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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten “Wochenmärkte” und
“Jahrmärkte” für das Jahr 2006 zur Kenntnis.
Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2006 zu den Kostenrechnenden
Einrichtungen UA 730 “Wochenmärkte” und UA 731 "Jahrmärkte" vor. Rechtsgrundlage für die
Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend
Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden
Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land NW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über
die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten: ·
Bereitstellung und Herrichtung geeigneter
Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, ·
Organisation und Durchführung der Markt- und
Kirmesveranstaltungen. Zu den einzelnen Bereichen ist
festzustellen: Wochenmärkte: Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002
festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2000 - 3.019 31.12.2001 -
6.772 31.12.2002 - 6.044 31.12.2003 - 3.676 31.12.2004 - 1.139 Nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2003 in Höhe von 2.368 €
spätestens in der Kalkulation 2006 und der Überschuss des Jahres 2004 von 2.537
€ spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Nach Verrechnung der
Überschüsse 2003 und 2004 mit den Defiziten der Vorjahre verbleibt ein
Fehlbetrag in Höhe von 1.139 €, der als Defizitvortrag in der
Gebührenkalkulation 2007 berücksichtigt wird. Für die Kalkulation 2006 entfällt
der Vortrag aus Vorjahren. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2005 geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranlagungsmeter bleiben mit
11.500 m unverändert. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Einnahme- und
Ausgabepositionen im Wesentlichen unverändert. Jahrmärkte: Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003
festgesetzten Gebühren erreicht werden. Ein Vortrag von Überschüssen aus
Vorjahren wird in Höhe von 1.600 € berücksichtigt. Die
Gebührenausgleichsrücklage wurde zur Deckung des Fehlbetrages des Jahres 2004
vollständig aufgelöst. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro
31.12.2000 13.440 31.12.2001 13.815 31.12.2002
8.416 31.12.2003
7.955 31.12.2004
5.601 Entsprechend den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2003 in Höhe von 538 €
spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 von 2.423 €
spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Nach Verrechnung des Defizits
2003 mit Überschüssen aus Vorjahren und Deckung des Defizits 2004 durch
vollständige Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ergeben sich für die
Gebührenkalkulationen 2006 und 2007 keine Ausgleichsverpflichtungen von
Fehlbeträgen aus Vorjahren. In der Gebührenkalkulation 2006
wurde ein Vortrag aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 1.600 € berücksichtigt.
Dieser Betrag senkt den Gebührenbedarf entsprechend. Bereits vor der Änderung des
Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und
Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen
auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis
in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Die Gebührenausgleichsrücklage
wurde zur Deckung des Fehlbetrages 2004 vollständig aufgelöst. Der Vortrag von
Überschüssen aus Vorjahren wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Planung
2005 (Rücklagenentnahme 2.000 €, Überschussvortrag 2.000 €) und der Planung
2006 (Überschussvortrag 1.600 €) auf 0 € abgesenkt, so dass ab der Kalkulation
2007 keine Mittel zur Senkung des Gebührenbedarfs mehr zur Verfügung stehen. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der
Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Bei der Inneren
Verrechnung konnten die Leistungen des Betriebshofes für die Verkehrssicherung
um 5.500 € auf 24.800 € sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der
Einnahmeseite gesenkt werden. Durch die neue Umgehungsstraße sind geringere
Verkehrsicherungsmaßnahmen erforderlich. Auf den Gebührenbedarf hat dies keine
Auswirkung, da die Leistungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Innere
Verrechnung vom Unterabschnitt 110.0 –Ordnungsaufgaben- gedeckt werden. Für die Gebührenkalkulation 2007 sind die Veranlagungsmeter aufgrund der Umgestaltung des Schwanenplatzes und der Innenstadt neu zu ermitteln. Die Ermittlung wird nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und Durchführung der Kirmes im Jahr 2006 erfolgen. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n:
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