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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege eines Eilbeschlusses gem. § 60 Absatz 1 GO NW, bei folgenden H.-Stellen Mittel gem. § 82 GO außerplanmäßig bereit zu stellen: a) Bei der H.-Stelle 1.350.502.0.2 „Kosten Umsetzung Container“ Mittel in Höhe von 9.800 €. b) Bei der H.-Stelle 1.350.531.0.4 „Pachtkosten Containerstellplatz“ Mittel in Höhe von 180 € im Haushaltsjahr 2005. Die Deckung erfolgt über Einsparungen bei der H.-Stelle 1.900.810.0.1 „Gewerbesteuerumlage“. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei der H.-Stelle 1.350.531.0.4 „Pachtkosten Containerstellplatz“ Mittel in Höhe von 2.100 € pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2006 bereit zu stellen. Sachverhalt: Auf dem Schulhof der Realschule befinden sich 2 Klassenraumcontainer (ca. 130 qm), die von der Realschule bis Ende des Schuljahres 2004/2005 für Unterrichtszwecke genutzt worden sind. Eine Veränderung der Klassenraumbelegung in der gesamten Realschule ab dem Schuljahr 2005/2006 (Lehrer erhalten feste Klassenräume, Schüler suchen diese Klassenräume je nach Unterrichtsfach und unterrichtendem Lehrer auf) hat dazu geführt, dass die vg. Klassenraumcontainer nicht mehr von der Schule benötigt werden. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein bestehendes Restmietverhältnis von rd. 3 Jahren sind die Klassenraumcontainer der VHS ab dem Schuljahr 2005/2006 als Alternative zu den bisher von der VHS genutzten Räumlichkeiten im Altbau der Katholischen Grundschule zur Verfügung gestellt worden, die für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule benötigt werden. Lt. Angaben der VHS ist die Durchführung des Unterrichtes in den Klassenraumcontainern auf dem Schulhof der Realschule allerdings oftmals nicht möglich, da der VHS-Unterricht insbesondere während der Pausen durch den Schulhoflärm und anderweitig Störungen massiv beeinträchtigt wird. Auf gemeinsame Pausen ist in Abstimmung mit Realschule und VHS verzichtet worden, da sich hieraus andere Problemlagen ergeben (Rauchverbot an der Schule, Aufsichtsprobleme u. ä.). Darüber hinaus hat die Realschule darauf hingewiesen, dass ein Entfernen der Container erforderlich ist, um den Schülerinnen und Schülern zukünftig eine ausreichend große Schulhoffläche zur Verfügung stellen zu können. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes hat die Verwaltung Alternativlösungen geprüft. Diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, die Klassenraumcontainer vom Realschulhof auf das Parkplatzgelände der Firma Schöpp - in unmittelbarer Nähe der Geschäftsstelle der VHS - umzusetzen. Die erforderlichen baulichen Prüfungen und Abstimmungen mit der Fa. Schöpp sowie der VHS sind in diesem Zusammenhang erfolgt. Für die Umsetzung der Container entstehen einmalig folgende Kosten
Die erforderlichen Planungsaufgaben werden durch das Amt 65, die notwendigen Fundamentierungsarbeiten durch den städtischen Bauhof abgewickelt. Die Firma Schöpp berechnet für das zur Verfügung gestellte Gelände 150 € pro Monat zzgl. MWST (ca. 2.100 € pro Jahr incl. MWST), die, über die einmaligen Erstellungskosten in Höhe von 9.800 € hinaus, zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
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