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Der Vorsitzende erläutert, dass für die
Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt angehören oder bereits in einem
anderen Ausschuss verpflichtet wurden, keine erneute Verpflichtung vorgenommen
werden muss. Die
Verpflichtung wird vollzogen, indem die Ausschussmitglieder durch Erhebung von
ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden, welche vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgelesen
wird: Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach besten
Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen. Verpflichtet
werden: Herr
Richard Förg Frau
Dagmar Wetschky Frau
Bärbel Engels Herr
Walter Thiel Herr
Jürgen Weiher Frau
Ursula Blumberg Frau
Bettina Bernhard Frau
Sandra Pahl Frau
Bettina Frowein-Braun Frau
Carmen Müllenmeister Herr
Hans-Günther Heil Frau
Elfriede Schluck Herr
Klaus Junge |
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