Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die für die Sanierung der äußeren Kellerwände des Gebäudes Jugendmusikschule erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 14.400 € außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 1.333.502.0.9 bereit zu stellen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der folgenden Haushaltsstellen: 11.000 € bei Haushaltsstelle 1.910.807.1.8 (Minderausgaben Zinsen Kreditmarkt) 3.400 € bei Haushaltsstelle 1.333.178.0.5 (Einnahmen Sponsoring) Sachverhalt: Im Gebäude der Jugendmusikschule, Jörgensgasse sind im Kellergeschoss erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Bereich der erdberührenden Außenwände gegeben. Die Schäden beziehen sich auf bauliche Mängel an den Lichtschächten, einer fehlenden Drainage sowie auf Mängel der äußeren Wandabdichtungen. Die Durchfeuchtungen bewirken, dass die im Kellergeschoss befindlichen Übungsräume nicht länger genutzt werden können. In den Räumen kann ein Unterricht nicht mehr durchgeführt werden. Nachdem durch das städtische Tiefbauamt eine Probeschürfung erstellt worden ist, hat ein ortsansässiges Architekturbüro, welches die Baumaßnahme unentgeltlich überwacht und koordiniert, die zur Sanierung erforderlichen Leistungen festgestellt und eine Kostenschätzung vorgelegt. Hiernach ergibt sich eine Gesamtbaukostenerwartung in Höhe von 14.400 €. Diese Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Bauunterhaltung nicht zur Verfügung, so dass diese Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die errechnete Gesamtbaukostenerwartung bezieht sich auf folgende Leistungen: Maurerarbeiten 1.000 € Drainagearbeiten 1.500 € Isolierputzarbeiten und Abdichtung 2.000 € Sockelputzarbeiten 1.500 € Abbrucharbeiten 2.700 € Erdarbeiten 5.700 € Gesamtkosten 14.400 € Baunebenkosten für
Leistungen der Planung, Vergabe und Objektüberwachung fallen nicht an. Diese
Leistungen werden durch das Architekturbüro unentgeltlich erbracht. Außer den bereits vereinnahmten Sponsoring-Beträgen in Höhe von 3.400 € sollen weitere Einnahmen durch Sponsoring zu Gunsten dieser Maßnahme stattfinden.
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