Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung
des Jugendamtest zu ändern und § 5 (2) Nr. 2h zu streichen. Sachverhalt: Im Jugendhilfeausschuss am 08.11.2005 wurde unter TOP 7 beschlossen, den Geschäftsbericht für das Jugendamt nicht mehr fertigen zu lassen und entsprechend die Satzung des Jugendamtes zu ändern. Hierzu wird § 5 (2) Nr. 2h gestrichen. Es wurde stattdessen vereinbart, in jeder Sitzung des
Jugendhilfeausschusses die aktuelle Sachlage eines Sachgebietes vorzustellen,
um so auch weiterhin einen Überblick über die aktuellen Themen zu erhalten.
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