Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die
neue „Entgelteordnung über die Erhebung von
privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen“; sie
tritt zum 01.01.2006 in Kraft. Sachverhalt: Die
derzeit geltende Entgelteordnung hat sich in zahlreichen Fällen nicht bewährt.
So gab es unterschiedliche Auslegungen über die Einordnung von Veranstaltungen
in die bestehenden Tarife. Mehrfach konnten die Vereine die Eingruppierung
ihrer Veranstaltung durch die Stadtverwaltung nicht nachvollziehen. Außerdem
gab es Sonderregelungen aus vergangenen Jahren, die mit der Entgelteordnung
nicht begründbar waren. Der
Arbeitskreis Entgelteordnung, dem Vertreter aller Fraktionen sowie die
Verwaltung angehörten, hat unter Abstimmung mit den Vorsitzenden der
Kulturgemeinde wie auch des Stadtsportverbandes und den Vertriebenenverbänden
eine geänderte Entgelteordnung abgestimmt. Diese Entgelteordnung liegt nunmehr
dem Rat zur Beschlussfassung vor. Die
wesentlichen Änderungen dieser Entgelteordnung sind: - es gibt keinen kostenfreien Tarif
mehr - Tarif A beinhaltet die früheren Tarife 0 und A - Tarif B ist der Veranstaltungstarif; die Werte sind niedriger als im alten Tarif C; sie entsprechend dem alten Tarif B - Tarif C gilt nur für Sonderveranstaltungen - Auswärtige zahlen immer den Tarif C zzgl. 25 % - Die Kosten des Klavierstimmens sind zusätzlich zum Entgelt zu bezahlen. Mehreinnahmen werden erwartet durch den Wegfall des Tarifs 0; alle bisher kostenfreien Veranstaltungen werden nun nach dem Niedrigtarif A abgerechnet. Mindereinnahmen ergeben sich aus kommerziellen Veranstaltungen, die bisher nach Tarif C (alt) abgerechnet wurden, neuerdings nach Tarif B berechnet werden. Dies bedeutet eine Senkung dieser Entgelte um ein Drittel. Die Entwicklung der Gesamteinnahmen bleibt abzuwarten. Der Arbeitskreis will in einem Jahr einen von der Verwaltung vorgelegten Bericht über die Einnahmenentwicklung prüfen und dann bei Bedarf Anpassungen der Entgelteordnung beraten. |
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