Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen,
Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006
in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes fest. Der Rat der
Stadt beschließt, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) in Höhe von
81.550 € gem. Planung und darüber hinaus bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der
Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesGemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird
die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform
geführt. Nach der Betriebssatzung führt
der Eigenbetrieb den Namen: “Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”. Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den
Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen
besteht: - Erfolgsplan - Vermögensplan - Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) In Artikel 16 des Gesetzes zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF
Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) wurde die Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) neu gefasst. Gem. § 27 EigVO NRW ist für
die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auch die
Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung zulässig. Mit dieser
Vorschrift können Eigenbetriebe nach den Grundsätzen des NKF geführt werden.
Nach § 19 Abs. 1 EigVO NRW muss die Buchführung des Eigenbetriebes den
handelsrechtlichen Grundsätzen oder den für das Neue Kommunale Finanzmanagement
geltenden Grundsätzen entsprechen. Der Städtische Abwasserbetrieb wird seine
Buchführung ab dem 01.01.2006 nach den Grundsätzen des NKF führen. Eine
Buchführung nach den handelsrechtlichen Grundsätzen macht insofern keinen Sinn,
weil ab 2007 zwei unterschiedliche Buchführungssysteme bei der Stadt
Wermelskirchen zur Anwendung kämen, die bei den Mitarbeitern sowohl Kenntnisse
der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch als auch NKF-Kenntnisse
erforderlich machen würden. Auch die Vorhaltung einer weiteren Buchhaltungssoftware
spricht gegen die Anwendung der handelsrechtlichen Grundsätze in der
Buchführung des Abwasserbetriebes. Die Zielrichtung der Umstellung auf NKF beim Städtischen
Haushalt zum 01.01.2007 und beim Städtischen Abwasserbetrieb zum 01.01.2006
wird seit Jahren verfolgt und ist mit der Politik abgestimmt. Die
Voraussetzung zur Umstellung ist durch das Gesetz über ein Neues Kommunales
Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (Kommuna-les
Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW -) einschl. der Änderung der Eigen-betriebsverordnung
gegeben. In Abstimmung mit dem Innenministerium NRW wird gem. § 27
EigVO nicht nur ab dem 01.01.2006 die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
nach dem NKF erfolgen, sondern auch die Planung des Wirtschaftsplanes an das
NKF angepasst. Dies bedeutet, dass kein Erfolgsplan, kein Vermögensplan und
auch kein Finanzplan in der bisherigen Form aufgestellt werden. Inhalt des Wirtschaftsplanes Der Wirtschaftsplan besteht nach den Vorschriften des NKF aus - dem Ergebnisplan, - dem Finanzplan, - den Teilergebnisplänen, - den Teilfinanzplänen, - einer Übersicht der
Investitionsmaßnahmen. Ferner sind ihm beizufügen: -
der
Vorbericht, -
die
Bilanz des Vorvorjahres, -
eine
Stellenübersicht, -
eine
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, -
eine
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten. Bedeutung der Teilpläne Aus dem Wirtschaftsplan soll nicht
nur die voraussichtliche Finanz- und Ertragslage des Betriebes im
Planungszeitraum erkennbar sein. Die Bürger und die Politik sollten auch
erkennen können, woraus die Ertragslage resultiert und wofür die Ressourcen
eingesetzt werden. Dies ist nur durch die Planung von Teilbereichen
(Teilplanung) möglich. Die Teilplanung erfolgt beim Städtischen Abwasserbetrieb
auf der Ebene der Produkte. Die beim Abwasserbetrieb gebildeten Produkte sind
aus dem Produktplan zu ersehen. Nach dem Produktplan folgen die jeweiligen
Produktbeschreibungen. Der Teilergebnisplan bildet das voraussichtliche
Ressourcenaufkommen (Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen)
bezogen auf die jeweiligen Produkte ab. Im Teilfinanzplan werden neben den Ein-
und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit auch die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit auf der Produktebene abgebildet.
Zusätzlich enthält der Teilfinanzplan eine Übersicht aller
Investitionsmaßnahmen. Auf die Erläuterungen zum Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzplan wird verwiesen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen ab einer vom Rat festgelegten Wertgrenze auszuweisen. Aus Transparenzgründen werden in diesem Wirtschaftsplan alle Investitionen einzeln ausgewiesen, so dass keine Wertgrenze festzulegen ist. Änderungen beim Wirtschaftsplan
gegenüber der Vergangenheit Der Ergebnisplan des NKF entspricht
im Wesentlichen dem bisherigen Erfolgsplan. Beim Ergebnisplan werden jedoch
noch drei dem Planjahr folgende Jahre berücksichtigt. Dies entspricht einer
mittelfristigen Planung. Der bisherige Vermögensplan wird
durch den investiven Teil des Finanzplanes ersetzt, wobei die einzelnen Baumaßnahmen
im NKF in der „Übersicht der Investitionsmaßnahmen“ aufgeführt werden.
Gegenüber dem alten Vermögensplan werden auch die Ein- und Auszahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Ein kompletter Überblick über
sämtliche Zahlungsströme wird hierdurch gewährleistet. Dargestellt werden das
Vorjahr, das laufende Jahr (2006) sowie die Planungsjahre 2007 bis 2009. Der
bisherige Finanzplan entfällt. Die Übersicht der
Investitionsmaßnahmen ist, wie in der Vergangenheit, nach Ortsteilen/Bereichen
aufgeteilt, um das Auffinden von Einzelmaßnahmen zu erleichtern. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr
2006 mit den entsprechenden Teilplänen ist als separater Plan erstellt, da es
aus Zeitgründen nicht möglich war, diesen, wie in der Vergangenheit, in das
Erläuterungsheft zum Städtischen Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der
Grundlage der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des NKF. Im Rahmen des
Jahresabschlusses 2006 ist eine Schlussbilanz zu erstellen. Statt der
bisherigen Gewinn- und Verlustrechnung wird eine Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzrechnung erstellt. Städtischer Haushalt/StellenübersichtIm Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben,
Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser
Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Eine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes
Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des
Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet
der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge
werden im Einzelnen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2006 aufgeführt. Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2006 Gesamtergebnisplan und TeilergebnispläneWie in der Sitzungsvorlage unter „Bedeutung der Teilpläne“
aufgeführt, sind in dem Ergebnis-plan alle Erträge und Aufwendungen des
Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006 geplant und
berücksichtigt. Nach Saldierung dieser Aufwendungen und Erträge ergibt sich ein
saldiertes, geplantes Jahresergebnis (Verlust) in Höhe von –81.550 €. Da die
Ergebnisplanung der bisherigen Erfolgsplanung entspricht, wird darauf
verwiesen, dass für 2005 planerisch ein Gewinn von 4.700 € prognostiziert war.
Planmäßig ergab sich beim Erfolgsplan 2004 ein Verlust von 251.100 €, der sich
im Jahresergebnis auf 83.613,47 € reduzierte. Somit entspricht der geplante
Jahresverlust für 2006 ca. dem Jahresergebnis von 2004. Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung hat der Rat der Stadt
im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2006 (in 2007) endgültig über die
Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden. Da sich das Jahresergebnis gegenüber der
Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken,
indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen
Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan
2005. Finanzplan
/ Teilfinanzpläne Im Finanzplan sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit zu berücksichtigen.
Es werden Zahlungsströme dargestellt. Im Teilfinanzplan sind als einzelne
Positionen die Einzahlungen und die Auszahlungen für Investitionen zu
berücksichtigen. Die Finanzplanung entspricht insofern der bisherigen
Vermögensplanung. Die einzelnen Baumaßnahmen des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen sind wie bisher nach Ortsteilen/Ortsbereichen gegliedert und
erläutert. Wie auch bei den Ergebnisplänen sind in den Finanzplänen das
Vorjahr, das laufende Jahr (2006) und die Planungsjahre 2007 – 2009
dargestellt. Es entfällt der bisherige Finanzplan, der im Gegensatz zur neuen
Finanzplanung nur vermögenswirksame Festsetzungen enthielt. Schwerpunkte auf
der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen im Bereich Hünger (größte Teilausgabe
Ortschaft Oberwinkelhausen mit 600.000 €) sowie im Ortsteil Dabringhausen
(Teilbetrag Emminghausen 700.000 €, Bremen/Limmringhausen 590.000 €) Für 2006
sind insgesamt Baukosten in Höhe von 4.882.000 € (Vorjahr 5.140.000 €)
berücksichtigt. In den weiteren Planungsjahren 2007 bis 2009 verändert sich die
Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Kommunalabwasserverordnung wie folgt: Wirtschaftsjahr
2007: 3.714.000 € Wirtschaftsjahr
2008: 2.009.000 € Wirtschaftsjahr
2009: 15.000 € Bei einer
ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals Planungskosten berücksichtigt. Zur
detaillierten Darstellung der einzelnen Maßnahmen wird auf die Teilfinanzpläne
verwiesen. Aus diesen ist auch jeweils der Gesamtausgabebedarf
ersichtlich. Kreditaufnahmen Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb
den größten Teil der Kredite (bis auf wenige zweckgebundene) des Städtischen
Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die Zinsbelastungen
und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat. Damit wurde der
Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaft gefolgt
und auf eine alternativ denkbare, geringere Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger
Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb zu erwirtschaftenden
Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen Haushalt abzuführen
wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich das Gleiche. Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 5.502.700 € gegenüber dem
Wirtschaftsplan 2005 mit 5.132.000 € um 370.700 € (7,2 %) geringfügig höher. Dies
ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Im Jahre 2005
werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen nach 2006
voraussichtlich nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Nach Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung wird es ab dem
Jahre 2009 nach der heutigen Finanzplanung zu keiner Nettoneuverschuldung
kommen, da nur noch wenige Neuinvestitionen erfolgen werden. Die Verschuldung
wird dann von Jahr zu Jahr zurückgeführt werden können. Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst
zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative für
nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft
in NRW” bei der NRW.Bank sowie aus dem “Infrastrukturprogramm” der
Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen
für die Zukunft gegenüber einer ausschließlichen Aufnahme von “normalen”
Kommunaldarlehen erheblich reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv
auf die im Erfolgsplan zu berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der
Gebührenkalkulation auf den kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil
der Gebührenpflichtigen aus. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2006, gegenüber 2005
unverändert, 5,0 %. Es ist darauf
hinzuweisen, dass künftig zur Sicherung der Eigenkapitalquote voraussichtlich
eine Anpassung nach oben unumgänglich werden wird. GebührenkalkulationenDie Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der
Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu
erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die in den
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan dargestellt sind. Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2006 wird auf die
gesonderten Sitzungsvorlagen verwiesen. Anlage/n: Wirtschaftsplan des Städtischen
Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006
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