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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Demnach
können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Rat der Stadt beschließt die 23. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980. Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die
Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das
Haushaltsjahr 2006 für die Kostenrechnenden Einrichtungen UA 675.0 "Kehrdienst"
und UA 675.1 "Winterdienst" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der
Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßenreinigungsgesetz NW in Verbindung
mit dem KAG NW sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wermelskirchen.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 ausgeglichen gestaltet. Im Rahmen der
Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der
geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der
Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. · Winterwartung
auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. Kehrdienst Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes kann unter
Beibehaltung der Gebührensätze erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage
wurde im Jahr 2002 vollständig aufgelöst. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2000 48.682 31.12.2001 29.956 31.12.2002 -4.636 31.12.2003 -
17.478 31.12.2004 -
41.766 Entsprechend den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes war das Defizit zum Ende des Jahres 2002 in Höhe von 4.636
€ in 2005 auszugleichen und wurde bereits in der Kalkulation 2005
berücksichtigt. Das Defizit zum Ende des Jahres 2003 in Höhe von 12.841 €
ist in 2006 auszugleichen und wurde in die Kalkulation 2006 eingestellt. Das
bislang noch verbleibende Defizit von 2004 in Höhe von 24.288 € muss spätestens
in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2005 ergeben sich folgende
wesentliche Änderungen: · Bei
den Deponiekosten können 25 % eingespart
werden. Statt 8.000 € in 2005 werden in 2006 nur noch 6.000 €
veranschlagt · In der
Gebührenkalkulation 2006 wurde der Vortrag eines Defizits aus dem Jahr 2003 in
Höhe von 12.800 € berücksichtigt. ·
Die Veranlagungsmeter
erhöhen sich um 5.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab dem Jahr
2006 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die
Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können. Der
Straßenreinigungsvertrag wurde zwar zum 01.07.2004 gekündigt und neu
ausgeschrieben, diese europaweite Ausschreibung hatte aber nur geringfügige
Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation 2006. Winterdienst Der Ausgleich des
Gebührenhaushaltes kann unter
Beibehaltung der Gebührensätze erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage
wurde im Jahr 1999 vollständig aufgelöst. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2001 -25.109 31.12.2002 -56.430 31.12.2003 -
38.709 31.12.2004 -89.330 Entsprechend den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes soll der Überschuss des Jahres 2003 in Höhe von 17.721
€ spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 in Höhe
von 64.330 € spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden. Nachdem
der Überschuss des Jahres 2003 mit den Ergebnissen aus Vorjahren verrechnet
wurde, verbleibt ein Defizit in Höhe von 89.330 €, das spätestens in der
Kalkulation 2007 zu berücksichtigen wäre. In der Gebührenkalkulation 2005 wurde
hierfür bereits ein Defizitvortrag in Höhe von 25.000 € berücksichtigt. In der
Gebührenkalkulation 2006 wurde nochmals ein Defizitvortrag in Höhe von 27.000 €
berücksichtigt. Es verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für Defizite aus
Vorjahren in Höhe von 37.330 €. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen. Gegenüber der
Gebührenkalkulation 2005 ergibt sich eine Erhöhung der Unternehmerkosten von
100.000 € auf 130.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren 2003 und
2004 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 91.000 € auf 190.000 €
erhöht. Auch im Haushaltsjahr 2005
zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung des Haushaltansatzes für die
Unternehmerkosten ab. Im Jahr 2005 wurden bereits 163.000 € verausgabt. Dieses war einerseits auf ungünstige
Witterungsverhältnisse in der Vergangenheit zurückzuführen, zum anderen auf die
Abrechnungsmethode des Unternehmers. Die Vergabe an den günstigsten Bieter für
die „Kleine Rufbereitschaft“ ab dem Winter 2002/2003 führte zu geänderten
Strukturen der Unternehmerleistung. Es wurde zwar eine Verbesserung der
Winterreinigung auf Gehwegen usw. erreicht, sie war allerdings mit einer
erheblichen Verteuerung verbunden. Die Verwaltung hatte nach Ablauf der
vereinbarten 3 Jahre Vertragsdauer, den Vertrag zur „Kleinen Rufbereitschaft“
gekündigt und für den Winter 2005/2006 neu ausgeschrieben. Gemäß mit dem neuen
Unternehmer abzuschließenden Vertrag und unter der Voraussetzung eines nicht
übermäßig strengen Winters, ist nun unter Berücksichtigung des neuen
Ausschreibungsergebnisses mit einer Angleichung des betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses und der Ansatzbildung auf 130.000 € zu rechnen. Sämtliche Einnahmen
und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betriebshof stehen, werden seit dem
Jahr 2003 im UA 771.0 zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein
besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des Betriebshofes gegeben. Die
Inneren Verrechnungen für Leistungen des Betriebshofes werden ebenfalls zentral
vom UA 771.0 in die betreffenden Unterabschnitte verbucht. Die Innere
Verrechnung für die Arbeitsleistungen des Betriebshofes enthält auch die
Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen und die Gebrauchsgegenstände. Die
Innere Verrechnung für den Betriebshof wurde für das Jahr 2006 an den
Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und
an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst. Die Inneren
Verrechnungen des Betriebshofes verringern sich in 2006 um 33.400 € gegenüber 2005.
Die Einsatzpläne für den Winterdienst wurden überarbeitet. In diesem Zuge
wurden vier Winterdienstfahrzeuge mit Rückfahrteinrichtung (Kamera mit Monitor)
ausgerüstet. Hierdurch wird erreicht, dass bei diesen vier Fahrzeugen auf den
Beifahrer verzichtet werden kann, somit die anfallenden Stunden für den
Winterdienst reduziert werden können und die Kosten für die Inneren
Verrechnungen des Betriebshofes geringer werden. Als Anlage 2 ist der Entwurf der 23.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren mit der Änderung des Straßenverzeichnisses
beigefügt. Aufgrund dieser Änderung ist eine Beschlussfassung im Rat der Stadt
erforderlich. Die Begründungen zur Änderung des
Straßenverzeichnisses sind aus Anlage 3 ersichtlich. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese
Berichte verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1) ● Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 (Anlage 2) ● Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3) ● Abschlussergebnis 2004 „Kehrdienst“ (Anlage 4) ● Abschlussergebnis 2004 „Winterdienst“ (Anlage 5)
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