Vorlage - RAT/0441/2005  

 
 
Betreff: Kanalbau Herrlinghausen einschl. Regenrückhaltebecken
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
29.06.2005 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss beschließt die Restkanalisation der Ortslage Herrlinghausen und den Bau des dort erforderlichen Regenrückhaltebeckens auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne und beauftragt die Werkleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das aktuell gültige Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation in der Ortslage Herrlinghausen für das Jahr 2005 vor. Das Regenrückhaltebecken war für 2004 vorgesehen, musste jedoch aufgrund der Projektfülle in das Jahr 2005 verschoben werden. Im Straßenausbauprogramm ist in Teilen zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen.

 

Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurde in 2001 (Kanal/RRB) und 2003 (Straße) an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Die Bürgerinformationen zum Straßenausbau fanden am 16.11. bis 18.11.04 statt. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.05.05 gefasst  (Hufer Weg „RAT/0400/2005“; Herrlinghausen 74-94 „RAT/0401/2005“; Herrlinghausen 139-163 „RAT/0402/2005“).

 

Die erforderlichen Genehmigungsverfahren zum Wasser- und Landschaftsschutzrecht für das RRB sind mit der jeweiligen Genehmigung abgeschlossen. Für einzelne Maßnahmen des Straßenbaus ist noch Grunderwerb erforderlich. Für das Versickerungsbecken am Hufer Weg konnte der Grunderwerb bis heute ebenfalls noch nicht angeschlossen werden. Erst wenn die erforderlichen Grundstücke erworben sind, können für dieses Becken die erforderlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Insofern ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen nach der Entscheidung über den Bau in unterschiedlichen Zeiträumen ausgeschrieben werden. Damit soll verhindert werden, dass „geklärte“ Bereiche unter der Problematik anderer Bereiche „leiden“ müssen.

 

Die technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist gemäß Vereinbarung in der letzten Sitzung des Werksausschusses lediglich ein Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT

1          Veranlassung und Aufgabenstellung

1.1        Träger der Maßnahme

Träger der Maßnahme ist der Städtische Abwasserbetrieb (Kanal und RRB) sowie die Stadt Wermelskirchen (Straße).

1.2        Veranlassung

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht Teilbereiche der Ortslage Herrlinghausen entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren.

Es ist geplant, die noch nicht kanalisierten Bereiche mittels geeigneter Entwässerungsverfahren an die in Teilen bereits bestehende Kanalisation anzuschließen, und damit das anfallende Schmutzwasser der Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.

1.3        Rechtsfragen

Grundstücke

 

Die Abwasseranlagen sollen mit Ausnahme des Regenrückhaltebeckens planmäßig im öffentlichen Straßenland bzw. auf städtischen Grundstücken erstellt werden.


Wasserrecht

 

Für die Ortskanalisation gilt die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der letztgültigen Fassung.

 

Für das RRB wurde die wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Für das Sickerbecken ist sie nach Klärung des Grunderwerbs noch zu beantragen.

 

Baurecht

 

Gem. § 45 Bauordnung NW sind die bestehenden Abwasseranlagen auf den Privatgrundstücken, da diese durch die städtische Maßnahme geändert werden, auf Dichtheit prüfen zu lassen.  Die Eigentümer sind hierüber zu informieren.

 

Wasserschutzzone

 

Das Vorhaben liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.

2          Örtliche Verhältnisse

2.1        Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Herrlinghausen wird baurechtlich als Gewerbegebiet betrachtet. Im Zentrum von Herrlinghausen befindet sich das Unternehmen TENTE-Rollen. Außer diesem Unternehmen ist „Kleingewerbe“ wie z.B. eine Schreinerei oder ein Grafik-Design Betrieb vorhanden. Der übrige Bereich von Herrlinghausen dient zu etwa 50 % reinen Wohnzwecken.

 

Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Das geplante Regenbecken dient hauptsächlich der Ableitung von Niederschlagswasser der Haupterschließungsstraße.

 

Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf. 

2.2        Untergrundverhältnisse

Im Dezember 2002 wurden durch das geologische Büro Dr. Hartmut Frankenfeld, Nümbrecht, Bodenuntersuchungen durchgeführt und ein Baugrundgutachten erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens sind in der Planung berücksichtigt.

2.3        Bestehende und geplante Anlagen Dritter

Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind in die Entwurfspläne auf Grundlage der Bestandspläne der Versorgungsunternehmen eingetragen.

Nur im Hufer Weg müssen vorhandene Versorgungsleitungen aufgrund ihrer mittigen Lage im Weg nach heutigem Stand neu verlegt werden. Dies betrifft die dort vorhandene Wasserleitung. Es sind insgesamt rd. 125 m Wasserleitung DN 80 aufzunehmen und in neuer Trasse zu verlegen.

 

Ansonsten wurde die Lage der Schachtbauwerke so gewählt, dass weitere Verlegungen nicht erforderlich bzw. absehbar sind.

2.4        Bestehende Abwasseranlagen

Die bestehenden Anlagen wurden im September 2002 auf Ihren baulichen Zustand hin untersucht. Danach besteht im Bereich des Flurstücks 243 insofern ein Missstand, dass Regenwasserkanäle gemeinsam mit den Schmutzwasserkanälen durch die Schachtbauwerke mit offenen Gerinnen durchgeführt werden. Die Planung sieht hier eine bauliche Trennung durch Neubau des Schmutzwasserkanals mit neuen Schächten vor.

 

Der Zustand des Regenwasserkanals ist bis auf die Tatsache, dass alle Stutzen unsachgemäß angeschlossen sind, optisch in Ordnung. Es ist noch zu entscheiden, ob hier eine „Stutzensanierung“ durchgeführt werden muss.

2.5        Bevölkerungsverhältnisse

Das Vorhaben teilt sich in der Vorzugsvariante in insgesamt drei Teilbereiche auf. Die Bevölkerungsdichte wird jeweils wie folgt festgelegt:

 

Vorhandene Situation mit Baulücken:

 

·        Abschnitt 1 Hufer Weg:                                   66 EW

·        Abschnitt 2 Herrlinghausen 52-94              156 EW

·        Abschnitt 3 Herrlinghausen 139-163          90 EW

Summe aller Abschnitte:                                  = 312 Ew

 

Die Annahme von Baulücken erfolgt als Abschätzung über die Grundstückssituation und derzeitige Nutzung und hat keine baurechtliche Relevanz. Sie dient alleine als Vorsorgemaßnahme für eventuelle weitere Nutzungen oder den Schluss von sog. Baulücken.

2.6        Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Es bestehen Gewerbe- oder Industriebetriebe. Die geplanten Anlagen zur Schmutzwasserableitung sind davon nicht betroffen.

 

Das Niederschlagswasser von einem Teil der Erschließungsstraße wird in Abstimmung mit der Wasserbehörde direkt in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet.

2.7        Vorfluterverhältnisse

Als oberirdisches Gewässer steht im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens der sog. „Untere Braunsberger Siefen“ zur Verfügung.

 

Der Abstand zum Gewässer vom bestehenden Ende des Regenwasserkanals beträgt. ca. 100 m. Die offene Zuleitung zum Gewässer hat sich als Rinne ausgebildet, die im Trockenwetterfalle kein Wasser führt.

 

Die Einleitungsstelle liegt im Außenbereich und bedarf der Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde.

3          Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten 

3.1        Entwässerungsverfahren

Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert. Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß die Übernahme des häuslichen Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken zu besorgen und liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Hiermit wird, soweit es sich um eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer handelt, den Forderungen des § 51a Landeswassergesetz NW entsprochen.

 

Die Ableitung des Niederschlagswassers von rd. 6000 m2 befestigter öffentlicher Strassen- und Dachfläche soll gem. § 51.a Landeswassergesetz NW ortsnah in ein Gewässer erfolgen.

 

Die Varianten für die Ableitung von Schmutzwasser in Freispiegelkanalisation, Vakuumkanalisation und Drucksystem wurden im Rahmen der Vorplanung untersucht.

 

Die Ableitung des Schmutzwassers ohne Abwasserhebung ist aufgrund der Topographie nicht möglich.

3.2        Hydraulische Auslegung

3.2.1       Schmutzwasserableitung – Freispiegelkanäle

Die Schmutzwasserkanäle sollen nach ATV-Arbeitsblatt A 110 und A118 ausgelegt sein. Als Regelquerschnitt für die einzelnen Stränge ist die Nennweite DN 200 vorgesehen.

3.2.2       Regenwasserableitung

Für die Ableitung des Regenwassers wurden im Rahmen der Vorplanung gemäß Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer oder die Versickerung untersucht.

Aufgrund der Bodenuntersuchungen und der zur Verfügung stehenden örtlichen Platzverhältnisse ist eine Gewässereinleitung mit Abflussverzögerung zum Schutz des Gewässers und zum Hochwasserschutz geplant.

 

Die Drosselung der Abflüsse auf die zulässigen Werte soll zur Vergleichmäßigung durch eine schwimmergesteuerte Drossel erfolgen.

4          Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

4.1        Schmutzwasserableitung

Im Rahmen der Vorplanung wurden für die Schmutzwasserableitung folgende Entwässerungsverfahren auf Ihre Durchführbarkeit in der Variantenuntersuchung erörtert:

-          Freispiegelkanal bis zu einem zentralen Pumpwerk und von dort Abwasserhebung zum Vorfluter

-          Vakuumsystem

-          Drucksystem

Dabei wurden zur Ableitung des Abwassers verschiedene Systeme mit Abwasserhebung untersucht. Diese wurden neben den allgemeinen Verfahrensmerkmalen auch in Ihrer Wirtschaftlichkeit verglichen.

