Vorlage - RAT/0090/2003  

 
 
Betreff: Erschließung im Bereich Pohlhausen Bebauungsplan Nr. 41/3
hier: Abschluß eines städtebaulichen Vertrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritte, DietlindeAktenzeichen:60/643-04
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Ritter, Dietlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.05.2003 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
030422.01SBV Pohlhausen BlumbergEntwurf PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt mit dem Bauherrn, Reiner Blumberg, Unterpohlhausen 33, 42929 Wermelskirchen, einen städtebaulichen Vertrag zur Weiterführung des Planverfahrens abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Planrecht

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 10.04.2000 für den Bereich Sportanlage Pohlhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 41/3 und die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 12 am 18.03.2002 beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde Anfang 2002 durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich.

Das Bebauungsplanverfahren wird durch Satzungsbeschluß nach § 10 BauGB abgeschlossen. Nach der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt können Baugenehmigungen auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

 

Erschließung

 

Aus städtebaulicher Sicht ist es erforderlich, für die vorhandene und geplante Wohnbebauung Unterpohlhausen den Straßenausbau in diesem Bereich als Ganzes zu betrachten. Der örtliche Weg stellt für die geplante Bebauung keine ordnungsgemäße öffentliche Erschließung dar. Die Verhältnisse lassen die Aufnahme jedes zusätzlichen und damit auch mit der Verwirklichung der weiteren Bauvorhaben verbundenen Verkehrs nicht zu. Von daher bedarf es eines entsprechenden Ausbaus. Dies folgt auch aus dem am 19.01.1999 vor dem VG Köln, AZ. 2 K 9186/96, abgeschlossenen Vergleich mit Herrn Blumberg.

Für die beabsichtigte Wohnbebauung des Bauherrn ist eine rechtmäßige Erschließung notwendig. Ein Teilausbau der Straße Unterpohlhausen würde ein Fragment darstellen, welches den vorhandenen, verkehrstechnisch mangelhaften Zustand nicht verbessern würde.

Davon unabhängig muß die Zufahrt zum Sportplatz Pohlhausen gesehen werden, da eine direkte straßenmäßige Verbindung der beiden Verkehrsanlagen nicht besteht.

 

Städtebaulicher Vertrag

 

Der Bauherr beabsichtigt, in diesem Gebiet verschiedene Bauvorhaben zu erstellen. Eine baurechtliche Ausweisung besteht für diesen Bereich zur Zeit nicht. Daher ist es erforderlich, für die Fortführung der planungsrechtlichen Vorbereitungen diesen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Bauherr beauftragt die erforderlichen Fachgutachten und die Erschließungsplanung. Er tritt finanziell in Vorleistung, um eine zügige Abwicklung mit der anschließenden anteiligen Erstattung der Kosten zu gewährleisten.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage 1          Städtebaulicher Vertrag

 

Anlage 2          Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 030422.01SBV Pohlhausen BlumbergEntwurf (42 KB) PDF-Dokument (22 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift