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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/2612/2013 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“. |
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27.06.2013 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur / Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er empfiehlt mit einer Gegenstimme (SPD-Fraktion) die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“ in der vorgelegten Form zu beschließen. Es besteht Einigkeit darüber, dass sich, sofern die Sporthallen durch die Schulen bis 18:00 Uhr genutzt werden, die Vereine und die Verwaltung bezüglich der Entgelteregelung erneut abstimmen und die Entgelteregelung anpassen bzw. überarbeiten. Herr Norbert Galonska (SPD) hat sich der Abstimmung aus persönlichen Gründen enthalten.
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08.07.2013 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Auf Antrag von Herrn Mitglied des Rates Jochen Bilstein verweist der Haupt- und Finanzausschuss diesen Tagesordnungspunkt in die Fraktionen mit der Maßgabe, hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.07.2013 zu beschließen.
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18.07.2013 - Rat der Stadt |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Herr Mitglied des Rates Norbert Galonska erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt einstimmig die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“. Ein Exemplar dieser Ordnung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.
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Ö 4 |
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Haushaltsplanung 2013:
Beratung des Haushaltsplans 2013 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 |
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RAT/2617/2013 |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Grundstücksangelegenheit
Verkauf städtischer Wohnhäuser |
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N 2 |
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Verschiedenes |
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