Vorlage - RAT/0532/2005  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006
einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
30.11.2005 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt den

 

Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006

 

in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) in Höhe von 81.550 € gem. Planung und darüber hinaus bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt.  Nach der Betriebssatzung führt der Eigenbetrieb den Namen:

 

“Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”.

 

Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

-           Erfolgsplan

-           Vermögensplan

-           Stellenübersicht.

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

 

Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)

 

In Artikel 16 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) wurde die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) neu gefasst. Gem. § 27 EigVO NRW ist für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auch die Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung zulässig. Mit dieser Vorschrift können Eigenbetriebe nach den Grundsätzen des NKF geführt werden. Nach § 19 Abs. 1 EigVO NRW muss die Buchführung des Eigenbetriebes den handelsrechtlichen Grundsätzen oder den für das Neue Kommunale Finanzmanagement geltenden Grundsätzen entsprechen. Der Städtische Abwasserbetrieb wird seine Buchführung ab dem 01.01.2006 nach den Grundsätzen des NKF führen. Eine Buchführung nach den handelsrechtlichen Grundsätzen macht insofern keinen Sinn, weil ab 2007 zwei unterschiedliche Buchführungssysteme bei der Stadt Wermelskirchen zur Anwendung kämen, die bei den Mitarbeitern sowohl Kenntnisse der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch als auch NKF-Kenntnisse erforderlich machen würden. Auch die Vorhaltung einer weiteren Buchhaltungssoftware spricht gegen die Anwendung der handelsrechtlichen Grundsätze in der Buchführung des Abwasserbetriebes.

 

Die Zielrichtung der Umstellung auf NKF beim Städtischen Haushalt zum 01.01.2007 und beim Städtischen Abwasserbetrieb zum 01.01.2006 wird seit Jahren verfolgt und ist mit der Politik ab­gestimmt. Die Voraussetzung zur Umstellung ist durch das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (Kommuna-les Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW -) einschl. der Änderung der Eigen-betriebsverordnung gegeben.  

 

In Abstimmung mit dem Innenministerium NRW wird gem. § 27 EigVO nicht nur ab dem 01.01.2006 die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach dem NKF erfolgen, sondern auch die Planung des Wirtschaftsplanes an das NKF angepasst. Dies bedeutet, dass kein Erfolgsplan, kein Vermögensplan und auch kein Finanzplan in der bisherigen Form aufgestellt werden.

 

 

 

Inhalt des Wirtschaftsplanes

 

Der Wirtschaftsplan besteht nach den Vorschriften des NKF aus

 

-       dem Ergebnisplan,

-       dem Finanzplan,

-       den Teilergebnisplänen,

-       den Teilfinanzplänen,

-       einer Übersicht der Investitionsmaßnahmen.

 

Ferner sind ihm beizufügen:

 

-       der Vorbericht,

-       die Bilanz des Vorvorjahres,

-       eine Stellenübersicht,

-       eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,

-       eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten.

 

 

Bedeutung der Teilpläne

 

Aus dem Wirtschaftsplan soll nicht nur die voraussichtliche Finanz- und Ertragslage des Betriebes im Planungszeitraum erkennbar sein. Die Bürger und die Politik sollten auch erkennen können, woraus die Ertragslage resultiert und wofür die Ressourcen eingesetzt werden. Dies ist nur durch die Planung von Teilbereichen (Teilplanung) möglich. Die Teilplanung erfolgt beim Städtischen Abwasserbetrieb auf der Ebene der Produkte. Die beim Abwasserbetrieb gebildeten Produkte sind aus dem Produktplan zu ersehen. Nach dem Produktplan folgen die jeweiligen Produktbeschreibungen. Der Teilergebnisplan bildet das voraussichtliche Ressourcenauf­kommen (Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) bezogen auf die jeweiligen Produkte ab. Im Teilfinanzplan werden neben den Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit auch die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit auf der Produktebene abgebildet. Zusätzlich enthält der Teilfinanzplan eine Übersicht aller Investitionsmaßnahmen. Auf die Erläuterungen zum Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan wird verwiesen.

 

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen ab einer vom Rat festgelegten Wertgrenze auszuweisen. Aus Transparenzgründen werden in diesem Wirtschaftsplan alle Investitionen einzeln ausgewiesen, so dass keine Wertgrenze festzulegen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen beim Wirtschaftsplan gegenüber der Vergangenheit

 

Der Ergebnisplan des NKF entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Erfolgsplan. Beim Ergebnisplan werden jedoch noch drei dem Planjahr folgende Jahre berücksichtigt. Dies entspricht einer mittelfristigen Planung.

 

Der bisherige Vermögensplan wird durch den investiven Teil des Finanzplanes ersetzt, wobei die einzelnen Baumaßnahmen im NKF in der „Übersicht der Investitionsmaßnahmen“ aufgeführt werden. Gegenüber dem alten Vermögensplan werden auch die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Ein kompletter Überblick über sämtliche Zahlungsströme wird hierdurch gewährleistet. Dargestellt werden das Vorjahr, das laufende Jahr (2006) sowie die Planungsjahre 2007 bis 2009. Der bisherige Finanzplan entfällt.

 

Die Übersicht der Investitionsmaßnahmen ist, wie in der Vergangenheit, nach Ortsteilen/Bereichen aufgeteilt, um das Auffinden von Einzelmaßnahmen zu erleichtern.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2006 mit den entsprechenden Teilplänen ist als separater Plan erstellt, da es aus Zeitgründen nicht möglich war, diesen, wie in der Vergangenheit, in das Erläuterungsheft zum Städtischen aHaush Haushalt 2006 aufzunehmen.

 

Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der Grundlage der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des NKF. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2006 ist eine Schlussbilanz zu erstellen. Statt der bisherigen Gewinn- und Verlustrechnung wird eine Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung erstellt.

 

 

Städtischer Haushalt/Stellenübersicht

 

Im Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben, Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb.

 

Eine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge werden im Einzelnen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2006 aufgeführt.

 

 

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2006

 

 

Gesamtergebnisplan und Teilergebnispläne

 

Wie in der Sitzungsvorlage unter „Bedeutung der Teilpläne“ aufgeführt, sind in dem Ergebnis-plan alle Erträge und Aufwendungen des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006 geplant und berücksichtigt. Nach Saldierung dieser Aufwendungen und Erträge ergibt sich ein saldiertes, geplantes Jahresergebnis (Verlust) in Höhe von –81.550 €. Da die Ergebnisplanung der bisherigen Erfolgsplanung entspricht, wird darauf verwiesen, dass für 2005 planerisch ein Gewinn von 4.700 € prognostiziert war. Planmäßig ergab sich beim Erfolgsplan 2004 ein Verlust von 251.100 €, der sich im Jahresergebnis auf 83.613,47 € reduzierte. Somit entspricht der geplante Jahresverlust für 2006 ca. dem Jahresergebnis von 2004.

 

Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2006 (in 2007) endgültig über die Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden.  Da sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2005.

 

Finanzplan / Teilfinanzpläne

 

Im Finanzplan sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit zu berücksichtigen. Es werden Zahlungsströme dargestellt. Im Teilfinanzplan sind als einzelne Positionen die Einzahlungen und die Auszahlungen für Investitionen zu berücksichtigen. Die Finanzplanung entspricht insofern der bisherigen Vermögensplanung. Die einzelnen Baumaßnahmen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen sind wie bisher nach Ortsteilen/Ortsbereichen gegliedert und erläutert.

Wie auch bei den Ergebnisplänen sind in den Finanzplänen das Vorjahr, das laufende Jahr (2006) und die Planungsjahre 2007 – 2009 dargestellt. Es entfällt der bisherige Finanzplan, der im Gegensatz zur neuen Finanzplanung nur vermögenswirksame Festsetzungen enthielt. Schwerpunkte auf der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen im Bereich Hünger (größte Teilausgabe Ortschaft Oberwinkelhausen mit 600.000 €) sowie im Ortsteil Dabringhausen (Teilbetrag Emminghausen 700.000 €, Bremen/Limmringhausen 590.000 €)

 

Für 2006 sind insgesamt Baukosten in Höhe von 4.882.000 € (Vorjahr 5.140.000 €) berücksichtigt. In den weiteren Planungsjahren 2007 bis 2009 verändert sich die Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Kommunalabwasserverordnung wie folgt:

Wirtschaftsjahr 2007:             3.714.000 €

Wirtschaftsjahr 2008:             2.009.000 €

Wirtschaftsjahr 2009:                  15.000 €

Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals Planungskosten berücksichtigt. Zur detaillierten Darstellung der einzelnen Maßnahmen wird auf die Teilfinanzpläne verwiesen. Aus diesen ist auch jeweils der Gesamtausgabebedarf ersichtlich. 

 

 

 

Kreditaufnahmen

 

Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb den größten Teil der Kredite (bis auf wenige zweckgebundene) des Städtischen Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die Zinsbelastungen und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat. Damit wurde der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaft gefolgt und auf eine alternativ denkbare, geringere Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb zu erwirtschaftenden Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen Haushalt abzuführen wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich das Gleiche.

 

Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 5.502.700 € gegenüber dem Wirtschaftsplan 2005 mit 5.132.000 € um 370.700 € (7,2 %) geringfügig höher. Dies ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Im Jahre 2005 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen nach 2006 voraussichtlich nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.

Nach Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung wird es ab dem Jahre 2009 nach der heutigen Finanzplanung zu keiner Nettoneuverschuldung kommen, da nur noch wenige Neuinvestitionen erfolgen werden. Die Verschuldung wird dann von Jahr zu Jahr zurückgeführt werden können.

 

Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative für nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft  in NRW” bei der NRW.Bank sowie aus dem “Infrastrukturprogramm” der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Erfolgsplan zu berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus.

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2006, gegenüber 2005 unverändert,   5,0 %. Es ist darauf hinzuweisen, dass künftig zur Sicherung der Eigenkapitalquote voraussichtlich eine Anpassung nach oben unumgänglich werden wird.

 

 

 

Gebührenkalkulationen

 

Die Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalab­gabengesetz (KAG) zu erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die in den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan dargestellt sind.

Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2006 wird auf die gesonderten Sitzungsvorlagen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift