Vorlage - RAT/0525/2005  

 
 
Betreff: Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.10.2005 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die neue „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen“; sie tritt zum 01.01.2006 in Kraft.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die derzeit geltende Entgelteordnung hat sich in zahlreichen Fällen nicht bewährt. So gab es unterschiedliche Auslegungen über die Einordnung von Veranstaltungen in die bestehenden Tarife. Mehrfach konnten die Vereine die Eingruppierung ihrer Veranstaltung durch die Stadtverwaltung nicht nachvollziehen. Außerdem gab es Sonderregelungen aus vergangenen Jahren, die mit der Entgelteordnung nicht begründbar waren.

 

Der Arbeitskreis Entgelteordnung, dem Vertreter aller Fraktionen sowie die Verwaltung angehörten, hat unter Abstimmung mit den Vorsitzenden der Kulturgemeinde wie auch des Stadtsportverbandes und den Vertriebenenverbänden eine geänderte Entgelteordnung abgestimmt. Diese Entgelteordnung liegt nunmehr dem Rat zur Beschlussfassung vor.

 

Die wesentlichen Änderungen dieser Entgelteordnung sind:

-           es gibt keinen kostenfreien Tarif mehr

-           Tarif A beinhaltet die früheren Tarife 0 und A

-           Tarif B ist der Veranstaltungstarif; die Werte sind niedriger als im alten Tarif C;

            sie entsprechend dem alten Tarif B

-           Tarif C gilt nur für Sonderveranstaltungen

-           Auswärtige zahlen immer den Tarif C zzgl. 25 %

-           Die Kosten des Klavierstimmens sind zusätzlich zum Entgelt zu bezahlen.

 

Mehreinnahmen werden erwartet durch den Wegfall des Tarifs 0; alle bisher kostenfreien Veranstaltungen werden nun nach dem Niedrigtarif A abgerechnet.

Mindereinnahmen ergeben sich aus kommerziellen Veranstaltungen, die bisher nach Tarif C (alt) abgerechnet wurden, neuerdings nach Tarif B berechnet werden. Dies bedeutet eine Senkung dieser Entgelte um ein Drittel.

 

Die Entwicklung der Gesamteinnahmen bleibt abzuwarten. Der Arbeitskreis will in einem Jahr einen von der Verwaltung vorgelegten Bericht über die Einnahmenentwicklung prüfen und dann bei Bedarf Anpassungen der Entgelteordnung beraten.