Vorlage - RAT/0083/2003  

 
 
Betreff: Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Lange Heide"
hier: Festlegung des Abrechnungsabschnittes
Status:öffentlich  
Verfasser:NetzAktenzeichen:60-Netz
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Ritter, Dietlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
12.05.2003 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
02.06.2003 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage "Lange Heide" wie folgt:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die Erschließungsanlage "Lange Heide",  und zwar vom Einmündungsbereich zur B 51 bis zum Einmündungsbereich zur Stichstrasse "Lange Heide" und der hiervon abzweigenden ca. 70 m langen Stichstrasse ein Abrechnungsabschnitt gebildet.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 18.02.2002 den Ausbaubeschluss für den Teilausbau der Strasse “Lange Heide” auf Grundlage der Entwurfsplanung gefasst. Sofern die Eigentumsverhältnisse für den Bereich zwischen dem Querweg und der B 51 geschaffen werden könnten, sollten die weiteren Schritte durchgeführt werden, um eine gemeinsame Lösung zu realisieren. Dies konnte erreicht werden.

 

Die Erschließungsanlage “Lange Heide” soll nun in diesem Teilbereich erstmalig und endgültig im Sinne der Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt werden. Jedoch wird nicht der gesamte Verlauf der Erschließungsanlage hergestellt, sondern nur der Teilbereich von Einmündung B 51 bis zum Ende der hiervon abzweigenden unselbständigen Stichstrasse (Anhängsel).

Das Teilstück Lange Heide, welches  in Höhe des Einmündungsbereiches zur Stichstrasse in nördlicher Richtung verläuft, kann nicht hergestellt werden, da der hierfür notwendig erforderliche Grunderwerb nicht zustandegekommen ist.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einzelne Abschnitte einer Erschließungsanlage herzustellen und beitragsrechtlich abzurechnen. Da die Strasse nicht in ihrem gesamten Verlauf hergestellt wird, ist die Festlegung eines Abrechnungsabschnittes gemäß § 5 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

Anlage:

Anlage:

 

Lageplan

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift