Vorlage - RAT/0534/2005  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
30.11.2005 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalk Kanal PDF-Dokument
Anlagennachweis Kanal PDF-Dokument
Kalkulatorischer Zinssatz Abwasser PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)        die Kanalbenutzungsgebühren wie folgt:

 

Teilanschluss Schmutzwasser

(je cbm Frischwasserverbrauch)                                                2,65 €     (unverändert)

 

Teilanschluss Niederschlagswasser

(je qm befestigte und einleitende Fläche)                                    1,20 €     (ab 01.01.2006)

 

b)        den Rücklagen zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von
320.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2006 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

Zum 01.01.2006 wird bei der Stadt Wermelskirchen die getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die nachfolgende Historie gibt einen kleinen Überblick über die einzelnen Meilensteine der Einführung eines getrennten Abwassergebührenmaßstabes für das Schmutz- und Niederschlagswasser:

04.12.2000             Beauftragung der Firma Pecher mit der Ermittlung/Prüfung eines getrennten Abwassermaßstabes für das Schmutz- und Niederschlagswasser

02.08.2001             Vorlage des Gutachtens durch die Firma Pecher Software GmbH

29.10.2001             Ratsbeschluss zur Einführung eines getrennten Abwassermaßstabes für das Schmutz- und Niederschlagswasser

02.04.2003             Beauftragung der Firma Pecher Software GmbH mit der Grundlagenermittlung zu Einführung eines getrennten Abwassermaßstabes für das Schmutz- und Niederschlagswasser mit folgenden Arbeiten:

·       Überfliegung

·       Luftbildauswertung

·       Versand der Selbstauskunftsunterlagen

·       Betreuung der Grundstückseigentümer bei Fragen und Problemen

·       Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

·       Aufbereitung und Übergabe der Ergebnisse in digitaler Form

·       Laufende Beratung auch in gebührenrechtlicher Sicht

März 2004              Überfliegung des Stadtgebietes

Juni 2005               Versendung der Fragebögen

bis Oktober 2005   Auswertung der Fragebögen und Ermittlung der versiegelten, einleitenden Flächen

 

In diesem Zeitraum wurde der Werksausschuss in regelmäßigen Abständen über die Einführung informiert. Die erstmalige Gebührenkalkulation wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Pecher AG erstellt. Demnach wird die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser weiterhin nach dem Frischwassermaßstab und die Gebühr für den Teilanschluss Niederschlagswasser nach der an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücksfläche in Quadratmetern berechnet. Die Gebührenpflicht beim Teilanschluss Niederschlagswasser bezieht sich nicht auf die Grundstückseigentümer, die ausschließlich an einem Schmutzwasserkanal angeschlossen sind.

Die Gebührenkalkulation basiert auf der Grundlage eines Gutachtens der Firma Pecher AG zur Einführung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser zum 01.01.2006. In diesem Gutachten wurden, auf der Grundlage der der Firma Pecher AG zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Betriebsabrechnungen der Vorjahre, Anlagennachweis, Daten des Kanalnetzes u.a.), für alle Kosten- und Erlösarten verursachungsgerechte Verteilungsschlüssel ermittelt, um die jeweilige Kosten- bzw. Erlösart auf die Teilanschlüsse Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu verteilen. Der Gesamtanteil der versiegelten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen wurde mit 2.348.179 qm ermittelt. Diese Flächen teilen sich wie folgt auf:

 

Private befestigte und einleitende Flächen

1.460.783 qm

Öffentliche befestigte und einleitende Flächen

 

davon 

Bund/Land/Kreis

195.995 qm

 

 

Stadt

682.859 qm

 

 

Private

8.542 qm

 

Gesamt

887.396 qm

Befestigte und einleitende Flächen insgesamt

2.348.179 qm

Für die Kalkulation gerundet

2.350.000 qm

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser beträgt 2.818.470 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.350.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr in Höhe von 1,20 € pro qm.

Der Straßenentwässerungsanteil wird ab dem 01.01.2006 gegenüber den Vorjahren, in denen er mit rund 11 % aufgrund eines Gutachtens der Firma Pecher AG festgesetzt wurde, spitz abgerechnet. Die Berechnung des Straßenentwässerungsanteiles erfolgt anhand aus der Überfliegung ausgewerteten, städtischen Straßengrundstücksflächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind. Der städtische Straßenflächenanteil beträgt nach Auswertung der Ingenieurbüros 682.859 m². Multipliziert mit der neu kalkulierten Gebühr für Niederschlagswasser ergibt sich ein Straßenentwässerungsanteil in Höhe von rund 819.000 €, der aus dem städtischen Haushalt (Unterabschnitt 630.0 – Gemeindestraßen) zu entrichten ist. Dies entspricht einem Anteil von 11,8 % am Gesamtgebührenbedarf.

Die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 320.000 € (Vorjahr 300.000 €) konstant gehalten werden. Die Gebühren ändern sich gegenüber den zum 01.01.2005 festgesetzten Gebühren wie folgt:

 

Einsatzart

Gebühren ab 01.01.2005

Gebühren ab 01.01.2006

Veränderung

Teilanschluss Schmutzwasser pro cbm Frischwasser

2,65 €

2,65 €

+ 0,00 €

Teilanschluss Niederschlagswasser pro qm angeschlossene Grundstücksfläche

 

1,20 €

neu ab 01.01.2006

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                                 Euro   

31.12.2000                                                                                                                  1.308.408

31.12.2001                                                                                                                  1.316.470

31.12.2002                                                                                                                  1.233.532

31.12.2003                                                                                                                     883.889

31.12.2004                                                                                                                        851.109

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2003 in Höhe von 368.453 € spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 von 39.666 € spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden. Nach Verrechnung der Defizite 2003 und 2004 mit dem Überschuss des Jahres 2000 und entsprechender Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage sind in den Kalkulationen 2006 und 2007 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen.

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt 6.922.050 €. Bei nachfolgenden Ausgabepositionen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

·           Die für 2005 vorgesehen Sanierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet Dabringhausen und Leverkusen konnten nicht durchgeführt werden. Der Aufwand für diese Sanierungsmaßnahmen wird mit rd. 65.000 € geschätzt. Zusätzlich werden für eventuell erforderliche Sanierungen Mittel in Höhe von 15.000 € benötigt. Vermögenswirksame Kanalsanierungen in den Einzugsgebieten Dabringhausen und Leverkusen und Innenstadt sind im Finanzplan berücksichtigt. Die Kosten hierfür werden in der Gebührenkalkulation durch entsprechende Abschreibungen berücksichtigt.

·     Die Kosten für die Abschlussarbeiten der Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser werden mit 20.000 € angesetzt (Vorjahr 140.000 €).

·           Der Ansatz für den Gas-, Wasser- und Stromverbrauch wird aufgrund von rd. 15 zusätzlichen Pumpstationen, die in 2005 erstellt wurden, sowie den steigenden Strompreisen von 100.000 € auf 125.000 € erhöht.

·           Das Entgelt für die Erhebung der Benutzungsgebühren durch die BEW erhöht sich infolge der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr auf 90.000 €. Dieser Betrag beinhaltet eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 € für die Migration der Daten, das Erstellen einer Schnittstelle sowie die Nachpflege der Grundstücksdaten.

·           Die Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Die Personalkosten steigen insbesondere, weil ab Mitte 2005 eine zusätzliche Verwaltungsstelle für die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr eingeplant wurde. Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Einführung der getrennten Niederschlags­wassergebühr mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden ist. Es wird auf die Drucksachen-Nr. III/027/97 verwiesen. Durch die Stelle soll die Einführungsphase begleitet, Widerspruchsverfahren durchgeführt und die dauerhafte Datenpflege der Grundstücksflächen sichergestellt werden. Durch die Neuberechnung der Zeitanteile des städtischen Personals, die für den Abwasserbetrieb tätig sind, erhöht sich die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt auf 799.600 € (Personalkostenerstattung 562.400 €, Sachkostenerstattung 150.100 €, Erstattung Bauhofleistungen 87.100 €).

·           Die Steigerung des Ansatzes um 36.000 € auf 70.000 € bei der an das Land zu entrichtenden Abwasserabgabe kommt durch den Wegfall einer Befreiung zustande.

·           Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Da der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,15 % beträgt und der Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt wurde, wurde der Kalkula­torische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt, sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger festgesetzt werden als der Durchschnitts­zins aller Darlehen, da dem SAW hierdurch Verluste entstehen.

·           Die Umlage an den Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutz­wasser bleibt mit 2.900.000 € konstant. Grundlage der Berechnung bildet der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2006. Die Berechnung basiert auf den Wertzahlen des Jahres 2005 und auf eine Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2006.

·           Die Kostenerstattung des Wupperverbandes (Betriebskosten) erhöht sich durch den Fortschritt der Kanalbauten im Einzugsgebiet der „Großen Dhünntalsperre“. Der Wupperverband ist vertraglich verpflichtet, dem SAW die Betriebskosten zu erstatten.

 

Die gewichteten Frischwassermengen belaufen sich in der Gebührenkalkulation 2006 auf 1.427.000 cbm.

Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen für die Jahre 2005 und 2006 und vorbehaltlich des Betriebsergebnisses 2005 noch rd. 235.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2007 eingesetzt werden können.

Im Rahmen der Gebührenkalkulation in den Vorjahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass es aufgrund des geringer werdenden Rücklagenbestandes in den Folgejahren zu Gebührenerhöhungen kommen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Vollanschluss im Jahr 2005 bereits 4,27 € und beim Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2006 2,88 € betragen. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2006 würde ohne Rücklagenentnahme rd. 8,7 % betragen.

 

Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche Investitionen im Kanalbereich getätigt, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Hierzu hat die Werkleitung im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2004 wurden dem Werksausschuss und den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage in dieser Sitzung des Werksausschusses. In dieser Beschlussvorlage ist über die neue „Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen“ zu beschließen. Der Beschluss einer neuen Satzung wird durch die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr sowie die vorzunehmenden Satzungsänderungen infolge der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung erforderlich

Anlage/n:

Anlage/n:

·       Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1)

·       Anlagennachweis (Anlage 2)

·       Abschlussergebnis 2004(Anlage 3)

·       Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalk Kanal (37 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Anlage 2 2 Anlagennachweis Kanal (330 KB) PDF-Dokument (302 KB)    
Anlage 3 3 Kalkulatorischer Zinssatz Abwasser (21 KB) PDF-Dokument (7 KB)