Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept „Mobile Offene Jugendarbeit Wermelskirchen“ zur Kenntnis. Sachverhalt: Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Umfrage zur Freizeitsituation der 10 bis unter 18-jährigen Kinder und Jugendlichen (Analyse 2003), den Bedarf an einem zusätzlichen offenen Freizeitangebot – in den etwas außerhalb gelegenen Stadtgebieten – aufgedeckt. In der Sitzung vom 14.10.2004 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschlossen, das Ergebnis der Umfrage des KiJuPa in den Planungsbereich 1. Jugendarbeit (Teilfachplanung 1.1, Freizeitsituation der 10 bis unter 18-jährigen Kinder und Jugendlichen, Vorlage RAT/0228/2003) einfließen zu lassen und die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept für „Mobile Jugendarbeit“ in Wermelskirchen zu erarbeiten. Das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen hat daraufhin das Konzept „Mobile Offene Jugendarbeit Wermelskirchen“ entwickelt. Das Konzept dient der Schaffung eines bedarfsgerechten öffentlichen Freizeitangebotes für die 6 bis unter 18-jährigen Kinder und Jugendlichen in Wermelskirchen. Das Jugendamt erachtet die Umsetzung dieses Konzeptes aus pädagogischer Sicht als wünschenswert. In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt ist die Umsetzung des Konzeptes im kommenden Haushaltsjahr unmöglich.
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