1.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der
bisherigen Beschlusslage mit GFI die weiteren Schritte zur Umsetzung des
Konzeptes unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten neuen
Entwicklung vorzubereiten.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
Loches-Platz einzuleiten.
14.07.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Einleitung von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB und als Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für verschiedene Ortslagen
Hier: Aufstellungsbeschluß
Antrag der SPD-Fraktion vom 03.07.2003 bezüglich des Verfahrens der Denkmalbereichssatzung im Bereich Brunnenstraße/Stockhauser Straße/Berufsschulstraße