Vorlage - RAT/0517/2005  

 
 
Betreff: Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises an den Kosten für die Baumaßnahme an der Pestalozzischule
Status:öffentlich  
Verfasser:Voß, Andreas
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.11.2005 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt

 

- vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises -

 

die Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises an den Bau- und Einrichtungskosten für den Erweiterungsbau und den Neubau des Altbaus der Pestalozzischule, städt. Verbundschule Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist Trägerin der Pestalozzischule, städtische Verbundschule Wermelskirchen. An dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler mit den Behinderungsarten lernbehindert, sprachbehindert sowie erziehungsschwierig/ verhaltensauffällig aus den Städten Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen beschult. Die Schule wird in Verbundform geführt.

 

Bezüglich der Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch‑Bergischen Kreises an den laufenden Kosten für den Schulbetrieb ist im Jahr 1997 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen worden.

 

Bedingt durch die gestiegenen Schülerzahlen ist für die Pestalozzischule, städt. Verbundschule Wermelskirchen, der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2000–2010 aufgestellt worden, den der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2000 beschlossen hat.

 

Gemäß des „Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum 2000–2010 Teilbereich Pestalozzischule, städtische Verbundschule Wermelskirchen“ wurde die Notwendigkeit für die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Pestalozzischule nachgewiesen. Bei der Untersuchung des Altbaus und der Überprüfung von Brandschutzmängeln wurde festgestellt, dass die Konstruktion dieses Gebäudes gravierende Mängel aufweist, so dass selbst ein Mindestbrandschutz nicht gewährleistet ist. In der Folge durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass der Abriss und Neubau dieses Gebäudes die wirtschaftlichste Möglichkeit ist, die Mängel zu beseitigen.

 

Der Rohbau des Erweiterungsbaus der Pestalozzischule ist zwischenzeitlich erstellt, Der Abriss des Altbaus wird derzeit durchgeführt. Die Fertigstellung wird aus heutiger Sicht im Jahr 2007 erwartet.

 

Auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1997 ist über die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises an den Bau- und Einrichtungskosten für den Erweiterungsbau und den Neubau des Altbaus der Pestalozzischule, die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung zu treffen.

 

Die Aufteilung der Kosten nach den Schülerzahlen folgt der Systematik der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1997. Die Höhe des fiktiven Zinssatzes sowie die Angaben zur jährlichen Tilgung wurden von der Kämmerei ermittelt. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind hier die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen.

 

Die Zustimmung des Rheinisch-Bergischen Kreises zu der Verwaltungsvereinbarung liegt mittlerweile vor. Die politischen Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen werden eine abschließende Entscheidung über die Verwaltungsvereinbarung bis Ende 2005 treffen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift