollen aus Betonfertigteilen DIN 4034 T 1 hergestellt werden.
Die Abdeckungen sind mit Belüftungen zu versehen. In Bereichen, in denen die
Abdeckungen im Bereich des potentiellen Regenwasserabflusses liegen, sind
geschlossene Abdeckungen zur Reduzierung von Fremdwasserzuflüssen einzubauen. 5.3 AnschlusskanäleDie
Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung sollen aus Steinzeugrohren DIN EN
295 hergestellt werden. 5.4
Schmutzwasserpumpwerke
5.4.1 Schmutzwasserableitung - HebeanlagenDas
Schmutzwasser soll planmäßig von den Tiefpunkten zur bestehenden Kanalisation
gepumpt werden. Aufgrund der geringen anfallenden Schmutzwassermenge sollen
kompakte Pumpstationen als Doppelanlagen mit Schneidrad eingesetzt werden. Durch die
Verwendung der Schneidräder können die Dimensionen der Druckleitungen auf ein
Mindestmass reduziert werden. Rahmendaten
der Anlage PW1 Abschnitt 1 Hufer Weg: Gesamthöhe mit Abdeckung 3,20 m Länge der Druckleitung 143 m Man. Förderhöhe 18,10
m Gewählter Pumpenschacht DN 1500 Stauvolumen 5,41 m3 Hebeanlage
für den Abschnitt 2 Herrlinghausen 52-94: Das Schmutzwasser des Abschnitts 2 soll der
bestehenden Pumpstation Herrlinghausen unterhalb der Neubaumaßnahme „
Varioplan“ zugeleitet werden. Rahmendaten
der Anlage PW2 Herrlinghausen 139-163: Gesamthöhe mit Abdeckung 3,20 m Länge der Druckleitung 73 m Man. Förderhöhe 30,15
m Gewählter Pumpenschacht DN 1500 Stauvolumen 3,71 m3 5.4.2 Druckrohrbelüftung an PW1 und PW2Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen ist der
Einsatz einer Druckrohrbelüftungsanlage geplant, die periodisch den
Druckleitungsinhalt belüftet. 5.4.3 DruckrohrleitungGewähltes Material PEHD,
PN10 Gewählte Nennweite DA
63*5,8 Die
Druckrohrleitung erfolgt soweit wie möglich im Kanalgraben der Freispiegelleitung.
Die min. Überdeckung der Leitung wird durch die erforderliche frostsichere
Verlegung mit 1 m festgelegt. Mehrtiefen können sich aus der notwendigen
Unterquerung bestehender Versorgungsleitungen ergeben. 5.4.4 GrunderwerbFür die Aufstellung der Schaltschränke ist
Grunderwerb erforderlich, wenn diese nicht den bestehenden Straßenraum
(Fahrbahn) eingrenzen sollen. 5.5 RegenwasserrückhaltungDas Regenwasserrückhaltebecken soll als offenes
Erdbecken im Bereich des jetzigen freien Auslaufes der Regenwasserkanalisation
liegen. Das erforderliche Beckenvolumen wurde mit 166 m3
ermittelt. Bei einer Grundfläche von 8 * 10 m wird das Volumen
bei einer Einstauhöhe von 1,25 m und einer Böschungsneigung von 1: 2 erreicht. Folgende Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind im
geplanten Becken erforderlich: -
Das Becken muss
zur Einbindung in Natur und Landschaft begrünt werden; -
Zur Durchführung
der Unterhaltungs- und Überwachungsarbeiten sind Betriebswege zwischen den
Betriebspunkten und eine Treppe ins Becken anzulegen; -
Zum Schutz vor
Verunreinigungen und unbefugtem Betreten ist eine Zaun- und Toranlage
erforderlich; -
Der Drosselschacht
wird als Fertigteilschacht ausgebildet, Als Drosselanlage wird ein
hydraulisch-mechanischer Abflußbegrenzer mit
automatischer Verlegesicherung vorgesehen. Der Abflußbegrenzer wird
werksseitig auf die gewünschte Abflussmenge eingestellt und ist zur Beseitigung
von Störungen mit einem Zugseil versehen. Dadurch kann der Abflußquerschitt bei
Störungen manuell geöffnet werden; -
Für
Wartungsarbeiten am Drosselorgan wird eine Notumlaufleitung vom Drosselschacht
zum Ablaufkanal erstellt; -
Im Zulauf wird zusätzlich
ein Handschieber erstellt, mit dem z.B. bei Ölunfällen der Ablauf zum Gewässer
vollständig geschlossen werden kann; -
Dem Becken wird
ein Absetzschacht zur Sedimentation von Sandpartikeln oder ähnlichem vorgeschaltet,
zum Schutz des Beckens vor Verschlammung. Der Ablauf des Schachtes ist mit
einer Tauchwand versehen, um den Eintrag von Schwimmstoffen und
Leichtflüssigkeiten (wie z.B. Mineralöl) ins Becken zu verhindern. Das gewählte Volumen des Schlammfangs beträgt
10 m3; -
Die Kontrolle
des Schlammfanges erfolgt halbjährlich, die Reinigung nach Bedarf. Dazu muss
der Schacht mit einem Saugfahrzeug angefahren werden können; -
Für den Fall,
dass das 5-jährige Regenereignis überschritten wird, ist eine Notentlastung für
das Becken vorgesehen. Hierzu wird eine Raubettmulde in Höhe des planmäßigen
Stauzieles angelegt. Diese Mulde wird der Ablaufrinne zum Gewässer zugeführt; -
Die bestehende
Ablaufrinne zum Gewässer soll mit errosionsfestem Material, zum Beispiel
Schotter und Festgestein, verfüllt werden. In der Schüttung wird zur Sicherung
des Abflusses eine Mulde ausgebildet. 6 Zeit- und Kostenplanung6.1 Zeit- und Ablaufplanung Wie oben bereits
dargestellt wurde, ist in Teilbereichen der Maßnahme noch Grunderwerb
erforderlich. Für das Regenversickerungsbecken am Hufer Weg sind auch noch die
Genehmigungsverfahren nach Wasser- und Landschaftsschutzrecht durchzuführen.
Deshalb ist davon auszugehen, dass die geschilderten Maßnahmen in Abschnitten
ausgeschrieben und realisiert wird. Der jeweilige Zeitpunkt ist dann abhängig
vom erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Ziel ist es jedoch, bis Ende des
Jahres auch den dann letzten Abschnitt zumindest in der Ausschreibungsphase zu
haben, damit die ansonsten drohenden Sanktionen der Wasserbehörde (Abwassertransport
auf Rädern) vermieden werden.
6.2 Voraussichtliche Kosten
Nicht enthalten sind Sonderkosten für die evtl. Entsorgung kontaminierten
Bodenaushubs, Altlasten, Verlegung von Versorgungsleitungen, Hindernisse durch
historische Einbauten , Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebühren, Telekom und RWE-
Anschlüsse und Grunderwerb.
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