In Abwägung der Vor- und Nachteile der Verfahrensvarianten untereinander und der Kostenvergleichsrechnung über den Projektkostenbarwert, wurde für die Schmutzwasserableitung die Freispiegelkanalisation mit Abwasserhebung als Vorzugsvariante der Entwurfsplanung und Ausführung zugrunde gelegt.

Weiterhin wurden Trassenvarianten für die Schmutzwassersammelkanäle untersucht. Die in der Planung nun festgelegten Trassen entsprechen der Vorzugsvariante der Vorplanung.

4.2        Regenwasserableitung

Für die Regenwasserableitung wurden die Varianten Regenwasserrückhaltung, gedrosselte Gewässereinleitung und Regenwasserversickerung untersucht. Eine Regenwasserversickerung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Standortvarianten ergeben sich aufgrund des bestehenden Regenwassersystems und der Topographie nicht.

5          Bauliche Gestaltung, Ausrüstung und Betrieb

5.1        Entwässerungskanäle

Die Entwässerungskanäle sollen mit einer Tiefenlage von rd. 2,30 m verlegt werden.

In Einzelfällen kann sich aufgrund der Geländestruktur, der noch zu ermittelnden Lage von Versorgungsleitungen oder eventuell auch der Lage einzelner Häuser  eine andere Tiefenlage ergeben.

Als Material kommen Steinzeugrohre gemäß DIN EN 295 oder Gussrohre mit ZM-Auskleidung und Tytonmuffe gemäß DIN EN 598 in Frage.  Kunststoffrohre sollen wegen der möglichen Gefahr von Unterbögen bei nachlässiger Verlegung insbesondere bei minimalen Gefällen nicht verwendet werden.

5.2        Kontroll- und Spülschächte

Die Schachtbauwerke sollen aus Betonfertigteilen DIN 4034 T 1 hergestellt werden. Die Abdeckungen sind mit Belüftungen zu versehen. In Bereichen, in denen die Abdeckungen im Bereich des potentiellen Regenwasserabflusses liegen, sind geschlossene Abdeckungen zur Reduzierung von Fremdwasserzuflüssen einzubauen.

5.3        Anschlusskanäle

Die Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung sollen aus Steinzeugrohren DIN EN 295 hergestellt werden.

5.4        Schmutzwasserpumpwerke

5.4.1       Schmutzwasserableitung - Hebeanlagen

Das Schmutzwasser soll planmäßig von den Tiefpunkten zur bestehenden Kanalisation gepumpt werden. Aufgrund der geringen anfallenden Schmutzwassermenge sollen kompakte Pumpstationen als Doppelanlagen mit Schneidrad eingesetzt werden.

Durch die Verwendung der Schneidräder können die Dimensionen der Druckleitungen auf ein Mindestmass reduziert werden.

 

Rahmendaten der Anlage PW1 Abschnitt 1 Hufer Weg:

 

Gesamthöhe mit Abdeckung                                             3,20 m

Länge der Druckleitung                                                      143 m

Man. Förderhöhe                                                                 18,10 m

Gewählter Pumpenschacht                                                DN 1500

Stauvolumen                                                                         5,41 m3

 

 

Hebeanlage für den Abschnitt 2 Herrlinghausen 52-94:

 

Das Schmutzwasser des Abschnitts 2 soll der bestehenden Pumpstation Herrlinghausen unterhalb der Neubaumaßnahme „ Varioplan“ zugeleitet werden.

 

 

Rahmendaten der Anlage PW2 Herrlinghausen 139-163:

 

Gesamthöhe mit Abdeckung                                             3,20 m

Länge der Druckleitung                                                      73 m

Man. Förderhöhe                                                                 30,15 m

Gewählter Pumpenschacht                                                DN 1500

Stauvolumen                                                                         3,71 m3

 

5.4.2       Druckrohrbelüftung an PW1 und PW2

 

Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen ist der Einsatz einer Druckrohrbelüftungsanlage geplant, die periodisch den Druckleitungsinhalt belüftet.

 

5.4.3       Druckrohrleitung

Gewähltes Material                                                           PEHD, PN10

Gewählte Nennweite                                                         DA 63*5,8

 

Die Druckrohrleitung erfolgt soweit wie möglich im Kanalgraben der Freispiegelleitung. Die min. Überdeckung der Leitung wird durch die erforderliche frostsichere Verlegung mit 1 m festgelegt. Mehrtiefen können sich aus der notwendigen Unterquerung bestehender Versorgungsleitungen ergeben.

 

5.4.4       Grunderwerb

Für die Aufstellung der Schaltschränke ist Grunderwerb erforderlich, wenn diese nicht den bestehenden Straßenraum (Fahrbahn) eingrenzen sollen.

5.5        Regenwasserrückhaltung

Das Regenwasserrückhaltebecken soll als offenes Erdbecken im Bereich des jetzigen freien Auslaufes der Regenwasserkanalisation liegen.

 

Das erforderliche Beckenvolumen wurde mit 166 m3 ermittelt.

Bei einer Grundfläche von 8 * 10 m wird das Volumen bei einer Einstauhöhe von 1,25 m und einer Böschungsneigung von 1: 2 erreicht.

 

Folgende Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind im geplanten Becken erforderlich:

-          Das Becken muss zur Einbindung in Natur und Landschaft begrünt werden;

-          Zur Durchführung der Unterhaltungs- und Überwachungsarbeiten sind Betriebswege zwischen den Betriebspunkten und eine Treppe ins Becken anzulegen;

-          Zum Schutz vor Verunreinigungen und unbefugtem Betreten ist eine Zaun- und Toranlage erforderlich;

-          Der Drosselschacht wird als Fertigteilschacht ausgebildet, Als Drosselanlage wird ein hydraulisch-mechanischer Abflußbegrenzer mit  automatischer Verlegesicherung vorgesehen. Der Abflußbegrenzer wird werksseitig auf die gewünschte Abflussmenge eingestellt und ist zur Beseitigung von Störungen mit einem Zugseil versehen. Dadurch kann der Abflußquerschitt bei Störungen manuell geöffnet werden;

-          Für Wartungsarbeiten am Drosselorgan wird eine Notumlaufleitung vom Drosselschacht zum Ablaufkanal erstellt;

-          Im Zulauf wird zusätzlich ein Handschieber erstellt, mit dem z.B. bei Ölunfällen der Ablauf zum Gewässer vollständig geschlossen werden kann;

-          Dem Becken wird ein Absetzschacht zur Sedimentation von Sandpartikeln oder ähnlichem vorgeschaltet, zum Schutz des Beckens vor Verschlammung. Der Ablauf des Schachtes ist mit einer Tauchwand versehen, um den Eintrag von Schwimmstoffen und Leichtflüssigkeiten (wie z.B. Mineralöl) ins Becken zu verhindern.  Das gewählte Volumen des Schlammfangs beträgt 10 m3;

-          Die Kontrolle des Schlammfanges erfolgt halbjährlich, die Reinigung nach Bedarf. Dazu muss der Schacht mit einem Saugfahrzeug angefahren werden können;

-          Für den Fall, dass das 5-jährige Regenereignis überschritten wird, ist eine Notentlastung für das Becken vorgesehen. Hierzu wird eine Raubettmulde in Höhe des planmäßigen Stauzieles angelegt. Diese Mulde wird der Ablaufrinne zum Gewässer zugeführt;

-          Die bestehende Ablaufrinne zum Gewässer soll mit errosionsfestem Material, zum Beispiel Schotter und Festgestein, verfüllt werden. In der Schüttung wird zur Sicherung des Abflusses eine Mulde ausgebildet.

6          Zeit- und Kostenplanung

6.1        Zeit- und Ablaufplanung

          Wie oben bereits dargestellt wurde, ist in Teilbereichen der Maßnahme noch Grunderwerb erforderlich. Für das Regenversickerungsbecken am Hufer Weg sind auch noch die Genehmigungsverfahren nach Wasser- und Landschaftsschutzrecht durchzuführen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die geschilderten Maßnahmen in Abschnitten ausgeschrieben und realisiert wird. Der jeweilige Zeitpunkt ist dann abhängig vom erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Ziel ist es jedoch, bis Ende des Jahres auch den dann letzten Abschnitt zumindest in der Ausschreibungsphase zu haben, damit die ansonsten drohenden Sanktionen der Wasserbehörde (Abwassertransport auf Rädern) vermieden werden.

6.2        Voraussichtliche Kosten

 

Baukosten für die geplanten Entwässerungskanäle einschließlich zur Zeit 16 % MwSt

 

 

rd. 715.000,- €

 

Darin enthaltene Kosten für Anschlusskanäle

 

 

rd. 73.000, - €

 

 

Nicht enthalten sind Sonderkosten für die evtl. Entsorgung kontaminierten Bodenaushubs, Altlasten, Verlegung von Versorgungsleitungen, Hindernisse durch historische Einbauten , Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebühren, Telekom und RWE- Anschlüsse und Grunderwerb.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

7.703.960.0.0/7.703.964.0.9/

7.703.965.0.6/7.703.966.0.3/

7.703.967.0.0/7.910.510.0.2

1.635.969.0.3

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

715.000,-

EUR

731.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift