Vorlage - RAT/0563/2005  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Jugendamtes
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.01.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung des Jugendamtest zu ändern und § 5 (2) Nr. 2h zu streichen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Jugendhilfeausschuss am 08.11.2005 wurde unter TOP 7 beschlossen, den Geschäftsbericht für das Jugendamt nicht mehr fertigen zu lassen und entsprechend die Satzung des Jugendamtes zu ändern.

 

Hierzu wird § 5 (2) Nr. 2h gestrichen.

 

Es wurde stattdessen vereinbart, in jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses die aktuelle Sachlage eines Sachgebietes vorzustellen, um so auch weiterhin einen Überblick über die aktuellen Themen zu erhalten.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift