Vorlage - RAT/0086/2003  

 
 
Betreff: Streetwork in Wermelskirchen Vorlage wird nachgereicht
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.05.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beschlussvorlage zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit 01.03.2003 ist die Stadt Wermelskirchen Eigentümer des Wohnhauses in der Telegrafenstrasse 30.

 

Das Wohnhaus besteht aus einem Erdgeschoss von 30 qm und einem ersten und zweiten Obergeschoss von je 55 qm.

 

Das Ladenlokal wird seit 2002 für das Projekt “Innenstadt” genutzt.

 

Die zwei Räume im Hinterhaus von insgesamt 14 qm werden derzeit nicht genutzt und sollen zukünftig als Hintergrundeinrichtung für die Arbeit des Streetworkers zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Wohnung im ersten OG wird als Anlaufstelle für das Kinder- und Jugendparlament ein bis zweimal in der Woche genutzt.

 

Nachfolgend beschreibt das Konzept “Streetwork in Wermelskirchen” die Arbeitsweise und die Notwendigkeit der Hintergrundeinrichtung.

 

Die Notwohnung für junge Volljährige ist aus Sicht des Jugendamtes eine notwendige Einrichtung und ist hier perspektivisch beschrieben, da noch keine geeignete Wohnung zur Verfügung steht.

 

 

 


 

 

“Streetwork in Wermelskirchen”

 

 

Standortbestimmung

April 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadt Wermelskirchen

 

Amt 51/Jugend

Fachbereich Streetwork

Bearbeitet von Michael Haaser

 

 


 

 

INHALT

 

 

1.      Einleitung

 

2.      Gesetzliche Grundlagen von Streetwork

 

3.      Selbstverständnis von Streetwork

3.1       Arbeitsinhalte

3.2       Arbeitsprinzipien

 

4.      Der Arbeitsansatz

4.1       Die Geh- Struktur

4.2              Vertrauensvolle Beziehungen

4.3       Ganzheitliche unbürokratische Hilfen

4.4       Perspektivwechsel

4.5       Integration statt Ausstieg

4.6       Szeneinteressenvertretung

 

5.      Streetwork in Wermelskirchen

5.1       Arbeitsfelder und Stellenaufteilung im Bereich Streetwork

5.2.      Handlungskonzepte und Arbeitsinhalte

5.2.1    Aufsuchende Arbeit

5.2.2        Kooperation mit der Jugendinitiative Wermelskirchen e. V.

5.2.3    Jugendberufshilfe

5.2.4    Beschäftigungs-Förderungs-Koordination

5.3       Die Zielgruppe

5.4       Die Ziele

5.4.1    Erweiterung individueller Kompetenzen zur Lebensbewältigung

5.4.2    Stärkung positiver Gruppenstrukturen

5.4.3    Abbau von Benachteiligungen und Eröffnung von Lebensräumen

 

6.       Notwendigkeit einer streetworkeigenen Hintergrundeinrichtung

6.1       Entwicklung/Standortbestimmung Streetwork bis heute

6.2       Aktueller Handlungsbedarf

6.3       Anlaufstelle im städtischen Gebäude der Telegrafenstraße 30

6.4              Notwohnung

6.4.1        Rahmenbedingungen

6.4.2        Zielgruppen

6.4.3        Ziel

6.4.4        Betreuung

6.4.5        Aufnahmekriterien

 


1.      Einleitung

 

Nach den fachlichen Standards für Streetwork/mobile Jugendarbeit, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/mobile Jugendarbeit im Herbst 1998 herausgegeben worden sind, ist Streetwork als eigenständiger Arbeitsansatz professioneller Sozialarbeit zu verstehen. Adressaten sind Jugendliche und junge Erwachsene für die die “Straße” ein zentraler Sozialisations- und Lebenspunkt ist. Da diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Regel von anderen sozialpädagogischen Angeboten nicht mehr erreicht werden, begeben sich Streetwork/mobile Jugendarbeit zu deren informellen Treffpunkten.

Streetwork (Straßensozialarbeit) versucht, ohne aufdringlich zu sein, das Vertrauen zu ihren Adressaten durch das Erbringen nützlicher Dienstleistungen zu gewinnen. Ist Streetwork bekannt geworden und hat sich als vertrauensvoll und hilfreich (= nützlich) erwiesen, wird sie von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gern in Anspruch genommen. Insofern ist Streetwork ein erfolgreicher Arbeitsansatz.

Streetwork orientiert sich an den Lebenswelten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auf der Grundlage gleichberechtigter Beziehungen (auf der Strasse gibt es keine Definitionsmacht für Streetwork) versucht sie die Lebenswelten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (wenn möglich mit ihnen gemeinsam) lebenswerter zu gestalten und/oder Alternativen aufzuzeigen, welche ein mindergefährdendes Zurechtkommen im Sozialisationsort Straße ermöglicht.

Streetwork macht eigene Beratungsangebote und vermittelt Zugänge zu bestehenden anderen, für die Adressaten nützlichen Angeboten und Dienstleistungen. Wo diese fehlen, unternimmt sie Schritte zu deren Instituierung.

Die Eigenständigkeit des Arbeitsansatzes Streetwork läßt sich aus dem Zusammenhang von Arbeitsinhalten (Tätigkeitsmerkmale) und Arbeitsprinzipien (Qualitätsmerkmale) erklären. Somit ergibt sich auch keine Konkurrenzsituation zu anderen Ansätzen in der Sozialarbeit.

 

 

 

2.      Gesetzliche Grundlagen von Streetwork

 

Die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsansatz von Streetwork sind entsprechend folgender Arbeitsbereiche zu unterscheiden:

·         unmittelbar sozialpädagogische Leistungsangebote

·         mittelbar infrastrukturelle Tätigkeiten

·         Querschnittsfunktionen bzw. –tätigkeiten

Der komplexe und ganzheitliche Ansatz von Streetwork ist über die §§ 1, 11 und 13 KJHG und § 72 BSHG zu begründen.

 

 

 

3.      Selbstverständnis von Streetwork

 

3.1       Arbeitsinhalte

·         Streetwork ist Sozialarbeit auf der Strasse

·         Streetwork ist Interessenvertretung unserer Adressaten (Zielgruppen)

·         Streetwork ist zielgruppen-, problemlagen- und arbeitsfeldübergreifend

·         Streetwork ist Vielfalt von Methodik und Handlungsarten der Sozialarbeiter

·         Streetwork unterteilt sich in klientenbezogene soziale Hilfsangebote sowie infrastrukturelle Tätigkeit und übernimmt Querschnittsfunktionen von Sozialarbeit etc.

 

3.2       Arbeitsprinzipien

·         Zielgerichtetes Aufsuchen (Geh-Struktur)

·         Lebenswelt bzw. Alltagsorientierung

·         Niedrigschwelligkeit

·         Akzeptierende Haltung

·         Freiwilligkeit und Parteilichkeit

·         Vertraulichkeit und Transparenz

·         Ganzheitlichkeit

·         Fachpolitische Abgrenzung gegen sicherheits-/ordnungspolitische Instrumentalisierung

 

 

 

4.      Der Arbeitsansatz

 

4.1       Die Geh- Struktur

Streetwork ist aufsuchende Arbeit in der Lebenswelt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das heißt nicht nur die Kontaktaufnahme mit den Zielgruppen an den informellen Treffpunkten in Wermelskirchen sondern auch das Miterleben und Kennenlernen dieses sozialen Raumes. Streetwork begibt sich dabei als Gast auf die Straße und akzeptiert die dort geltenden Grenzen und Regeln. Diese Geh-Struktur trägt dazu bei Schwellenängste abzubauen und dauerhafte belastbare Beziehungen aufzubauen, ohne die eine begleitende und betreuende Beratungsarbeit nicht möglich ist.

 

 

4.2       Vertrauensvolle Beziehungen

Streetwork ist Beziehungsarbeit. Vertrauensvolle belastbare Beziehungen zwischen Jugendlichen und Streetwork stellen die Grundlage für eine ganzheitliche Einzelhilfe und Unterstützung dar. Da besonders bei den Jugendlichen Enttäuschungen in der Beziehung mit Erwachsenen vorliegen, ist es Ziel von Streetwork, den Jugendlichen dauerhafte verläßliche Beziehungsangebote zu machen, die sie auch in Krisensituationen annehmen können.

Der Aufbau der vertrauensvollen Beziehung ist das Kernstück der Arbeit mit der Zielgruppe. Die Betroffenen haben aufgrund ihrer schlechten Erfahrungen ein hohes Maß an Mißtrauen gegenüber der Erwachsenenwelt und den damit verbundenen Institutionen. Grundvoraussetzungen hierfür sind Akzeptanz, Freiwilligkeit und Verschwiegenheit. Dies schließt eine Zuführung von Jugendlichen z.B. durch Polizei- und Gerichtsauflagen sowie eine personenbezogene Aktenführung aus. Eine akzeptierende Grundhaltung gegenüber der Betroffenen ist die Basis auf der sich Vertrauen bilden kann. Akzeptanz und Parteilichkeit bedeutet nicht alles, was die Jugendlichen und jungen Erwachsenen machen bedingungslos gutzuheißen, es bedeutet vielmehr ihre Lebensstile und Sichtweisen zu akzeptieren, keinen Veränderungsanspruch zu stellen und sich für die Belange der Jugendlichen einzusetzen. Dazu gehört auch, Verhaltensweisen, Pläne und Ideen der Betroffenen nicht zu bewerten, sondern den Jugendlichen in nicht direktiver Gesprächsführung dazu zu verhelfen, eine eigene Einschätzung und persönliche Bewertung zu gewinnen. Daher ist es auch selbstverständlich, nichts über den Betroffenen hinweg zu entscheiden oder zu unternehmen. Denn nur wenn die Betroffenen anfangen können sich zu akzeptieren, sich angenommen und zu Hause zu fühlen, können sie auch beginnen, Verhaltensweisen zu überprüfen und ggf. zu revidieren und neue Wege auszuprobieren. Unverzichtbar ist dabei, dem Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Zeit zu lassen, die er braucht. Streetwork drängt nicht, sondern macht Angebote und zieht sich ggf. auch wieder zurück. Streetwork orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Hilfewünschen, stellt keine Vorbedingungen und keinen Anspruch an Verhaltensänderungen.

 

 

4.3       Ganzheitliche unbürokratische Hilfen

Das Angebot von Streetwork ist niederschwellig, d.h. es wird an den Grundbedürfnissen der Betroffenen angesetzt und es bedarf keinerlei Voraussetzungen des Zugangs. Die Angebote von Streetwork dienen zunächst der Stabilisierung in Krisen- und Notsituationen. Wieviel und welche Hilfe der Betroffene annimmt, entscheidet er oder sie selbst. Die angebotene Hilfe hat dabei ganzheitlichen Charakter, d.h. der oder die Betroffenen können mit der Gesamtheit ihrer Problemlagen kommen und finden einen “Universalansprechpartner” und nicht nur für einzelne Problembereiche. Ggf. und nur auf Wunsch des Betroffenen wird evtl. weitervermittelt. Häufig wird hierbei von den Betroffenen eine weitere Begleitung durch Streetwork gewünscht. Dabei soll diese Einzelhilfe nicht dazu führen, das der Jugendliche in einer hilflosen Position verharrt, vielmehr wird Unterstützung geboten, die es dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ermöglichen, die Veränderung seiner Lebenssituation, z.B. den nächsten Schritt zum Sozialamt oder das nächste Telefonat, selbst in Angriff zu nehmen. Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung von Eigenverantwortung stehen im Vordergrund.

 

 

4.4       Perspektivwechsel

Da in der Geschichte der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bisher meistens deren Schwächen im Mittelpunkt standen, setzt sich Streetwork zum Ziel an den bestehenden Stärken – also an den Ressourcen – anzusetzen und diese zu fördern. Im Blickfeld stehen demnach nicht nur die Schwächen der Person sondern der ganze Mensch. Auf Wunsch des Betroffenen wird sein soziales Setting oder sein Lebensumfeld mit einbezogen. Dieses geschieht unter dem Gesichtspunkt, dass er nicht als hilfloses Opfer gesehen, sondern als handelndes Subjekt anerkannt wird, der Gründe für seine Verhaltensweisen hat.  Die SieJugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten die Stellung eines autonomen Partners und werden dementsprechend behandelt. Sie werden grundsätzlich als kompetent betrachtet, was ihr Leben und ihre Aussagen betrifft.

 

 

4.5       Integration statt Ausstieg

Eine oft an Streetwork gestellte Erwartung oder Forderung ist, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Szene und von den jugendgefährdenden Orten weg zu bringen, bzw. bestimmte innerstädtische Zonen (z.B. Karl-Leverkus-Str., Eifgen-Park) von nicht erwünschten Personengruppen freizuhalten. Streetwork ist jedoch kein Ordnungssystem, das Jugendliche von bestimmten Orten fernhält, sondern orientiert sich an den Problemlagen und Bedürfnissen der Betroffenen. Letztendlich ist es Ziel von Streetwork, zusammen mit den Betroffenen individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln, die für sie lebbar sind. Eine Herauslösung aus der Szene kann dabei eine mögliche Perspektive sein – muß aber nicht und ist schon gar nicht Voraussetzung. Letztendlich ist es absurd, von den Ausgegrenzten zu fordern, aus der Straßenszene - als der einzigen Welt, in der sie Integration erfahren - auch noch auszusteigen. Dort haben sie eine Lebenswelt gefunden, die teilweise Solidarität und Unterstützung bietet. Die Stärkung positiver Gruppenstrukturen, solidarische helfende Strukturen in diesen Gruppen stehen insbesondere bei Projekten und Freizeitangeboten im Vordergrund.

 

 

4.6       Szeneinteressenvertretung

Bei der Zielgruppe handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene, die von politischer und gesellschaftlicher Mitbestimmung weitgehend sich selbst ausgrenzen, oft bedingt durch vielfältige negative Erfahrungen zum Teil in der eigenen Familie. Aufgabe von Streetwork ist es daher, bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Anliegen zu unterstützen. Dabei werden sie nicht bevormundet, vielmehr setzt Streetwork sich gemäß einer “Anwaltschaft” mit den Jugendlichen zusammen für ihre Bedürfnisse ein. Um die Lebensbedingungen der Jugendszene strukturell zu verbessern, arbeitet Streetwork unter anderem in Arbeitskreisen darauf hin VerbesserungenFortschritte zu erzielen.

 

 

 

5.      Streetwork in Wermelskirchen

 

5.1       Arbeitsfelder und Stellenaufteilung im Bereich Streetwork

Seit Mitte April 1998 ist der Bereich Streetwork in Wermelskirchen mit 1,5 Stellen besetzt.

Zu der aufsuchenden Arbeit wurde in Kooperation mit der Jugendinitiative Wermelskirchen e.V. ein Kontakt-Café konzipiert und ins Leben gerufen.

Es wurde die stadtteilorientierte Kinder- und Jugendarbeit im Braunsberg aufgebaut, die inzwischen durch eine eigenständige Fachkraft übernommen worden ist.

Weiterhin wurde die Jugendberufshilfe und die Beschäftigungs-Förderungs-Koordination als ein neuer Teilbereich in Streetwork aufgenommen.

Ab Sommer 2003 soll das Hilfsangebot von Streetwork mit einer Notwohnung (siehe Punkt 6.4) zur vorübergehenden Unterbringung junger Erwachsener, die von Obdachlosigkeit bedroht, oder bereits betroffen sind, ergänzt werden.

Desweiteren ist eine streetworkeigene Hintergrundeinrichtung in Form einer unabhängigen Anlaufstelle geplant (siehe Punkt 6.3).

 

 

Die Stundenaufteilung in Bereich Streetwork soll sich zukünftig wie folgt darstellen:

 


 


 

 

5.2.      Handlungskonzepte und Arbeitsinhalte

Beratung und Begleitung erfolgen in der Regel während des offenen Angebotes im Kontaktcafé, im Streetwork-Büro oder auch spontan an den jeweiligen Treffpunkten.

Das Angebot der Einzelfallhilfe wird von den jungen Menschen unterschiedlich intensiv genutzt. Schwerpunktthemen sind hierbei:

·         Beratung und Unterstützung im Bereich Arbeit, Job, und Ausbildung

·         Finanzielle Absicherung (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, etc.)

·         Begleitung und Beratung bei Behördengängen

·         Unterstützung bei Problemen mit Behörden und Ämtern

·         Beratung bei Wohnungslosigkeit

·         Unterstützung bei Wohnungssuche

·         Beratung bei psychosozialen Problemen im Umfeld des Klienten

·         Information, Beratung und Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen

·         Beratung und Begleitung bei Straffälligkeit

·         Beratung bei Suchtproblematik

·         Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Krankenhaus, Psychiatrie oder Suchtstation

·         Niedrigschwellige Hilfen zur Grundversorgung (ärztliche Versorgung, Notunterkunft, hygienische Versorgung, etc.)

 

 

 

5.2.1    Aufsuchende Arbeit

Kennzeichnend für die Straßensozialarbeit ist das Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene “vor Ort”, -d. h. unmittelbar und direkt an den informellen Treffpunkten in Wermelskirchen (z.B. Eifgen-Park, Spielplätze, Bahnhof), wo sich diese bevorzugt aufhalten. Dabei orientiert sich der aufsuchende Anteil der Arbeit, an den jeweiligen, periodisch wechselnden Treffpunkten von jungen Menschen in Wermelskirchen.

An manchen dieser Plätze in Wermelskirchen entsteht das Problem, dass sich ein Teil der Bevölkerung nicht wohl, oder sogar unsicher fühlt. Auch wenn die Gründe hierfür in nicht unerheblichem Maße mit subjektivem Gewaltempfinden und vor allem mit stabilen Stigmatisierungsmustern zu tun haben, müssen diese Ängste ernstgenommen werden. Verstärkt wird das Unbehagen durch periodische Einverleibung von öffentlichem Raum (besonders Spielplätze und Parkanlagen) in den Sommermonaten. Hier hat Streetwork in der Vergangenheit Spannungen abgefedert, Interessenskonflikte entschärft und Eskalationen verhindert. Durch Präsenz und Einwirkung auf der einen Seite sowie im Gespräch mit Anwohnern auf der anderen Seite, gelingt es Streetwork zunehmend Fronten abzubauen, und Zugänge zu ermöglichen. Ziel ist es, den betroffenen jungen Menschen Wege aufzuzeigen, das vorhandene Hilfesystem sinnvoll zu nutzen. Streetwork begleitet diese Menschen, und versucht gemeinsam realistische Perspektiven zu entwickeln. Positive Unterstützung in kleinen Schritten, auch bei Rückschlägen, sowie ein respektvoller Umgang miteinander, bieten die Möglichkeit einer nachhaltigen Veränderung der Lebenssituation.

 

5.2.2    Kooperation mit der Jugendinitiative Wermelskirchen e. V.

Seit Sommer 1998 besteht das Kontakt-Café, welches in Zusammenarbeit mit der Jugendinitiative Wermelskirchen e.V. geführt wird. Das ein mal wöchentlich in den Räumen der Jugendinitiative Wermelskirchen stattfindende “Café Bahndamm” wird von dem Streetworker geführt und betreut sowie von einer Mitarbeiterin der Jugendinitiative unterstützt.

Da ein Teil der Zielgruppe mehr oder weniger regelmäßig den Bahndamm besuchen und sich mit diesem identifizieren, war er als erste Anlaufstelle für ein Kontakt-Café prädestiniert, und das Café wird bis heute sehr gut angenommen (zwischen 10 und 25 Besucher), dabei ist der Anteil der weiblichen und männlichen Besucher ausgewogen. Das Angebot beinhaltet neben der Möglichkeit eine warme Mahlzeit zu zubereiten, ein offenes Freizeitangebot von Kickern über Billard, bis hin zu besonderen Tagesaktionen oder, 2002 erstmalig, ein Segelprojekt für die Besucher des Cafés.

 

5.2.3    Jugendberufshilfe

Zu den klientenzentrierten Aufgaben der Jugendberufshilfe gehört die Beratung und ganzheitliche Begleitung von Jugendlichen im Übergang von Schule zu Beruf, die zum größten Teil in problematischen Lebenszusammenhängen stehen und deren Schulabschluß und/oder die Aufnahme eines normalen Ausbildungsverhältnisses gefährdet ist. Die Jugendberufshilfe arbeitet in erster Linie aufsuchendunter anderem an den Schulen mit unterschiedlichen Angeboten zu den Themen Perspektivfindung, Schulmüdigkeit, Bewerbung u.a..

Zu den nicht-klientenzentrierten Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern des Jugendberufshilfesektors, wie z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Anbietern von Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und Qualifizierung. Wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Organisation und Durchführung der Trägerkonferenz Jugendarbeitslosigkeit, sowie die Erstellung der Broschüre “Überblick”.

 

5.2.4    Beschäftigungs-Förderungs-Koordination

Die Koordination für die Qualifizierungs-ABM im Bereich Garten-/Landschaftsbau und Bauhelfer der Alpha e.V. liegt gleichfalls in der Verantwortung des Jugendamtes Bereich Streetwork. Die Maßnahme die sich an arbeitslose, nicht ausbildungsfähige Jugendliche richtet, wird durch das Arbeitsamt finanziert und mit städtischen Mitteln gefördert. Bis April 2003 wurde sie jährlich mit jeweils 12 Teilnehmern und zwei Anleitern durchgeführt. Im September 2003 wird eine Anschlußmaßnahme beginnen, jedoch nur noch mit sechs Teilnehmern und einem Anleiter im Bereich Garten-/Landschaftsbau.

 

 

 

 

 

5.3       Die Zielgruppe

Streetwork ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich an informellen Treffpunkten (oder auch im Jugendzentrum der Jugendinitiative Wermelskirchen e.V.) regelmäßig treffen, und die von den herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe oft nicht bzw. nicht mehr erreicht werden, oder aufgrund ihrer nicht akzeptierten Verhaltensweisen von diesen Angeboten ausgegrenzt sind. Dabei geht es in erster Linie um Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne des KJHG (vgl. KJHG § 7 Abs. 1). Die Altersspanne reicht dabei von ca. 12 – 27 Jahren. Der Schwerpunkt liegt allerdings deutlich bei den 16- 25 Jährigen. Für viele von ihnen sind diese Treffpunkte zum zentralen Lebensmittelpunkt geworden.

Die sozialen Problemlagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind sehr vielschichtig, jedoch ist fast allen gemeinsam, dass meist massive Störungen und Probleme im Elternhaus vorliegen oder vorgelegen haben. Diese Probleme haben einige Jugendliche dazu gebracht oder gezwungen die Familie zu verlassen. Sexueller Mißbrauch, massive körperliche und psychische Gewalt, Kontrolle, und starke Einschränkungen, aber auch völlige Vernachlässigung sind typische Erfahrungen.

Hinzu kommen – bedingt durch einen gesellschaftlichen Strukturwandel – allgemeine soziale Problemlagen, wie die bisher ersatzlose Auflösung sozialer Bindungskräfte und Orientierungsmerkmale sowie zeitliche Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und Normverletzungen.

Das hat vor allem in psychischer Hinsicht für die Betroffenen gravierende Folgen. Einerseits haben sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen teilweise aus destruktiven Strukturen befreit und daraus Stärke und Selbstbewußtsein gewonnen, andererseits machen sie weiterhin die schmerzvolle Erfahrung “unerwünscht” und überflüssig zu sein. Je mehr sie sich in das Leben auf der “Straße” mit seiner spezifischen Dynamik integrieren, desto schwieriger wird es Alternativen zu entwickeln. Wird andererseits “Normalität” zum angestrebten Orientierungsmuster, so machen sie immer wieder die Erfahrung als ”nicht normal” eingestuft und abgestempelt zu werden. Jeder gescheiterte Versuch der Integration in die Gesellschaft zerstört Hoffnung und nagt am Selbstbewußtsein.

Streetwork greift Schul-, Wohn- und Arbeitsprobleme auf und wendet sich an Personen, Cliquen und Szenen, die als sozial benachteiligt bereits stigmatisiert oder kriminalisiert gelten sowie keine intakten Familien haben und oft unter kulturellen Identitätsproblemen leiden. Diese meiden entweder aus freier Entscheidung, Interesselosigkeit, oder aufgrund direkter oder indirekter Ausgrenzung bestehende einrichtungsbezogene Angebote punktuell oder ganz. Gerade deshalb muß das Kontakt- und Hilfsangebot niederschwellig sein. Zugangsmöglichkeiten und Erreichbarkeit des Hilfsangebotes müssen den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Zielgruppe entsprechen und von diesen ohne Vorbedingungen und Vorleistung in Anspruch genommen werden können. Transparentes Handeln, d.h. Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit dem Klientel ist Arbeitsvoraussetzung.

 

 

5.4       Die Ziele

Zu Beginn steht immer die Kontaktaufnahme und Abbau von Schwellenängsten. Da sich ein Teil der Zielgruppe vor allem auch dadurch auszeichnet, dass sie den Kontakt zum Hilfesystem meist aufgrund negativer Erfahrungen und Enttäuschungen abgebrochen hat, sind sie nicht mehr bereit Hilfeeinrichtungen anzunehmen, haben Ängste entwickelt und meiden die für sie originär zuständigen Stellen, wie z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Drogenberatungsstelle, andere Beratungsstellen, oder Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie haben das Vertrauen in sozialpädagogische Hilfen verloren. Ziel von Streetwork ist es diesen Kontakt wieder herzustellen. Das bedeutet für Streetwork im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, von sich aus Kontakt zu den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen und Ängste bei der Inanspruchnahme von Hilfen abzubauen.

 

5.4.1    Erweiterung individueller Kompetenzen zur Lebensbewältigung

Die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Zielgruppe haben bereits auf unterschiedlichste Art und Weise versucht, ihre schwierige Lebenssituation zu bewältigen. Verschiedene Überlebensstrategien sind entwickelt worden, die als wirkliche Kompetenz angesehen werden, teilweise aber auch für ihr Weiterleben hinderlich oder sogar gefährlich sind (wie z. B. massiver Drogenkonsum). Demnach ist ein weiteres Ziel von Streetwork, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein breiteres Handlungsspektrum an Bewältigungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu eröffnen. Das bedeutet einerseits, das Erschließen von personellen, sozialen und finanziellen Ressourcen, andererseits aber auch die Eröffnung von individuellen Wahlmöglichkeiten. Im Vordergrund steht dabei der jeweilige Jugendliche oder junge Erwachsene mit seiner individuellen Geschichte und seinen persönlichen Bedürfnissen und Zukunftsplänen. Es geht nicht darum, den Betroffenen möglichst an das Schema einer gängigen “Normalbiografie” anzupassen, sondern mit ihnen gemeinsam individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln, die für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen annehmbar und vor allem erreichbar sind. Stärkung des Selbstbewußtseins und Selbstbestimmung der Betroffenen sowie die Förderung ihrer Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Sinne des § 1 KJHG ist dabei das Ziel.

 

5.4.2    Stärkung positiver Gruppenstrukturen

Streetwork versucht ausdrücklich nicht Szenen und Treffpunkte aufzulösen oder einzelne Jugendliche aus ihren Milieus herauszuholen, es geht vielmehr darum, den Einzelnen in seinem Lebensumfeld zu stabilisieren und dazu gehört, dass EinbeziehungEinbeziehen seiner sozialen “Settings” und der dort potenziell verfügbaren Ressourcen. Positive Gruppenstrukturen sollen gestärkt und sozialräumliche Lebensbedingungen verbessert werden. Das bedeutet, Gruppen zu stabilisieren und die dort vorhandenen Kompetenzen und Handlungspotenziale zu mobilisieren.

 

5.4.3    Abbau von Benachteiligungen und Eröffnung von Lebensräumen

Da es sich bei der Zielgruppe meistens um ausgegrenzte Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen handelt, die von Benachteiligungen betroffen sind, ist ein weiteres Ziel diese Benachteiligungen abzubauen und gleichzeitig Lebensräume zu erhalten bzw. neu zu erschließen. Das bezieht sich sowohl auf räumliche Bereiche, wie informelle Treffpunkte z.B. in Parks oder der Innenstadt, die als Aufenthaltsorte erhalten bleiben sollen, als auch die Bereitstellung neuer Treffpunktmöglichkeiten für Gruppen wie z.B. die geplante streetworkeigene Anlaufstelle oder die Wohnraumversorgung als Möglichkeit weiterer informeller Treffpunkte. Damit soll die direkte Benachteiligung reduziert und die soziale Integration gefördert werden. Damit einher geht die Zielsetzung, Stigmatisierung und Diskriminierung der Zielgruppe aufzudecken, zu benennen und abzubauen.

 

 

 

6.   Notwendigkeit einer streetworkeigenen Hintergrundeinrichtung

 

6.1       Entwicklung/Standortbestimmung Streetwork bis heute

Die Erfahrungen aus dem Streetworkbereich seit 1998 zeigen, dass der bisherige Arbeitsansatz und das damit verbundene Angebot an die jungen Menschen bedarfsorientiert ist und von Teilen der Zielgruppe positiv angenommen worden ist. Weiterhin wurde im Bereich der Vermittlung zwischen den verschiedenen Einrichtungen, den betroffenen jungen Menschen und anderen Stellen (z.B. Drogenberatung, Polizei) oder auch Privatpersonen (z.B. Anwohner), vielfach eine Annäherung, undbeziehungsweise mehr Verständnis und Respekt demfür das Gegenüber erreicht.

Es ist festzustellen, dass der bisher gegangene Weg von Streetwork in Wermelskirchen in die richtige Richtung geht, - die Erfolge und die Rückmeldungen von den im Prozeß mit beteiligten Institutionen (Drogen- und andere Beratungsstellen, Ämter, etc.) bestätigen dies.

 

 

6.2       Aktueller Handlungsbedarf

Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil der Zielgruppe immer noch nicht adäquat erreicht. Aus Sicht der Straßensozialarbeit wird zunehmend deutlich, dass sich die Probleme, sowohl der Zielgruppen an sich, als auch der indirekt betroffenen Bevölkerung verschärfen, erkennbar am immer häufigeren Einsatz von Streetwork als Vermittler. Oftmals können aber gerade diese Personen nicht an das Kontakt-Café angebunden werden, weil sie keinen Kontakt zur der Jugendinitiative Wermelskirchen e.V. wollen, da die Einrichtung an sich schon durch ihre linkspolitische und szeneorientierte Ausrichtung selektiert. Erschwerend kommt hinzu, dass das Café den Besuchern nur an einem Tag in der Woche zur Verfügung steht.

Weitere Adressaten, z.B. Migranten und Aussiedler, werden ebenfalls nicht über das Kontakt-Café erreicht. Alternativ dazu bleibt diesen Menschen nur der Kontakt zu Streetwork über die Straße, oder über das Streetwork-Büro im Brückenweg. Der Kontakt über die Straße ist jedoch nur als Anfangskontakt, oder als Möglichkeit der Kontakthaltung nutzbar, eignet sich jedoch nicht, um intensivere Beratung oder Begleitung weiterzuführen. Auch das Büro im Brückenweg ist nur bedingt geeignet, da es zum einen in unmittelbarer Nachbarschaft der Polizei, zum anderen in einer Wohnung mit weiteren Büros des Jugendamtes, eingerichtet ist. Für manche Personen der Zielgruppe sind das schon Faktoren, die für sie eine Schwelle darstellen, die sie nicht in Lage sind, zu überschreiten.

Damit auch dieser Teil der Zielgruppe erreicht werden kann, ist eine unabhängige eigene Hintergrundeinrichtung als Anlaufstelle erforderlich.

 

 

6.3              Anlaufstelle im städtischen Gebäude der Telegrafenstraße 30

 

Wenn Streetwork seinem Auftrag gemäß junge Menschen, die von den originären Hilfeeinrichtungen nicht erreicht werden, betreuen, und die damit verbundenen Problemerscheinungen im Stadtgebiet lösen soll, so ist eine unabhängige, eigene Hintergrundeinrichtung unumgänglich. Eine Anlaufstelle, wie in der Telegrafenstraße 30 geplant, mit einer Ausstattung von bestimmten Hygiene- und Rückzugsmöglichkeiten, wie z.B. Naßzelle, Kochmöglichkeit, und einem Raum um sich ungezwungen in angemessener Atmosphäre zurückziehen zu können, wäre eine Möglichkeit, eine weiterführende Begleitung zu gewährleisten. Auch könnte eine höhere Kontinuität der Kontakte durch häufigere und regelmäßige Öffnungszeiten erreicht werden. Denkbar wäre hier eine Erreichbarkeit von 2-4 Stunden an 2-5 Tagen in der Woche.

 

 

6.4              Notwohnung des Jugendamtes für junge Volljährige

 

Die Problematik der Obdachlosigkeit von jungen Erwachsenen wurde von den Teilnehmern der Trägerkonferenz Jugendarbeitslosigkeit in der Vergangenheit mehrmals thematisiert. Es wurde der Wunsch an das Jugendamt herangetragen, sich mit dieser Problematik  anzunehmen und eine möglichst unbürokratische Unterbringungsmöglichkeit für junge Volljährige in Krisensituationen aufzuzeigen.

 

In der Praxis des Bereiches Bezirkssozialarbeit und Streetwork treten verstärkt junge

Erwachsene an die zuständigen Mitarbeiter heran und bitten um kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit, da die Familiensituation einen Verbleib in der Familie nicht mehr ermöglicht. Oft gelingt es den zusändigen Sozialarbeitern durch intensive Beratungsprozesse, die Situation mit den jungen Erwachsenen und der Familie wieder soweit zu klären, dass ein Verbleib in der Familie möglich ist. Es treten aber auch Situationen auf, die eine sofortige Unterbringung von seiten des Jugendamtes nötig machen.

 

Bisher konnten von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Volljährige nur über § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in den städtischen Notunterkünften, oder in kostenintensiven Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Dies hatte jedoch im Fall der städtischen Notunterkunft eine entwicklungshemmende Wirkung und Stigmatisierung der jungen Erwachsenen zur Folge, bedingt durch das soziale Umfeld, welches in diesen Notunterkünften vorherrscht.

 

Die Teilnehmer der Trägerkonferenz Jugendarbeitslosigkeit vom 2. Juli 2001 und der daraus entstandenen Arbeitsgruppe, die sich am 24.10.2001 mit diesem Thema beschäftigt hatte, brachten zum Ausdruck, dass die alltägliche Praxis der Jugendberufshilfe, des Bereichs Streetwork und anderer Institutionen und Träger, die Anlaufstelle für junge Erwachsene sind, deutlich den Bedarf einer kurzfristigen unbürokratischen Unterbringungsmöglichkeit für junge Volljährige in Krisensituationen zeigt.

 

1.6.4.1Rahmenbedingungen

1.1Räumlichkeiten

Die Wohnung sollte so möbliert und mit Haushaltsgegenständen ausgestattet, dass zwei junge Volljährige gleichzeitig untergebracht werden können. Auch Bettwäsche, Handtücher etc. werden vom Jugendamt zur Verfügung gestellt.

 

 

1.2Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur Aufnahme in das Projekt ergeben sich insbesondere aus §§13, 41 KJHG und §14 OBG. 

 

 

1.3Zuständigkeit

In der Regel sind die Mitarbeiter des Bereiches Streetwork für die Belegung der Notwohnung zuständig. Sollte jedoch eine Hilfe nach §41 KJHG eingeleitet werden, bleibt die Zuständigkeit bei dem vorher verantwortlichen Sozialarbeiter.

 

 

 

 

2.6.4.2Zielgruppe

 

Das Angebot richtet sich an junge Volljährige im Alter von 18 bis in der Regel 21 Jahre, die in ihrem bisherigen Lebensraum nicht verbleiben können, da sie aufgrund massiver familiärer Schwierigkeiten das Elternhaus dringend verlassen müssen oder bereits obdachlos sind. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ggf. mit sozialpädagogischer Unterstützung in eine selbst bestimmte Lebensführung übergehen zu können.

 

 

3.6.4.3 Ziel

 

Über abgesicherten Wohnraum zu verfügenist Primärbedürfnis eines jeden Menschen. Sollte dies einem jungen Menschen durch eine akute Notsituation nicht möglich sein, ist es Ziel des Jugendamtes, mit dem Angebot der Notwohnung diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen. Dieser abgesicherte Wohnraum ist notwendige Grundlage, um sich stabilisieren, neu orientieren und realistische Lebensperspektiven, v.a. im Hinblick auf Ausbildung und/oder Beruf und die weitere Wohnform, entwickeln zu können. Die Unterbringung in der Notwohnung dient als Übergangslösung für den jungen Volljährigen und kann i. d. R. bis zu drei bisoder vier Monate in Anspruch genommen werden. Sie bietet Sicherheit und Unterstützung, so dass die akute Krisensituation bewältigt werden kann und der Verselbständigungsprozess günstig beeinflusst wird.

 

 

4.6.4.4Betreuung

 

Die Betreuung durch den/die zuständige(n) Mitarbeiter(in) des Jugendamtes (vgl. 1.3) erfolgt niederschwellig. Je nach Problemlage sollten zur Beseitigung der Notsituation mit dem/der jungen Volljährigen kurzfristige Handlungsstrategien entwickelt werden im Hinblick auf Wohnung, Schule/Ausbildung/Beruf, Konfliktlösung im Elternhaus, finanzielle Situation. Ist darüber hinaus weitere Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen nach §41 KJHG notwendig, so muss diese Unterstützung von externen Anbietern eingekauft werden.

Generell sollte ein unbürokratisches und schnelles Handeln der pädagogischen Fachkräfte möglich und eine Vernetzung mit anderen involvierten Trägern und sonstigen Organisationen, wie z.B. Arbeitsamt, Suchtberatung, Schulen etc. gegeben sein.

 

 

5.6.4.5Aufnahmekriterien / Bedingungen für den Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Jugendamt

 

Voraussetzung für eine Aufnahme in der Notwohnung ist ein Gespräch mit dem/der zuständigen Mitarbeiter(in) des Jugendamtes in Absprache mit dem Bereich Streetwork. Die jungen Volljährigen müssen

Ø      eine tatsächliche Veränderung ihrer Lebenssituation oder Problemlage anstreben und eine aktive Selbstbeteiligung erkennen lassen

Ø      die bestehende Hausordnung akzeptieren und sich verpflichten, diese einzuhalten

Ø      bereit sein, in einer Wohngemeinschaft zu leben und mitzuarbeiten.

 

Außerdem muß die Örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes Wermelskirchen über den § 86a KJHG gegeben sein.

 

Die Gebühr für die Unterbringung soll auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 erfolgen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift