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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für den Rettungsdienst unverändert bleiben. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation
für das Jahr 2006 zu der Kostenrechnenden Einrichtung UA 160 "Rettungsdienst"
vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den
Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen
und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die
Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des
Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren
abgegolten: · Krankentransport, · Notfallrettung
und Notfalltransport, · notärztliche
Versorgung. Eine Kostendeckung
im Rettungsdienst kann unter Beibehaltung der ab dem 01.01.2004 neu
festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Die
Gebührentarife für den Rettungsdienst sind nach Verhandlungen mit den
Krankenkassenverbänden seit dem 01.01.2004 auf der
Basis der Gebührenkalkulation 2004 wie folgt festgelegt:
Die Gebührenkalkulation 2006 basiert auf
den Strukturen, die in den Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und den
Krankenkassenverbänden einvernehmlich festgelegt wurden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber-
bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die
Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche
Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der
vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2000 40.830 31.12.2001 -77.142 31.12.2002 -39.245 31.12.2003 -1.371 31.12.2004 126.555 Gemäß den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2004 in
Höhe von 127.926 € spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Nach
Verrechnung von Überschüssen aus den Jahren 2002 und 2003 und einem Defizit aus
2001 ist der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2004 in Höhe von 126.555 € in
der Kalkulation 2007 auszugleichen. In der Kalkulation 2006 wurde hiervon
bereits ein Betrag in Höhe von 31.500 € vorgetragen, sodass sich die
Ausgleichsverpflichtung für 2007 auf 95.055 € reduziert. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2005 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen: · Die
Personalkosten sinken um 43.700 € gegenüber 2005. Mit den Krankenkassen und der
Kreisverwaltung wurde einvernehmlich die Besetzung von zwei KTW vereinbart (der
zweite KTW wird im Verlauf des Jahres 2006 angeschafft). Ging man in der Kalkulation
2005 noch von einer Besetzung der beiden KTW durch drei hauptamtliche Kräfte
aus, so erfolgt die Besetzung in 2006 gemäß der einvernehmlichen Vereinbarung
nur noch durch zwei hauptamtliche Kräfte.
· Der
Ansatz für die Unterhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen erhöht sich um
5.000 €. Der Ansatz ist notwendig, da vorgesehen ist, Instandhaltungsmaßnahmen,
welche in der Zukunft unumgänglich sein werden, schrittweise durch Fremdvergabe
oder eigenes Personal vornehmen zu lassen. So kann langfristig gesehen,
plötzlich auftretenden kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den
Außenanlagen vorgebeugt werden. · Die
Erstattung für Notarzteinsätze steigt um ca. 40.000 € gegenüber dem Vorjahr.
Durch eine Änderung der Abrechnungsmethode werden die Einsätze des Notarztes
nicht mehr teils durch den Kreis und teils durch die Stadt Wermelskirchen mit
den Krankenkassen abgerechnet, sondern vollständig durch die Stadt
Wermelskirchen. Dadurch erhöhen sich die Einsatzzahlen entsprechend. Die
Gebühren werden aber lediglich mit 78 € pro Einsatz vereinnahmt und an das
Krankenhaus weitergeleitet. Sie stellen also nur einen durchlaufenden Posten dar. · Die
Kalkulatorischen Kosten sinken um 11.000 € gegenüber dem Vorjahr. Dies ist im
Wesentlichen auf die Kalkulatorische Abschreibung zurückzuführen. In 2004 war
die Anschaffung des zweiten KTW eingeplant. Die entsprechende Abschreibung war
für 2005 berücksichtigt. Tatsächlich ist dieser aber nicht in 2004 angeschafft
worden, sondern erst für das Jahr 2006 erneut vorgesehen. Die Abschreibung
erfolgt dann ab dem Jahr 2007. · Die
Gebührenkalkulation 2005 sah keine Deckung eines Fehlbetrages oder eines Überschusses
aus Vorjahren vor. In der Kalkulation 2006 wird aus dem Überschuss des Jahres
2004 ein Teilbetrag in Höhe von 31.500 € vorab verrechnet, um die Gebühren für
den Krankentransport konstant zu halten. Im Jahr 2007 wird voraussichtlich eine
Gebührensenkung aufgrund der Ausgleichsverpflichtung vorhandener Überschüsse
erfolgen. Die Einsatzzahlen
für die Kalkulation 2006 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten
Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der
Vereinbarung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich
wie folgt dar:
Die Abweichung der Einsatzzahlen
beim Notarzt gegenüber dem Planjahr 2005 ergibt sich aus der bereits erwähnten
Änderung der Abrechnungsmethode. Entsprechend dem
Besprechungsergebnis mit den Krankenkassenverbänden zu den
Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2006
Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 50 Fehleinsätze sind aus
dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (15.500 €). Im Haushaltsplan
2006 ergeben sich Abweichungen zur Gebührenkalkulation 2006, die im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden
stehen:
Insgesamt ergibt sich für den Zuschussbedarf folgende
Abweichung zwischen Haushalt und Kalkulation:
Die
Personalkosten für das „fahrende“ Personal werden ab dem Jahr 2006 auf
durchschnittlich 48.000 € pauschaliert. Die in der Gebührenkalkulation zu
berücksichtigenden Personalkosten reduzieren sich gegenüber dem Haushaltsplan
hierdurch entsprechend. Die
Verwaltungskostenerstattung wird mit 13,4 % der Bruttopersonalkosten berechnet.
Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber
der Haushaltsplanung um 15.100 €. Die
Anschaffungskosten für den im Jahr 2006 eingeplanten KTW werden durch die
Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt. Die Kalkulatorischen Zinsen
wurden entsprechend reduziert. In der
Kalkulation 2006 wird aus dem Überschuss des Jahres 2004 ein Teilbetrag in Höhe
von 31.500 € vorab verrechnet, um die Gebühren für den Krankentransport
konstant zu halten. Die im
Haushaltsplan 2006 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 155.000 € für die
Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die
Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um
betriebsfremde Kosten und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an
diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet
nicht statt. Da
in den nächsten Monaten der neue Rettungsbedarfsplan für den
Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt wird, bleibt abzuwarten, ob sich hieraus
Änderungen für künftige Kalkulationen ergeben. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese
Berichte verwiesen Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ● Abschlussergebnis 2004 (Anlage 3)
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