Herr Graef verweist hinsichtlich der Anfrage auf den Rheinisch Bergischen Kreis als Ansprechpartner. Die Abwicklung des Betreuungsgeldes wird ausschließlich von den Kreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Fallzahlen hierzu liegen der Stadt Wermelskirchen (auch in Hinblick auf den bisher kurzen Zeitraum seit Entstehung der Rechtsgrundgrundlage) nicht vor.