Vorlage - RAT/0543/2005  

 
 
Betreff: Vertretung des Bürgermeisters und des Beigeordneten bei deren gleichzeitiger Abwesenheit
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen an Verwaltung zurück verwiesen   
23.01.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bestellt mit Wirkung vom 13.12.2005 Herrn Stadtkämmerer Klaus Stubenrauch zum Vertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters bei deren gleichzeitiger Abwesenheit.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.09.2005 den Beigeordneten Jürgen Graef zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Eric Weik bestellt. Es ist keine Regelung getroffen für den Fall, dass sowohl der Bürgermeister als auch der Beigeordnete nicht anwesend sind. Hier ist jedoch Regelungsbedarf vorhanden, da bei Vorhandensein nur eines Beigeordneten ein solcher Fall eintreten kann z.B. im Krankheitsfall.

 

Die Kommentierung zu § 68 GO (Kommentar zur GO NRW von Rehn/Cronauge/von Lennep, Anmerkung Nr. I.4) führt aus, dass der Rat für den Fall, dass nur ein Beigeordneter in einer Gemeinde vorhanden ist, einen weiteren Beamten bestellen kann, der die allgemeine Vertretung übernimmt, wenn der allgemeine Vertreter verhindert ist. Eine entsprechende Beschlussfassung wird verwaltungsseitig empfohlen.