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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt bestellt mit Wirkung vom 13.12.2005 Herrn Stadtkämmerer Klaus Stubenrauch zum Vertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters bei deren gleichzeitiger Abwesenheit. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 26.09.2005 den Beigeordneten Jürgen Graef zum allgemeinen Vertreter
des Bürgermeisters Eric Weik bestellt. Es ist keine Regelung getroffen für den
Fall, dass sowohl der Bürgermeister als auch der Beigeordnete nicht anwesend
sind. Hier ist jedoch Regelungsbedarf vorhanden, da bei Vorhandensein nur eines
Beigeordneten ein solcher Fall eintreten kann z.B. im Krankheitsfall. Die Kommentierung zu § 68 GO (Kommentar zur GO NRW von
Rehn/Cronauge/von Lennep, Anmerkung Nr. I.4) führt aus, dass der Rat für den
Fall, dass nur ein Beigeordneter in einer Gemeinde vorhanden ist, einen
weiteren Beamten bestellen kann, der die allgemeine Vertretung übernimmt, wenn
der allgemeine Vertreter verhindert ist. Eine entsprechende Beschlussfassung
wird verwaltungsseitig empfohlen. |
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