Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2014 - Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014
RAT/2862/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei

 

- der Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014

 

1. alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte,

3. die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) am 25.05.2014 wird daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung Nordrhein Westfalen für gültig erklärt.  

   
    03.11.2014 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 3 - (offen)
   

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes festzustellen, dass bei der Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014

 

1.               alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2.               bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte,

3.               die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt daher einstimmig dem Rat der Stadt, die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) am 25.05.2014 nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung Nordrhein Westfalen für gültig zu erklären.

   
    15.12.2014 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt stellt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes einstimmig fest, dass bei der Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014

 

  1. alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,
  2. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte,
  3. die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) am 25.05.2014 wird daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung Nordrhein Westfalen einstimmig r gültig erklärt.

Ö 4  
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