Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2004 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.418.988,90 ab. 2. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 413.931,53 in Höhe von € 385.191,82 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag von € 28.739,71 soll mit der Rücklage verrechnet werden. 3. Der Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk und Partner GmbH, Köln, vom 05. Juli 2005 vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Gliederung: 1. Allgemeines 2. Jahresergebnis 2004 3. Prüfung 4. Beschlussfassung Zu 1. Allgemeines Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2004 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Eine Ausfertigung des Prüfberichtes 2004 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2004 erhalten die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Kultur- und Werksausschusses. Zu 2. Jahresergebnis 2004 Der Wirtschaftsplan 2004 wies in der Planung als Jahresverlust € 434.700,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2004 ermittelte Jahresverlust beträgt € 413.931,53. € 413.931,53 Verlust - € 385.191,82 Zuschuss der Stadt Wermelskirchen -
€
28.739,71 Rücklagen € 0 Zu 3. Prüfung Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt (GPA), das sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dem Gemeindeprüfungsamt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, Köln, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 vorgeschlagen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Kultur- und Werksausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und das Gemeindeprüfungsamt. Bei der Sitzung des Kultur- und Werksausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksausschusses am 28.09.2005 wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen. Zu 4. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2004 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen: A) zum Jahresabschluss B) zur Verlustabdeckung C) zur Entlastung der Werkleitung. Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen. Anlage/n: - Prüfbericht 2004 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Lagebericht zum 31.12.2004
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