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Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 Abs. 1 GO NW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004.
Soll-Einnahmen
Verwaltungshaushalt 69.403.298,94
€ Summe
Soll-Einnahmen 79.235.434,41
€ + neue
Haushaltseinnahmereste 0,00
€ Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
79.060.878,46 € Soll-Ausgaben
Verwaltungshaushalt 69.159.459,48 € § 41 Abs. 3 Satz
2 GemHVO: 0,00 €) Summe
Soll-Ausgaben 77.423.638,91 € + neue
Haushaltsausgabereste 1.847.697,26
€ - Abgang alter
Haushaltsausgabereste -
210.457,71 € - Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00 € Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 79.060.878,46 € b) Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Sachverhalt: Nach §§ 59 (3) und 101 (1) GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung zu prüfen und das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Zur Durchführung dieser Prüfungsarbeiten bedient er sich des Rechnungsprüfungsamtes. In der Sitzung am 22.11.2005 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 übernommen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO NW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr dem Rat der Stadt vorschlagen, die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen und dem Bürgermeister nach § 94 (1) GO die Entlastung zu erteilen. Anlage/n: Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 vom 17.11.2005 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates der Stadt vorab zur Verfügung gestellt. |
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