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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 (4) 3 BauGB als Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Braunsberg – Hilgen, Teilbereich Neuenhaus, für den in der Anlage dargestellten Planbereich. Sachverhalt: Seit dem 28.02.2003 ist die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Neuenhaus Süd rechtskräftig. Diese Flächennutzungsplanänderung diente dazu, die nördlich der ehemaligen Bahntrasse liegenden Grundstücke in den FNP einzubeziehen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dieses Gelände erschließen zu können. Wichtige Voraussetzung zur weiteren Erschließung dieser Flächen ist vor allem ein ordnungsgemäßer Straßenausbau von der B 51 aus, da der vorhandene Wegeansatz nicht die notwendigen Kriterien an eine entsprechende Erschließungsstraße erfüllt. In der Vergangenheit wurde wiederholt versucht, diesen Straßenausbau im Einvernehmen mit den dortigen Anwohnern umzusetzen. Dies ist aber immer wieder daran gescheitert, dass ein Angrenzer nicht mitwirkungsbereit war, und somit der notwendige Grunderwerb nicht getätigt werden konnte. Dennoch wurde mit den betroffenen Grundstückseigentümern weiter verhandelt und es zeichnet sich inzwischen eine Lösung ab, die allen Betroffenen entgegenkommt. Voraussetzung dafür ist, dass Teile eines angrenzenden Grundstücks in die bestehende Innenbereichssatzung einbezogen werden und nach der Erschließung gleichermaßen bebaut werden können. In der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist der Umfang und die Lage der geplanten Satzungsergänzung dargestellt. Diese Ergänzungssatzung ist nach § 34 (4) 3 BauGB aufzustellen, da es sich hierbei um die Einbeziehung einer einzelnen Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Bereich handelt, wobei die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend vorgeprägt ist. Aus städtebaulichen Gründen ist die Einbeziehung so zu begründen, dass hier bereits ein entsprechender Siedlungs- und Erschließungsansatz besteht. Der vorhande Wegeansatz ist auf der westlichen Seite durchgängig bebaut. Auf der Seite der Satzungsergänzung stehen auch bereits 2 Gebäude, so dass die Einbeziehung der Fläche einen Lückenschluss zwischen der bestehenden Bebauung und der B 51 darstellt.
Anlage/n: 1. Übersichtsplan zur geplanten Satzungsergänzung 2. Auszug aus dem Flächennutzungsplan / Geltungsbereich 13. Änd. |
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