Vorlage - RAT/0490/2005  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2006 Straßenreinigung PDF-Dokument
Entwurf der 23. Nachtragssatzung (Anlage 2) PDF-Dokument
Verändertungen Straßenverzeichnis/ Anlage zur 23. Nachtragssatzung PDF-Dokument
Änderungen Straßenverzeichnis und Begründungen (Anlage 3) PDF-Dokument
kameraler Jahresabschluss 2004 Kehrdienst (Anlage 4)  
kameraler Jahresabschluss 2004 Winterdienst (Anlage 5)  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Rat der Stadt beschließt die 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.

 

Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 für die Kostenrechnenden Einrichtungen UA 675.0 "Kehr­dienst" und UA 675.1 "Winter­dienst" vor.

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NW in Verbindung mit dem KAG NW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 ausgeglichen gestaltet.

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

·     Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

·     Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

Kehrdienst

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann unter Beibehaltung der Gebührensätze erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage wurde im Jahr 2002 vollständig aufgelöst.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                                 Euro

 


31.12.2000                                                                                                                              48.682

31.12.2001                                                                                                                              29.956

31.12.2002                                                                                                                              -4.636

31.12.2003                                                                                                                            - 17.478

31.12.2004                                                                                                                            - 41.766

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes war das Defizit zum Ende des Jahres 2002 in Höhe von 4.636 € in 2005 auszugleichen und wurde bereits in der Kalkulation 2005 berücksichtigt. Das Defizit zum Ende des Jahres 2003 in Höhe von 12.841 € ist in 2006 auszugleichen und wurde in die Kalkulation 2006 eingestellt. Das bislang noch verbleibende Defizit von 2004 in Höhe von 24.288 € muss spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2005 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

·        Bei den  Deponiekosten können 25 % eingespart werden. Statt 8.000 € in 2005 werden in 2006 nur noch  6.000 €  veranschlagt

·        In der Gebührenkalkulation 2006 wurde der Vortrag eines Defizits aus dem Jahr 2003 in Höhe von 12.800 € berücksichtigt.

·                Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 5.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab dem Jahr 2006 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können.

 

Der Straßenreinigungsvertrag wurde zwar zum 01.07.2004 gekündigt und neu ausgeschrieben, diese europaweite Ausschreibung hatte aber nur geringfügige Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation 2006.

 

Winterdienst

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann unter Beibehaltung der Gebührensätze erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage wurde im Jahr 1999 vollständig aufgelöst.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

 

31.12.2000                                                                                                                        -42.280

31.12.2001                                                                                                                        -25.109

31.12.2002                                                                                                                        -56.430

31.12.2003                                                                                                                       - 38.709

31.12.2004                                                                                                                        -89.330

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll der Überschuss des Jahres 2003 in Höhe von 17.721 € spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 64.330 € spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden. Nachdem der Überschuss des Jahres 2003 mit den Ergebnissen aus Vorjahren verrechnet wurde, verbleibt ein Defizit in Höhe von 89.330 €, das spätestens in der Kalkulation 2007 zu berücksichtigen wäre. In der Gebührenkalkulation 2005 wurde hierfür bereits ein Defizitvortrag in Höhe von 25.000 € berücksichtigt. In der Gebührenkalkulation 2006 wurde nochmals ein Defizitvortrag in Höhe von 27.000 € berücksichtigt. Es verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für Defizite aus Vorjahren in Höhe von 37.330 €.

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2005 ergibt sich eine Erhöhung der Unternehmerkosten von 100.000 € auf 130.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren 2003 und 2004 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 91.000 € auf 190.000 € erhöht. Auch im Haushaltsjahr  2005 zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung des Haushaltansatzes für die Unternehmerkosten ab. Im Jahr 2005 wurden bereits 163.000 € verausgabt.  Dieses war einerseits auf ungünstige Witterungsverhältnisse in der Vergangenheit zurückzuführen, zum anderen auf die Abrechnungsmethode des Unternehmers. Die Vergabe an den günstigsten Bieter für die „Kleine Rufbereitschaft“ ab dem Winter 2002/2003 führte zu geänderten Strukturen der Unternehmerleistung. Es wurde zwar eine Verbesserung der Winterreinigung auf Gehwegen usw. erreicht, sie war allerdings mit einer erheblichen Verteuerung verbunden. Die Verwaltung hatte nach Ablauf der vereinbarten 3 Jahre Vertragsdauer, den Vertrag zur „Kleinen Rufbereitschaft“ gekündigt und für den Winter 2005/2006 neu ausgeschrieben. Gemäß mit dem neuen Unternehmer abzuschließenden Vertrag und unter der Voraussetzung eines nicht übermäßig strengen Winters, ist nun unter Berücksichtigung des neuen Ausschreibungsergebnisses mit einer Angleichung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses und der Ansatzbildung auf 130.000 € zu rechnen.

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im UA 771.0 zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des Betriebshofes gegeben. Die Inneren Verrechnungen für Leistungen des Betriebshofes werden ebenfalls zentral vom UA 771.0 in die betreffenden Unterabschnitte verbucht. Die Innere Verrechnung für die Arbeitsleistungen des Betriebshofes enthält auch die Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen und die Gebrauchs­gegenstände. Die Innere Verrechnung für den Betriebshof wurde für das Jahr 2006 an den Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst.

Die Inneren Verrechnungen des Betriebshofes verringern sich in 2006 um 33.400 € gegenüber 2005. Die Einsatzpläne für den Winterdienst wurden überarbeitet. In diesem Zuge wurden vier Winterdienstfahrzeuge mit Rückfahrteinrichtung (Kamera mit Monitor) ausgerüstet. Hierdurch wird erreicht, dass bei diesen vier Fahrzeugen auf den Beifahrer verzichtet werden kann, somit die anfallenden Stunden für den Winterdienst reduziert werden können und die Kosten für die Inneren Verrechnungen des Betriebshofes geringer werden.

Als Anlage 2 ist der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßen­reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit der Änderung des Straßen­ver­zeichnisses beigefügt. Aufgrund dieser Änderung ist eine Beschlussfassung im Rat der Stadt erforderlich.

 

Die Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses sind aus Anlage 3 ersichtlich.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1)

          Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 (Anlage 2)

          Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)

          Abschlussergebnis 2004 „Kehrdienst“ (Anlage 4)

          Abschlussergebnis 2004 „Winterdienst“ (Anlage 5)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2006 Straßenreinigung (32 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 6 2 Entwurf der 23. Nachtragssatzung (Anlage 2) (28 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 3 3 Verändertungen Straßenverzeichnis/ Anlage zur 23. Nachtragssatzung (24 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 4 Änderungen Straßenverzeichnis und Begründungen (Anlage 3) (34 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 4 5 kameraler Jahresabschluss 2004 Kehrdienst (Anlage 4) (396 KB)      
Anlage 5 6 kameraler Jahresabschluss 2004 Winterdienst (Anlage 5) (394 KB)