Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt a) die Kanalbenutzungsgebühren wie folgt: Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm Frischwasserverbrauch) 2,65 € (unverändert) Teilanschluss Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche) 1,20 € (ab 01.01.2006) b)
den Rücklagen zur Vermeidung einer
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von Sachverhalt: Der Städtische
Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation
für das Wirtschaftsjahr 2006 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen
für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das
Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss
der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über
die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, ·
Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung
der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband). Zum 01.01.2006 wird
bei der Stadt Wermelskirchen die getrennte Niederschlagswassergebühr
eingeführt. Die nachfolgende Historie gibt einen kleinen Überblick über die
einzelnen Meilensteine der Einführung eines getrennten Abwassergebührenmaßstabes
für das Schmutz- und Niederschlagswasser: 04.12.2000 Beauftragung
der Firma Pecher mit der Ermittlung/Prüfung eines getrennten Abwassermaßstabes
für das Schmutz- und Niederschlagswasser 02.08.2001 Vorlage des Gutachtens durch die Firma Pecher Software
GmbH 29.10.2001 Ratsbeschluss
zur Einführung eines getrennten Abwassermaßstabes für das Schmutz- und
Niederschlagswasser 02.04.2003 Beauftragung
der Firma Pecher Software GmbH mit der Grundlagenermittlung zu Einführung eines
getrennten Abwassermaßstabes für das Schmutz- und Niederschlagswasser mit folgenden
Arbeiten: ·
Überfliegung ·
Luftbildauswertung ·
Versand der
Selbstauskunftsunterlagen ·
Betreuung der
Grundstückseigentümer bei Fragen und Problemen ·
Begleitende
Öffentlichkeitsarbeit ·
Aufbereitung und
Übergabe der Ergebnisse in digitaler Form ·
Laufende Beratung auch
in gebührenrechtlicher Sicht März 2004 Überfliegung des Stadtgebietes Juni 2005 Versendung der Fragebögen bis Oktober 2005 Auswertung
der Fragebögen und Ermittlung der versiegelten, einleitenden Flächen In diesem Zeitraum
wurde der Werksausschuss in regelmäßigen Abständen über die Einführung
informiert. Die erstmalige Gebührenkalkulation wurde in Zusammenarbeit mit der
Firma Pecher AG erstellt. Demnach wird die Gebühr für den Teilanschluss
Schmutzwasser weiterhin nach dem Frischwassermaßstab und die Gebühr für den
Teilanschluss Niederschlagswasser nach der an das Kanalnetz angeschlossenen
Grundstücksfläche in Quadratmetern berechnet. Die Gebührenpflicht beim
Teilanschluss Niederschlagswasser bezieht sich nicht auf die Grundstückseigentümer,
die ausschließlich an einem Schmutzwasserkanal angeschlossen sind. Die Gebührenkalkulation basiert auf der Grundlage eines
Gutachtens der Firma Pecher AG zur Einführung eines getrennten
Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser zum 01.01.2006. In
diesem Gutachten wurden, auf der Grundlage der der Firma Pecher AG zur
Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Betriebsabrechnungen der Vorjahre, Anlagennachweis,
Daten des Kanalnetzes u.a.), für alle Kosten- und Erlösarten verursachungsgerechte
Verteilungsschlüssel ermittelt, um die jeweilige Kosten- bzw. Erlösart auf die
Teilanschlüsse Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu verteilen. Der
Gesamtanteil der versiegelten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen wurde
mit 2.348.179 qm ermittelt. Diese Flächen teilen sich wie folgt auf:
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser
beträgt 2.818.470 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz
einleitenden Flächen von rd. 2.350.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr
in Höhe von 1,20 € pro qm. Der Straßenentwässerungsanteil wird ab dem 01.01.2006
gegenüber den Vorjahren, in denen er mit rund 11 % aufgrund eines Gutachtens
der Firma Pecher AG festgesetzt wurde, spitz abgerechnet. Die Berechnung des
Straßenentwässerungsanteiles erfolgt anhand aus der Überfliegung ausgewerteten,
städtischen Straßengrundstücksflächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind.
Der städtische Straßenflächenanteil beträgt nach Auswertung der Ingenieurbüros
682.859 m². Multipliziert mit der neu kalkulierten Gebühr für Niederschlagswasser
ergibt sich ein Straßenentwässerungsanteil in Höhe von rund 819.000 €, der aus
dem städtischen Haushalt (Unterabschnitt 630.0 – Gemeindestraßen) zu entrichten
ist. Dies entspricht einem Anteil von 11,8 % am Gesamtgebührenbedarf. Die Gebühr für den Teilanschluss
Schmutzwasser kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 320.000 € (Vorjahr
300.000 €) konstant gehalten werden. Die Gebühren ändern sich gegenüber den zum
01.01.2005 festgesetzten Gebühren wie folgt:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber-
bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die
Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche
Ergebnis abzustellen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der
vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2000
1.308.408 31.12.2001
1.316.470 31.12.2002
1.233.532 31.12.2003
883.889 31.12.2004 851.109 Gemäß den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2003 in
Höhe von 368.453 € spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des
Jahres 2004 von 39.666 € spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen
werden. Nach Verrechnung der Defizite 2003 und 2004 mit dem Überschuss des
Jahres 2000 und entsprechender Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage sind
in den Kalkulationen 2006 und 2007 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen
aus Vorjahren zu berücksichtigen. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt 6.922.050 €. Bei nachfolgenden Ausgabepositionen
ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: ·
Die für 2005
vorgesehen Sanierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet Dabringhausen und Leverkusen
konnten nicht durchgeführt werden. Der Aufwand für diese Sanierungsmaßnahmen
wird mit rd. 65.000 € geschätzt. Zusätzlich werden für eventuell erforderliche
Sanierungen Mittel in Höhe von 15.000 € benötigt. Vermögenswirksame Kanalsanierungen
in den Einzugsgebieten Dabringhausen und Leverkusen und Innenstadt sind im Finanzplan
berücksichtigt. Die Kosten hierfür werden in der Gebührenkalkulation durch
entsprechende Abschreibungen berücksichtigt. · Die Kosten für
die Abschlussarbeiten der Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes
für Schmutz- und Regenwasser werden mit 20.000 € angesetzt (Vorjahr 140.000
€). ·
Der Ansatz für den Gas-,
Wasser- und Stromverbrauch wird aufgrund von rd. 15 zusätzlichen Pumpstationen,
die in 2005 erstellt wurden, sowie den steigenden Strompreisen von 100.000 €
auf 125.000 € erhöht. ·
Das Entgelt für die Erhebung
der Benutzungsgebühren durch die BEW erhöht sich infolge der Einführung der
getrennten Niederschlagswassergebühr auf 90.000 €. Dieser Betrag beinhaltet
eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 € für die Migration der Daten, das
Erstellen einer Schnittstelle sowie die Nachpflege der Grundstücksdaten. ·
Die Erstattungen an
den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Die
Personalkosten steigen insbesondere, weil ab Mitte 2005 eine zusätzliche
Verwaltungsstelle für die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr
eingeplant wurde. Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld darauf hingewiesen,
dass die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr mit zusätzlichem
Personalaufwand verbunden ist. Es wird auf die Drucksachen-Nr. III/027/97
verwiesen. Durch die Stelle soll die Einführungsphase begleitet,
Widerspruchsverfahren durchgeführt und die dauerhafte Datenpflege der Grundstücksflächen
sichergestellt werden. Durch die Neuberechnung der Zeitanteile des städtischen
Personals, die für den Abwasserbetrieb tätig sind, erhöht sich die Personal-
und Sachkostenerstattung an die Stadt auf 799.600 € (Personalkostenerstattung
562.400 €, Sachkostenerstattung 150.100 €, Erstattung Bauhofleistungen 87.100
€). ·
Die Steigerung des
Ansatzes um 36.000 € auf 70.000 € bei der an das Land zu entrichtenden Abwasserabgabe
kommt durch den Wegfall einer Befreiung zustande. ·
Der Kalkulatorische Zinssatz
wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet.
Da der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,15 % beträgt und der
Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt
wurde, wurde der Kalkulatorische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt,
sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger
festgesetzt werden als der Durchschnittszins aller Darlehen, da dem SAW
hierdurch Verluste entstehen. ·
Die Umlage an den
Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser bleibt mit
2.900.000 € konstant. Grundlage der Berechnung bildet der Entwurf des
Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2006. Die Berechnung basiert auf den
Wertzahlen des Jahres 2005 und auf eine Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner
für das Jahr 2006. ·
Die Kostenerstattung
des Wupperverbandes (Betriebskosten) erhöht sich durch den Fortschritt der
Kanalbauten im Einzugsgebiet der „Großen Dhünntalsperre“. Der Wupperverband ist
vertraglich verpflichtet, dem SAW die Betriebskosten zu erstatten. Die gewichteten Frischwassermengen belaufen
sich in der Gebührenkalkulation 2006 auf 1.427.000 cbm. Nach dem
betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen
für die Jahre 2005 und 2006 und vorbehaltlich des Betriebsergebnisses 2005 noch
rd. 235.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2007 eingesetzt
werden können. Im Rahmen der
Gebührenkalkulation in den Vorjahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass es
aufgrund des geringer werdenden Rücklagenbestandes in den Folgejahren zu Gebührenerhöhungen
kommen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Vollanschluss im
Jahr 2005 bereits 4,27 € und beim Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2006 2,88
€ betragen. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2006 würde ohne Rücklagenentnahme rd. 8,7
% betragen. Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation
2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere
Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung
und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche Investitionen im Kanalbereich
getätigt, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten
führen. Hierzu hat die Werkleitung im Rahmen der Verabschiedung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme
mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden dem Werksausschuss und den Fraktionen bereits
zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen
2004 wird auf diese Berichte verwiesen. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage in dieser Sitzung des Werksausschusses. In dieser Beschlussvorlage ist über die neue „Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen“ zu beschließen. Der Beschluss einer neuen Satzung wird durch die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr sowie die vorzunehmenden Satzungsänderungen infolge der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung erforderlich Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1) · Anlagennachweis (Anlage 2) · Abschlussergebnis 2004(Anlage 3) · Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)
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