Der Vorsitzende erläutert, dass für die
Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt angehören oder bereits in einem
anderen Ausschuss verpflichtet wurden, keine erneute Verpflichtung vorgenommen
werden muss.
Die
Verpflichtung wird vollzogen, indem die Ausschussmitglieder durch Erhebung von
ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden, welche vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgelesen
wird:
Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach besten
Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.
Verpflichtet
werden:
Herr
Richard Förg
Frau
Dagmar Wetschky
Frau
Bärbel Engels
Herr
Walter Thiel
Herr
Jürgen Weiher
Frau
Ursula Blumberg
Frau
Bettina Bernhard
Frau
Sandra Pahl
Frau
Bettina Frowein-Braun
Frau
Carmen Müllenmeister
Herr
Hans-Günther Heil
Frau
Elfriede Schluck
Herr
Klaus Junge