Vorlage - RAT/0522/2005  

 
 
Betreff: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO NW
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, Hiltrud
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 Abs. 1 GO NW die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004.


Die Haushaltsrechnung 2004 hat folgendes Ergebnis:


Einnahmen

     Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt                                                69.403.298,94 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt                                                   9.832.135,47 €

     Summe Soll-Einnahmen                                                                     79.235.434,41 €

     + neue Haushaltseinnahmereste                                                                        0,00 €
-  Abgang alter Haushaltseinnahmereste                                                            0,00 €
-  Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                  - 174.555,95 €

     Summe bereinigte Soll-Einnahmen                                                   79.060.878,46 €

Ausgaben

     Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt                                                   69.159.459,48 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt                                                     8.264.179,43 €
(darin enthaltener Überschuss nach

     § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: 0,00 €)                             

     Summe Soll-Ausgaben                                                                       77.423.638,91 €

     + neue Haushaltsausgabereste                                                            1.847.697,26 €
       Verwaltungshaushalt                            136.469,01 €
       Vermögenshaushalt                          1.711.228,25 €                                            

     - Abgang alter Haushaltsausgabereste                                                  - 210.457,71 €
       Verwaltungshaushalt                              - 8.000,00 €
       Vermögenshaushalt                           - 202.457,71 €                                            

     - Abgang alter Kassenausgabereste                                                                   0,00 €

     Summe bereinigte Soll-Ausgaben                                                       79.060.878,46 €

Fehlbetrag                                                                                                          0,00 €

 

b)  Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach §§ 59 (3) und 101 (1) GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung zu prüfen und das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Zur Durchführung dieser Prüfungsarbeiten bedient er sich des Rechnungsprüfungsamtes. In der Sitzung am 22.11.2005 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 übernommen.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 (1) GO NW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr dem Rat der Stadt vorschlagen, die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen und dem Bürgermeister nach § 94 (1) GO die Entlastung zu erteilen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2004 vom 17.11.2005 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates der Stadt vorab zur Verfügung gestellt.