Vorlage - RAT/0482/2005  

 
 
Betreff: Kreisverkehr an der Kreuzung Dabringhauser Straße/Eich
hier: Antrag der UWG und WNK Fraktion vom 20.05.2005
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
07.11.2005 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht des Bürgermeisters zu der beantragten Kreisverkehrsplanung an der Kreuzung Dabringhauser Straße/Eich zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Antrag der UWG/WNK Fraktion vom 20.05.2005 zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Dabringhauser Straße/Eich.

 

Bereits im Jahre 2002 (nach der Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der B 51n) wurde die Thematik eines Kreisverkehrs an der besagten Stelle in der Politik diskutiert. Daraufhin hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach) eine verkehrstechnische Planung für einen möglichen Kreisverkehr erstellt und berechnet. Die Berechnung selbst wurde vom Landesbetrieb Straßenbau in Gummersbach mit folgenden eindeutigen Ergebnissen durchgeführt:

 

a) Unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer (einschl. der Fußgänger) ergab  sich eine Verkehrsqualitätsstufe von „ E “

 

b) In einer Alternativberechnung wurden die Fußgänger nicht berücksichtigt. Hierbei wurde eine Verkehrsqualitätsstufe „ D “ erreicht.

 

Die notwendigen Daten für diese Verkehrsberechnung wurden aus der Prognose-Berechnung der Verkehrszahlen vom Ingenieurbüro VIA aus Köln entnommen. Hierbei wurden auch die Verkehrszahlen berücksichtigt, die nach der Fertigstellung der B51n maßgebend sind.

 

Folgende Verkehrszahlen (DTV) werden auf den Straßenabschnitten erreicht:

Obere Eich                  11.800

Untere Eich                   5.800

Durchstich                  12.500

Dabringhauser Str.     15.800

 

Das bedeutet, dass auf dem Kreisverkehr eine Belastung von ca. 23.100 Fahrzeugen liegt.

 

Das Landesministerium hat in 1997/1998 ein Pilotprojekt zum Bau von Minikreisverkehren (Durchmesser 13 m - 26 m) durchgeführt. Als Ergebnis dieser Versuchsprojekte wurde festgestellt, dass eine Verkehrsbelastung von mehr als 20.000 nicht über einen Minikreisverkehr zu bewältigen ist.

 

Für die Berechnung eines normalen kleinen Kreisverkehrs (Durchmesser ab 26 m) ergeben sich aufgrund der genannten hohen Verkehrszahlen und der innerstädtischen Fußgänger die o.g. Berechnungsergebnisse.

 

Die Ergebnisse von Verkehrsberechnungen werden anhand von Verkehrsqualitätsstufen (A – F) beurteilt und beschrieben. Hieraus ist abzuleiten, dass „D“ einen ausreichenden, und „E“ einen mangelhaften Verkehrsablauf beschreibt.

 

Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Landesbetrieb einem Kreisverkehr an diesem Knotenpunkt nicht zugestimmt. Der Straßenbaulastträger weist ausdrücklich darauf hin, dass die jetzige Knotenpunktform einschließlich der Ampelanlage eine absolut taugliche und verkehrssichere Form des Kreuzungsausbaus darstellt und insofern keiner Änderung bedarf.

 

Aufgrund der Fußgänger- und der Verkehrszahlen, besonders in den Spitzenstunden, ist das Errichten von Zebrastreifen notwendig. Gleichzeitig birgt die unmittelbare Entfernung (ca. 80 m) zum signalisierten Kreuzungspunkt Durchstich Eich/B51n die Gefahr, dass bei dem ungehinderten Zufluss aus dem Kreisverkehr in Richtung Kreuzung B51n regelmäßig ein Rückstau in den Kreis erfolgt und somit kein ausreichender Verkehrsfluss sichergestellt werden kann.

Bei der Installierung von Zebrastreifen würde ein ungebremster Fußgängerstrom ebenfalls einen Rückstau im Kreisverkehr erzeugen.

 

Bei Kreuzungen an Landstraßen wäre der höhergestellte Straßenbaulastträger, hier der Landesbetrieb, für die Veränderungen des Knotenpunktes verantwortlich. Da jedoch der Straßenbaulastträger die jetzige Verkehrssituation (Ampelkreuzung) als verkehrssicher beurteilt, und die Unfallentwicklung auch kein anderes Urteil zulässt, bedeutet dies, dass der Umbau dieser Kreuzung zum Kreisverkehr eine sehr niedrige Ausbaupriorität erhalten würde. Angesichts der Haushaltslage des Landes (Aufgrund der Rückstufung der Eich handelt es sich hierbei nicht mehr um die Kreuzung einer Bundesstraße) würde der Umbau unter diesen Bedingungen auch nicht in die Ausbauprogramme übernommen. Damit wäre eine Realisierung durch den Landesbetrieb selbst mittel- bis langfristig (20 Jahre) nicht zu erwarten.

 

Ein Verkehrsversuch mittels eines provisorisch errichteten Kreisverkehres, sowie die  Errichtung eines bautechnisch ausgebauten Kreisverkehres würden demnach in vollem Umfang und aufgrund der topographisch schwierigen Situation mit Kosten in Höhe von mindestens 300.000,- €  ausschließlich durch die Stadt Wermelskirchen zu finanzieren sein.  Eine solche Ausgabe ist für die Stadt insbesondere deshalb nicht zu vertreten, weil sich unter Berücksichtigung des Fußgängerverkehrs für viel Geld nur ein mangelhafter Verkehrsablauf erreichen ließe.

 

Der Bau von Kreisverkehrsplätzen in zentralen und innerstädtischen Bereichen ist technisch immer nur da möglich, wo Fußgänger andere Alternativen haben. Dieser Fall liegt jedoch im Bereich Eich/Dabringhauser Straße nicht vor. Fußgänger können an diesem Kreuzungspunkt nicht ignoriert und auch nicht großräumig verlagert werden. Insofern ist davon auszugehen, dass die beampelte Kreuzungsanlage Eich/Dabringhauser Straße eine sichere und für die Stadt kostengünstige Verkehrsführung darstellt.

 

Die Verkehrskapazitäten, besonders im Kreuzungsarm Dabringhauser Str., sind unter Berücksichtigung der Prognosewerte ausgelastet und in anbetracht der Planung, dass die Stadt Wermelskirchen im Innenstadtbereich die Verbesserung der Verkehrsituationen  beabsichtig, nicht zu begrüßen; aber aus fachtechnischer Sicht ist die Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungspunkt Dabringhauser Straße/Eich aus den genannten Gründen nicht zu befürworten.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift