Vorlage - RAT/0492/2005  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung " Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Rettungsdienst Gebührenkalkulation 2006 PDF-Dokument
Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2006 PDF-Dokument
Rettungsdienst Abschlussergebnis 2004  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für den Rettungsdienst unverändert bleiben.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 zu der Kostenrechnenden Einrichtung UA 160 "Rettungs­dienst" vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

·     Krankentransport,

·     Notfallrettung und Notfalltransport,

·     notärztliche Versorgung.

Eine Kostendeckung im Rettungsdienst kann unter Beibehaltung der ab dem 01.01.2004 neu festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind nach Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden seit dem 01.01.2004 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2004 wie folgt festgelegt:

KTW

136 €

RTW

338 €

NEF

268 €

Arzt

78 €

 

Die Gebührenkalkulation 2006 basiert auf den Strukturen, die in den Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und den Krankenkassenverbänden einvernehmlich festgelegt wurden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2000                                                                                                                          40.830

31.12.2001                                                                                                                        -77.142

31.12.2002                                                                                                                        -39.245

31.12.2003                                                                                                                          -1.371

31.12.2004                                                                                                                        126.555

 

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2004 in Höhe von 127.926 € spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Nach Verrechnung von Überschüssen aus den Jahren 2002 und 2003 und einem Defizit aus 2001 ist der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2004 in Höhe von 126.555 € in der Kalkulation 2007 auszugleichen. In der Kalkulation 2006 wurde hiervon bereits ein Betrag in Höhe von 31.500 € vorgetragen, sodass sich die Ausgleichsverpflichtung für 2007 auf 95.055 € reduziert.

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

·        Die Personalkosten sinken um 43.700 € gegenüber 2005. Mit den Krankenkassen und der Kreisverwaltung wurde einvernehmlich die Besetzung von zwei KTW vereinbart (der zweite KTW wird im Verlauf des Jahres 2006 angeschafft). Ging man in der Kalku­lation 2005 noch von einer Besetzung der beiden KTW durch drei hauptamtliche Kräfte aus, so erfolgt die Besetzung in 2006 gemäß der einvernehmlichen Vereinbarung nur noch durch zwei hauptamtliche Kräfte.

 

Die Besetzung der Funktionsstellen im Rettungsdienst (ohne Feuerwehr) stellt sich wie folgt dar:

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Stellen

2005

Anzahl

Stellen

2006

Leitung

 

0,5

0,5

Verwaltung

 

0,5

0,5

Abrechnung

 

0,5

0,5

RTW

1

8,4

8,4

NEF

1

4,2

4,2

KTW

2

3,0

2,0

KTW – Zivis

 

8,0

6,0

 

·        Der Ansatz für die Unterhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen erhöht sich um 5.000 €. Der Ansatz ist notwendig, da vorgesehen ist, Instandhaltungsmaßnahmen, welche in der Zukunft unumgänglich sein werden, schrittweise durch Fremdvergabe oder eigenes Personal vornehmen zu lassen. So kann langfristig gesehen, plötzlich auftretenden kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den Außenanlagen vorgebeugt werden.

·        Die Erstattung für Notarzteinsätze steigt um ca. 40.000 € gegenüber dem Vorjahr. Durch eine Änderung der Abrechnungsmethode werden die Einsätze des Notarztes nicht mehr teils durch den Kreis und teils durch die Stadt Wermelskirchen mit den Krankenkassen abgerechnet, sondern vollständig durch die Stadt Wermelskirchen. Dadurch erhöhen sich die Einsatzzahlen entsprechend. Die Gebühren werden aber lediglich mit 78 € pro Einsatz vereinnahmt und an das Krankenhaus weitergeleitet. Sie stellen also nur einen durchlaufenden Posten dar.

·        Die Kalkulatorischen Kosten sinken um 11.000 € gegenüber dem Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf die Kalkulatorische Abschreibung zurückzuführen. In 2004 war die Anschaffung des zweiten KTW eingeplant. Die entsprechende Abschreibung war für 2005 berücksichtigt. Tatsächlich ist dieser aber nicht in 2004 angeschafft worden, sondern erst für das Jahr 2006 erneut vorgesehen. Die Abschreibung erfolgt dann ab dem Jahr 2007.

·        Die Gebührenkalkulation 2005 sah keine Deckung eines Fehlbetrages oder eines Überschusses aus Vorjahren vor. In der Kalkulation 2006 wird aus dem Überschuss des Jahres 2004 ein Teilbetrag in Höhe von 31.500 € vorab verrechnet, um die Gebühren für den Krankentransport konstant zu halten. Im Jahr 2007 wird voraussichtlich eine Gebührensenkung aufgrund der Ausgleichsverpflichtung vorhandener Überschüsse erfolgen.

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2006 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

1999

1.140

1.494

1.046

770

2000

1.183

1.457

1.054

732

2001

1.151

1.579

1.108

773

2002

1.415

1.660

1.147

752

2003

1.387

1.714

1.171

801

2004

1.632

1.758

1.290

1.276

Plan 2005

2.000

1.650

1.130

770

Plan 2006

zzgl. Fehleinsätze

Kalkulation 2006

1.600

      

1.600

1.640

     30

1.670

1.130

     20

1.150

1.300

 

1.300

 

Die Abweichung der Einsatzzahlen beim Notarzt gegenüber dem Planjahr 2005 ergibt sich aus der bereits erwähnten Änderung der Abrechnungsmethode.

Entsprechend dem Besprechungsergebnis mit den Krankenkassen­verbänden zu den Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2006 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 50 Fehleinsätze sind aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (15.500 €).

Im Haushaltsplan 2006 ergeben sich Abweichungen zur Gebührenkalkulation 2006, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden stehen:

 

Bezeichnung

Haushaltsplan

Kalkulation

Abweichung

Gebühreneinnahmen

1.380.000 €

1.337.750 €

42.250 €

Personalausgaben

968.800 €

852.500 €

- 116.300 €

Innere Verrechnungen

129.300 €

114.200 €

- 15.100 €

Kalkulatorische Kosten

61.000 €

60.000 €

- 1.000 €

Deckung aus Überschüssen

0 €

31.500 €

- 31.500 €

 

Insgesamt ergibt sich für den Zuschussbedarf folgende Abweichung zwischen Haushalt und Kalkulation:

 

Bezeichnung

Haushaltsplan

Kalkulation

Abweichung

Zuschussbedarf

- 137.150 €

- 15.500 €

- 121.650 €

 

Die Personalkosten für das „fahrende“ Personal werden ab dem Jahr 2006 auf durchschnittlich 48.000 € pauschaliert. Die in der Gebührenkalkulation zu berück­sichtigenden Personalkosten reduzieren sich gegenüber dem Haushaltsplan hierdurch entsprechend.

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 13,4 % der Bruttopersonalkosten berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 15.100 €.

Die Anschaffungskosten für den im Jahr 2006 eingeplanten KTW werden durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt. Die Kalkulatorischen Zinsen wurden entsprechend reduziert.

In der Kalkulation 2006 wird aus dem Überschuss des Jahres 2004 ein Teilbetrag in Höhe von 31.500 € vorab verrechnet, um die Gebühren für den Krankentransport konstant zu halten.

Die im Haushaltsplan 2006 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 155.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Kosten und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

Da in den nächsten Monaten der neue Rettungsbedarfsplan für den Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt wird, bleibt abzuwarten, ob sich hieraus Änderungen für künftige Kalkulationen ergeben.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte verwiesen

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1)

          Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

          Abschlussergebnis 2004 (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rettungsdienst Gebührenkalkulation 2006 (58 KB) PDF-Dokument (21 KB)    
Anlage 2 2 Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2006 (48 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 3 3 Rettungsdienst Abschlussergebnis 2004 (457 KB)